Grube in Garage

Diskutiere Grube in Garage im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; OT: Thema Vignette Das nicht aber du mußt schauen wer dich zum zahlen auffordert. Ist es die Autobahnpolizei hast du Pech, dann must du zahlen....

  1. #21 TDI nie, 25.04.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.04.2008
    TDI nie

    TDI nie

    Dabei seit:
    04.01.2008
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    METALLER
    Ort:
    AUSTRIA
    OT: Thema Vignette
    Das nicht aber du mußt schauen wer dich zum zahlen auffordert.
    Ist es die Autobahnpolizei hast du Pech, dann must du zahlen.
    Ist es die Truppe von der ASFINAG, kannst weiterfahren, die sind nicht berechtigt ein Bußgeld zu kassieren oder dich aufzuhalten.
    Aber: schau das du schnell weiterkommst und fahr von der AB ab, denn die Kammeraden verständigen dann die Polizei.
     
  2. #22 derengelfrank, 25.04.2008
    derengelfrank

    derengelfrank

    Dabei seit:
    20.03.2006
    Beiträge:
    816
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    M
    Quelle?
    Das ist eine ersthafte Frage.
    Ich habe nichts, aber auch gar nichts gefunden, was auf eine Genehmigungspflicht für eine Grube in einer privaten Garage hindeutet.
    es gibt zwar Auflagen, aber das wars m.E. auch schon.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Da gehts schon los.
    Ausserdem kann eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig sein.
    In Wohngebieten ggf. gar nicht genehmigungsfähig, weil auch das Hobbyschrauben am EIGENEN Auto nicht verträgliche Emissionen erzeugen kann.

    Hier in Nds sind z.B. neben Garagen Räume OHNE Feuerstätte zulässig. Meine Anfrage beim zustndigen Ministerium bezgl. der Aufstellung einer WP in einem solchen Raum (Ist eine WP eine "Feuerstätte"?) erbrachte z.B., dass eine Definition dieser Art unwichtig sei, da eben NEBENRÄUME zulässig seien, nicht aber eine Heizungsanlage, weil diese der Hauptnutzung Wohnen zuzuordnen ist.

    Ähnliches gälte dann wohl für eine Grube. DIe Garage wird nicht nur zum Ein-/Ausfahren von Auto/Fahrrad/Rasenmäher betreten, sondern zum Aufenthaltsraum = Privileg weg = Grenzabstand (z.B.)

    MfG
     
  4. #24 derengelfrank, 25.04.2008
    derengelfrank

    derengelfrank

    Dabei seit:
    20.03.2006
    Beiträge:
    816
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    M
    §1 der Garagenverordnung Bayern schließt aber nicht aus, daß die Garage anderweitig genutzt werden darf!
    Nach Deiner Auffassung dürfte ich weder Fahrräder noch Rasenmäher in der Garage abstellen.
    Der Sinn der Verordnung ist, daß KFZ eben nicht in ANDEREN Räumen als Garagen abgestellt werden.
    Bezeichnenderweise kannst Dur mir eben auch keine Genehmigungspflicht für die Erstellung von Gruben in privaten Garagen nennen, DENN DIESE GIBT ES NICHT.
    WAS es gibt, sind Einschränkungen bei der NUTZUNG derselben. Mag jetzt vielleicht nach Korinthenkackerei klingen, ist aber ein gewaltiger Unterschied.
    Ich darf hier übrigens ohne Baugenehmigung eine unterkellerte Garage erstellen (sofern GRZ eingehalten)....
     
  5. #25 Der Bauberater, 25.04.2008
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    In der GaVO bw steht unter § 15 Abs. 2
    Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn
    Satz 2
    die Räume der Instandhaltung, der Ausstellung oder dem Verkauf von Kraftfahrzeugen dienen...

    Baufuchs und Ralf haben es schon geschrieben. Abstellen ist nicht gleich Reparieren oder Warten.
    Ich kann ja auch nicht eine Küche einbauen und ein Bett rein stellen und sagen das ist meine Garage. Dann ist es eben keine Garage mehr sondern ein Aufenthaltsraum und wenn eine Grube oder eine Hebebühne da ist, dann ist es keine Garage mehr.
    Von der Gesundheit und der Umwelt ganz abgesehen!
    Gruß
    Peter
     
  6. #26 derengelfrank, 25.04.2008
    derengelfrank

    derengelfrank

    Dabei seit:
    20.03.2006
    Beiträge:
    816
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    M
    Ähm, das ist doch genau das was ich meine:
    Die Garagenverodnung legt fest, daß KFZ NUR IN GARAGEN abgestellt werden dürfen (mit den o.g. Ausnahmen).
    Daß KFZ in den Garagen nicht instand gehalten werden dürfen STEHT DORT EBEN NICHT!
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ein Keller, der ein klassischer Keller ist - ja. Heimkino, Werkstatt, Sauna, Partykeller - evtl. nein, weil kein Privileg. Je nach Gebiet und LBO.

    MfG
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Brauchs auch nicht. Instandhaltung ist eine andere Nutzung!!!
    Aktueller Fall: Wohnhaus mit Praxisraum. Freier Beruf -> in Wohngebieten baurechtlich zulässig. Gar kein Thema.
    Trotzdem ist in der Antragszeichnung anzugeben, welche Räume für die Praxis wie genutzt werden!
    Tauschen morgen ein Wohn- und ein Praxisraum die Plätze (ohne sonstige Veränderungen) ist de Jure trotzdem ein Nutzungsänderungsantrag zwingend nötig.
    Ebenso, wenn eine andere, baurechtlich ebenso zulässige Nutzung dort stattfindet. Also z.B. Wechsel von RA-Kanzlei auf Architekt!!!!
    Sonst ists ein Schwarzbau!!!

    MfG
     
  9. #29 derengelfrank, 25.04.2008
    derengelfrank

    derengelfrank

    Dabei seit:
    20.03.2006
    Beiträge:
    816
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    M
    ich will dich ja nicht ärgern, aber genau das habe ich doch geschrieben....
    NUTZUNG <> ERSTELLUNG
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nix verstehn :o
     
  11. #31 Der Bauberater, 25.04.2008
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Doch steht da!
    Ein sonstiger Raum, der keine Garage ist, ist ein Raum, in dem Instand gehalten wird --> KEINE Garage
    Ergo: wenn Bauantrag, dann muss da "Raum für Instandhaltung" oder "Verkauf" oder "Hobby" oder "Heizung" stehen, aber es darf nir der Ausdruck "Garage" auftauchen.
    Natürlich kannst Du einen Raum zur Instandhaltung beantragen, genehmigen lassen und ein Auto reinstellen und reparieren.
    Dann aber mit der Gewerbeaufsicht, dem Umweltamt und Abstandsflächen.
    Gruß Peter
     
  12. #32 derengelfrank, 25.04.2008
    derengelfrank

    derengelfrank

    Dabei seit:
    20.03.2006
    Beiträge:
    816
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    M
    Meine Aussage war: es gibt keine Genehmigungspflicht für die ERSTELLUNG einer Grube, aber Einschränkungen/Auflagen bei der NUTZUNG.

    Aber ich seh's ja ein...ihr (Du und Bauberater) habt ja Recht *schmoll und in die Garage zurückzieh*
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Latürnich gips die. Eine Grube ist wie ein Keller genehmigungspflichtig.
    Oder kämst Du auf die Idee, ein Haus OHNE Keller zu beantragen und mit Keller zu bauen, weil es nirgends eine Genehmigungspflicht für Keller gibt :D
    Bauwerke sind genehmigungspflichtig. Alle aus Baustoffen errichteten Irgendwasse sind Bauwerke. Ausnahme bestätigen diese Regeln :smoke

    MfG
     
  14. #34 TDI nie, 25.04.2008
    TDI nie

    TDI nie

    Dabei seit:
    04.01.2008
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    METALLER
    Ort:
    AUSTRIA
    Der langen Rede kurzer Sinn:

    Nicht erwischen lassen, gilt heute wohl mehr als irgendwann sonst.
    Denn wo kein Kläger, da kein Richter.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ob Sie das auch noch denken, wenn ein Betrunkener Sie oder eine(n) Angehörigen anfährt, verschwindet und die Person schwer verletzt liegen lässt?

    Jaja - ich weis.
    Aber der Unterschied ist nur graduel.

    Wer selber Recht negiert, sollte sich besser nicht darauf berufen wollen, weil er kein Recht dazu hat.

    MfG
     
  16. #36 TDI nie, 25.04.2008
    TDI nie

    TDI nie

    Dabei seit:
    04.01.2008
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    METALLER
    Ort:
    AUSTRIA
    Gutes Argument.
    ABER: der Vergleich hinkt.

    Einmal gehts darum nur in Frieden einen Platz zum schrauben zu schaffen.
    Niemand kommt zu schaden, wirklich niemand sofern mit Sinn und Verstand errichtet (und wenn dann nur der Besitzer selber).
    Und beim anderen Fall, wird einem völlig unschuldigen, außenstehenden Unrecht zugefügt. Dazu kommt noch das seelische Leid der Angehörigen.
    Sollen wir das wirklich in einen Topf werfen?

    "Wir sind nicht frei, wir können nur wählen welche Lügner uns befehlen"
    Muß noch mehr gesagt werden zum Thema Recht und Gesetz?
     
  17. #37 BauherrHilflos, 25.04.2008
    BauherrHilflos

    BauherrHilflos

    Dabei seit:
    15.06.2007
    Beiträge:
    971
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Euskirchen
    @ TDI nie

    :konfusius ...ich sag mal "ja ja"
    ..hat eh keinen Zweck.
     
  18. #38 TDI nie, 25.04.2008
    TDI nie

    TDI nie

    Dabei seit:
    04.01.2008
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    METALLER
    Ort:
    AUSTRIA
    Ich bin durchaus lernfähig, aber ich will überzeugt werden.
    Paragraphen tun das nur bedingt.:deal
     
  19. #39 Isolierglas, 25.04.2008
    Isolierglas

    Isolierglas

    Dabei seit:
    04.10.2007
    Beiträge:
    1.452
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Consultant
    Ort:
    Darmstadt
    @TDI nie, Schrauber 80:

    Wir lernen aus dieser Diskussion folgendes:

    Selbstschrauben ist pfui. Das politisch korrekte Auto ist maximal 2 Jahre alt, hat Euro 4 und muss aufgrund kleiner Unzulänglichkeiten ab und zu in die (supersauber und ordentlich) arbeitende Vertragswerkstatt.

    Der < 100 kEuro verdienende Selbstschrauber ist Umweltsau Nr. 1, versickert sein Altöl in der extra dafür erstellten Grube. Dabei leitet er gelegentlich Kraftstoff ein, um sich an den Dämpfen in einen rauschähnlichen Zustand zu versetzen.

    Die Politik zeigt uns, dass alte, Grobstaub emittierende Fahrzeuge bestraft werden müssen, und dass, obwohl dieser Ruß nicht lungengängig ist. (Denn es kann ja nicht sein, was nicht sein darf...)

    Deshalb werden in Zukunft auch Euro 2/3 Autos steuerlich bestraft, nicht jedoch der 20 Liter "verwertende" Cayenne, der Euro 4 ist.

    Der Arbeitnehmer, der sich nur einen Golf 2 leisten kann, darf die Innenstädte nicht mehr befahren und wird somit faktisch enteignet. Super.

    Fazit: Schrauber80 erstellt seine Grube, um seinen Besuchern im Ausstellungsraum Garage sein (niegelnagelneues!) Auto von unten zu zeigen. Dabei preisen seine Besucher die Qualität der Arbeit der Automobilfachverkäufer, der deutschen Bundesregierung, die natürlich nur das Wohl der Bevölkerung anstrebt (Feinstaub emmitierende Pelletsöfen gibt es nicht!!!) und die soziale Gerechtigkeit in diesem Land im Besonderen.

    Suuuuper!

    Gruss, Dirk
     
  20. #40 Schrauber80, 26.04.2008
    Schrauber80

    Schrauber80

    Dabei seit:
    20.04.2008
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Werkzeugmacher
    Ort:
    Bayern
    Tach zusammen,

    erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Heute hatte ich ein Gespräch mit einem Bautechniker. Sein Vorschlag war folgender: Garagenboden auf 4,6m x 1,5m ausschneiden und 1,2m tief graben. Betonfundament 20cm mit Stahlmatte Q247 gießen und gleich die Stahlmatten für die Seitenwände im Bodenfundament verankern. Schalung in das Loch bauen, welche die Endgröße (4m x 0,9m) festlegt. Schalung ausgießen und rütteln. Estrich am Boden einbringen und zuletzt Grube innen fliesen.
    Zuletzt sind noch mindestens 3 Stufen als Ausgang bzw. Einstieg anzubringen.
    Mir wurde auch gesagt, das keine Genehmigung nötig sei, da unter einem Meter und selbst wenn mal jemand nachschauen würde, gäbe es keine Probleme, da es so ordnungsgemäß gebaut wäre.
    Der Techniker entwarf schon mehrere Gruben, auch gewerblich, ist also somit nicht das erste solche Bauvorhaben für ihn.
    Ach ja, was ich noch erwähnen sollte, ich bin aus Bayern und hier wird kein Ölabscheider bei einer Metergrube vorgeschrieben.

    Gruß Schrauber80
     
Thema: Grube in Garage
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. grube nachträglich in garage bauen

    ,
  2. grube in garagenboden

    ,
  3. grube Garage

    ,
  4. werkstattgrube genehmigung,
  5. grube für autos,
  6. kfz grube maße,
  7. garage grube vorschriften,
  8. werkstattgrube maße,
  9. bauen einer grube bayern,
  10. montagegrube masse,
  11. grube in der garage bauen,
  12. montagegrube maße,
  13. grube genehmigung,
  14. grube in der garage,
  15. kfz grube genehmigung,
  16. grube in garage erlaubt,
  17. baugenehmigung grube tiefe,
  18. montagegrube in garage,
  19. grube in garagenboden bauvorschrift krefeld,
  20. breite KFZ Grube,
  21. garage grube,
  22. kfz grube masse,
  23. kfz grube tiefe,
  24. schraubergrube genehmigung,
  25. die größe einer auto grube
Die Seite wird geladen...

Grube in Garage - Ähnliche Themen

  1. Bodenbelag Garage i.V.m. PKW-Grube

    Bodenbelag Garage i.V.m. PKW-Grube: Hallo, wir haben in unserer Doppelgarage eine PKW-Grube. Auf der Bodenplatte ist ein umlaufender Randfahrstreifen (s. Bild). Dieser zieht sich...
  2. Garage - vorhandene Grube umarbeiten

    Garage - vorhandene Grube umarbeiten: Hallo, ich möchte mit meinem Thread ein paar grundlegende Fragen klären. Ich habe noch keine konkrete Idee und die Aufgabe ist auch nicht...
  3. Grube in Garage verfüllen und einebnen

    Grube in Garage verfüllen und einebnen: Hallo, bin neu hier und hoffe ich kann hier nen paar Tips bekommen und ggf. auch welche geben, oder es zumindest versuchen... Also ich habe eine...
  4. Besichtigung einer nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahme !!!!!!!

    Besichtigung einer nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahme !!!!!!!: Hallo hab da mal eine Frage wie ich mich da Verhalten soll , habe an meiner Fertiggarge den Boden Teilweise herausgenommen um mir einen Keller zu...