Hilfe beim Bauantrag für eine Hundehütte

Diskutiere Hilfe beim Bauantrag für eine Hundehütte im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich möchte einem Bekannten helfen, seinen Bauantrag für eine Hundehütte zu vervollständigen. Das Ding steht übrigens schon 20 Jahre, und...

  1. #1 Slattern, 20.04.2008
    Slattern

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    Hallo,

    ich möchte einem Bekannten helfen, seinen Bauantrag für eine Hundehütte zu vervollständigen. Das Ding steht übrigens schon 20 Jahre, und plötzlich soll er das alles machen. Ich habe keinen Schimmer, was genau ich da machen muss. Daher bitte ich um eure ausführliche Hilfe.

    Gebaut ist die Hundehütte in NRW in einer Zechensiedlung. In den alten Unterlagen findet sich eingetragen ein Schuppen und eine Hundehütte. Diese sind bzw. werden teilweise abgerissen.

    Einige Unterlagen sind bereits eingereicht. Laut letztem Schreiben vom Amt für Bauordnung fehlende folgende Bauvorlagen:

    1.) Berechnung des umbauten Raumes gem. DIN 277 (§6 i.V.m. §1 BauPrüfVO) nach Teilabriss. (Vordächer sind mit einzubeziehen)

    Das bedeutet doch, dass ich nur die Fläche des neu umbauten Raumes berechnen muss. Muss ich da auf etwas besonderes achten, oder reicht die Angabe der m²? Gibt es dafür ein Formular?

    2.) Berechnung und zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW) der Hundehütte.

    Was genau muss ich denn da einzeichnen? Ich habe gelesen, dass es einen Faktor gibt, mit dem man die Höhe der Hütte multiplizieren soll. Die ist aber nicht gerade, sondern etwas schräg. Länge= 6,3m, Beite=4,1m, Höhe1=2,1m, Höhe2=1,7m

    Könnt ihr mir bitte helfen?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß,
    Wolfgang
     
  2. Baumal

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    warum denke ich bei ihrer berufsbezeichnung (vermessungsingenieur),
    sofort an einen fake??
     
  3. Julius

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  4. #4 wasweissich, 20.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist das eine hundehütte für genveränderte rehpinscher (480kg , 2m stockmass ?)
     
  5. Ryker

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  6. Quelle

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    soll das ein witz sein?
     
  7. #7 Slattern, 20.04.2008
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    Hallo,

    die Berufsbezeichnung Vermessungsingenieur bedeutet nicht automatisch, dass ich das Thema Bauantrag beherrsche. Ich vermesse z.B. die Grenze der Grundstücke, das bedeutet aber nicht, dass ich weiß was eine Abstandsfläche ist.
    Der Hundehütte ist ein Abstellraum für Gartengeräte angeschlossen. Daher die Größe.

    Warum sollte ich faken? Ich benötige diese Informationen. Ich suche hier Hilfe, damit ich selber helfen kann. Nach konstruktiven Rehpinschern und sonstigen unnötigen Kommentaren ist es nun an der Zeit, das Thema anzugehen. Beweismaterial (amtliches Schreiben) werde ich jeden weiteren Zweiflern zumailen. Da ich aber nur 14 Tage Zeit habe bis der Antrag gebührenpflichtig wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen wird, wäre es nett von euch, wenn wir nun auf den Punkt kommen.
     
  8. Baumal

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    na das ist aber ein dicker hund, daß sie nicht wissen
    was eine abstandsfläche ist. hier die zeichnerische
    darstellung der abstandsflächen von einem pulthaus.

    [​IMG]

    den faktor x können sie ihrer BauO entnehmen.
    ist das gebäude schräg wird demnach auch ihre abstandsfläche
    schräg werden.

    umbauter raum:
    die m³ nicht m² werden verlangt. vermutlich in NRW auch in zugang
    und abgang. d.h. bestand und neubau.
     
  9. #9 Slattern, 21.04.2008
    Slattern

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    Ok, den dicken Hund schicken wir in seine Hütte. :-))
    Vielen Dank für die Antwort. Es wird alles etwas klarer.

    In der BauO NRW habe ich folgendes gefunden:

    0,8 H,
    0,5 H in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten,
    0,25 H in Gewerbegebieten und Industriegebieten vor Außenwänden von Gebäuden, die überwiegend der Produktion oder Lagerung dienen.


    Demnach muss ich also die 0,8 * Wandhöhe rechnen und einzeichnen.
    In Ihrem Bild erkenne ich Bamaßungen. In den geraden Bereichen kann ich sie erahnen, was steht in den Kurven? Muß ich die m² der Fläche berechnen und angeben, und wenn ja, incl. der Baufläche?
     
  10. Baumal

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    bitte.

    aber sind sie sich sicher, das der plan von ihnen eingereicht werden kann
    und nicht ein öffentlich bestellter vermesser gefordert ist??
     
  11. #11 Slattern, 21.04.2008
    Slattern

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    Nein, diese Zeichnung kann jeder machen. ÖbVI ist nicht nötig.
     
  12. Baumal

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  13. #13 Slattern, 21.04.2008
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    Vielen vielen Dank!

    Ich glaube, dass ich jetzt klar komme. Die Infos sollten reichen.
     
  14. Baumal

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    :biggthumpup:, gerne....
     
  15. #15 MoRüBe, 22.04.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sachen gibts....

    :irre...
     
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