Flexschäden an Fenstern - wer muss zahlen?

Diskutiere Flexschäden an Fenstern - wer muss zahlen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Das Übersehen des Mangels bei der Abnahme ist meines Erachtens schon ein wesentlicher Ansatzpunkt. Der Architekt sollte deshalb eifrig und...

  1. ISYBAU

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    Das Übersehen des Mangels bei der Abnahme ist meines Erachtens schon ein wesentlicher Ansatzpunkt. Der Architekt sollte deshalb eifrig und "erfolgreich" bei der suche nach dem Verursacher helfen. Schuldet er nicht Erfolg ?

    Dummheit alleine wird leider nicht bestraft. Ja, ein 4-Augen Gespräch zwischen dem vermuteten Verursacher und dem Architekten wäre sicher klug gewesen. Es wäre auch klug gewesen mit dem Zeigefinger der Schreibhand auf das abgeflexte Rohr in der anderen zu deuten als damit in Schlaghand rumzufuchteln oder im großen Bogen auszuholen.
     
  2. lawyer

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    Apropos Abnahme,

    ist das beschädigte Gewerk vor seiner Beschädigung schon abgenommen worden?

    Wenn nicht, kann der BH vom Fensterbauer eine Mangelbeseitigung verlangen (Erfolgshaftung!), jedenfalls dann, wenn nur das BGB gilt. Bei Geltung der VOB/B siehts wegen § 7 schon schwieriger aus. :fleen

    Bei Vereinbarung der VOB/B ohne Enwilligung des BH stellt sich aber dann die Frage der Architektenhaftung wegen der der Schlechterfüllung einer nebenvertraglichen Beratungspflicht aufgrund der Einbeziehung einer den BH benachteiligenden Vertragsklausel. :wow

    Und jetzt: Volle Deckung! :winken
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2008
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    Jau - klasse Idee.
    Bei Nichtvereinbarung der VOB stellt sich aber dann die Frage der Architektenhaftung wegen der der Schlechterfüllung einer nebenvertraglichen Beratungspflicht aufgrund der anderen Behandlung im Gewährleistungsfalle (Nur Mängelrüge hemmt den Lauf nicht, ausschließlich VERHANDLUNGEN tun dies)
    ***
    Berät der Architekt, haftet er auch und steht ausserdem noch wg. "Amtsanmaßung" (Rechtsberatung durch Nichtjuristen) mit einem weiteren Bein vor Gericht.
    ***

    :mauer :mauer :mauer :mauer

    ***
    Wer hats erfunden?

    Ein Jurist, der Arbeit suchte :smoke
     
  4. #24 Ingo Nielson, 24.04.2008
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    das dämliche juristengequatsche geht mir allmählich auf den geist.
    wie man sieht, ist eine baustelle mit einem kindergarten zu vergleichen.
    allerdings: der architekt ist kein kindermädchen, dafür wird er nicht bezahlt.
     
  5. #25 bluecher, 25.04.2008
    bluecher

    bluecher Gast

    falsch ingo

    nicht die baustelle mit dem kindergarten verwechseln!
    der kindergarten ist hier!
     
  6. SvenW

    SvenW

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    Sorry, aber der Architekt hat sich maximal billig aus der Affaire gezogen. Alle anschreiben: "Wart ihr das?" und die folgenden Antworten an den Bauherren weiterleiten mit Hinweis auf die Versicherung. Was hat er denn erwartet was die Handwerker antworten???

    Korrekte Arbeit wäre gewesen: Lüftungsbauer zur Brust nehmen, ihm mit den Vorschlag von Rolf drohen ala "Wir kriegen dich sowieso" und dann schauen was passiert. Er wird dafür bezahlt solche Lösungen zur Hand zu haben, alle Handwerker einfach anzuschreiben hätte der Bauherr auch selber hinbekommen. Das heißt nicht, das er immer Erfolg hat, aber man kann sich bemühen oder den einfachen Weg (Versicherung) gehen.

    Ich finde den Vorschlag mit der Versicherung schon darum schlecht weil dabei keiner geschädigt wird außer dem Bauherren und der Versicherung. Muß der Schuldige zahlen, wird er seine Leute zusammenfalten und dafür sorgen das sie den gleichen Mist nicht immer wieder machen. Mit Versicherung ist alles Friede, Freude, Eierkuchen und es läuft weiter wie bisher.
     
  7. Eric

    Eric

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    Wieso? Hast ja Recht :biggthumpup:

    Und wenn der Architekt zur Abnahme der Fenster geraten haben sollte ( weil er annahm, daß der Fensterbauer für die Flexschäden nicht verantwortlich zu machen ist ), statt den Fensterbauer zum Austausch der beschädigten Scheiben aufzufordern, hat er seine Pflichten aus LPH 8 zumindest fahrlässig verletzt, was für eine Schadensersatzverpflichtung ausreichen würde.
     
  8. lawyer

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    @ Eric

    Danke, Danke !! :)
     
  9. Uli R.

    Uli R.

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    prima :)
    dann ist ja alles eitel Sonnenschein und wir haben denjenigen der sich am wenigsten gerissen angestellt hat in Haftung bekommen und alle sind zufrieden ...
    Wenn der Bauherr allerdings kein „Riesen A.“ ist läuft es auf die übliche Versicherungsnummer hinaus, ganz großer Sport :biggthumpup:
     
Thema: Flexschäden an Fenstern - wer muss zahlen?
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