abstandsflächen und baulasten

Diskutiere abstandsflächen und baulasten im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; hallo nochmal, ich mich erneut mal erkundigen über die expertenmeinungen. diesmal handelt es sich aber um etwas ganz anderes: unser...

  1. #1 masinchen, 20.04.2008
    masinchen

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    hallo nochmal,

    ich mich erneut mal erkundigen über die expertenmeinungen.
    diesmal handelt es sich aber um etwas ganz anderes:

    unser nachbargrundstück ist mit einem wohngebäude bebaut, und dessen außenwand (giebelwand bxh ca. 8m x 9m) steht auf unserem grundstück (ca. 60cm) und wird auch als überbauung bestehen bleiben.

    nun steht dazu in unserem grundstückskaufvertrag, dass wir zu der maßnahme verpflichtet sind, eine baulast zur sicherung der abstandsflächen des betreffenden vorhandenen wohngebäudes eintragen zu lassen.

    was bedeutet diese bedingung?
    welche schritte müssen wir nun veranlassen?

    vielen dank erstmal für hilfreiche antworten.

    außerdem wäre noch eine frage von mir:
    ist es richtig, dass wir für eine doppelgarage inkl. abstellraum (lxb ca. 9m x 6,50m) mit einem satteldach keine abstandsflächen zur grundstücksgrenze einhalten müssen, oder bin ich da falsch informiert?

    vielen dank auch hier für antworten.

    vg, brita.
     
  2. #2 Bauwahn, 21.04.2008
    Bauwahn

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    Vielleicht hätte der Verkäufer das schon tun müssen, evtl. dafür Geld vom Nachbarn kassiert und wälzt es jetzt auf Euch ab.

    Thomas
     
  3. #3 masinchen, 22.04.2008
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    hallo thomas,

    danke für die antwort.

    bei den nachbarn werden wir uns mal erkundigen, ob der verkäufer des grundstückes schon soetwas veranlasst hat.

    aber was müssen wir nun genau tun?
    wie lässt man denn eine baulast eintragen und an wen müssen wir uns nun wenden?

    danke für weitere tips.

    vg.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 22.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    MfG
     
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