Rechnungsprüfung durch Berufsgenossenschaft

Diskutiere Rechnungsprüfung durch Berufsgenossenschaft im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bin vor kurzem mit dem Bau meines Einfamilienhauses fertig geworden. Jetzt hat sich die Berufsgenossenschaft angekündigt um meine...

  1. #1 saschah, 24.04.2008
    saschah

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    Hallo,
    bin vor kurzem mit dem Bau meines Einfamilienhauses fertig geworden. Jetzt hat sich die Berufsgenossenschaft angekündigt um meine Bauunterlagen und sämtliche Rechnungen zu prüfen.

    Ich habe zwar schon einiges hier im Forum dazu gelesen, aber so richtig schlau bin ich immer noch nicht geworden.

    Ich möchte nur wissen ob die das dürfen?

    Ich freue mich auf eine antwort.

    MfG
     
  2. #2 MoRüBe, 24.04.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ja...

    ...
     
  3. #3 Wackelsteife, 27.04.2008
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    Sie dürfen sich alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehenden Unterlagen (Kubaturberechnung, Rechnungen etc.) vorlegen lassen. Ein Recht,das Objektes zu betreten besteht nicht.
     
  4. Rene'

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    Hallo!

    Wo steht das geschrieben das man auf verlangen der Bau-BG alle Unterlagen vorlegen muss?
    Bitte mal diesbezüglich den entsprechenden Text hier einstellen. Danke!

    Gruß,
    Rene'
     
  5. #5 BauherrHilflos, 28.04.2008
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    Einfach mal auf deren Seite gehen, und die Richtlinien angucken.
    Oder bei Google....
     
  6. Rene'

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    Hallo!

    Da steht folgendes:


    Der Eigenbauunternehmer hat gegenüber der Berufs-genossenschaft alle Verpflichtungen eines Unter-nehmers. Insbesondere hat er
    - die Bezeichnung des Bauvorhabens (Baugegenstand),
    - die Baustellenanschrift,
    - den Baubeginn und das Bauende,
    - die Namen der bei den Eigenbauarbeiten beschäftigten Helfer,
    - deren geleistete Arbeitsstunden,
    - die Namen der beauftragten gewerbsmäßigen Unternehmen
    anzugeben.
    Hinsichtlich der durch Hilfskräfte geleisteten Stunden kann die Berufsgenossenschaft eine Schätzung vornehmen (§ 165 SGB VII), sofern keine, nicht recht-zeitige oder nur unvollständige Angaben gemacht werden. Die Berufsgenossenschaft setzt fachkundige Betriebsprüfer ein, die bei Verstoß gegen die Melde-verpflichtung das Bauvorhaben besichtigen und die Angaben im Wege der Schätzung feststellen.
    Bei Verstößen gegen die Melde- oder Nachweispflicht kann ein Bußgeld bis zu 2.500 EUR verhängt werden.
    Der Eigenbauunternehmer ist ferner verpflichtet,
    - die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten (siehe dazu Nr. 11),
    - den durch die Berufsgenossenschaft festgesetzten Beitrag zu zahlen (siehe dazu Nr. 10) und
    - Arbeitsunfälle zu melden (siehe dazu Nr. 9).



    Wo steht da das man auf Anfrage Unterlagen vorzulegen hat? Da steht das man die Ausführenden Firman benennen muss. Mehr nicht.

    Gruß,
    Rene'
     
  7. #7 RedTiger2407, 28.04.2008
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    Mh bin gerade auch bei der Gewissensfrage mit BG Bau.

    Hab vor paar Tagen Post bekommen zwecks Hausbesuch mit allen Rechnungen...usw.

    bis dato 65 Stunden angegeben....

    Nun ist die Frage was ich mache.......
     
  8. #8 Wackelsteife, 28.04.2008
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    Ist doch eigentlich logisch, dass die BG entsprechende Rechte haben muss...

    Da könnte ja sonst jeder Firmen aus den "gelben Seiten" abschreiben und dann behaupten, alles wurde über diese Firmen gemacht.

    Außerdem unterliegen Bauherren als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten den gleichen Rechten und Pflichten wie die gewerblichen Unternehmer und die müssen sich ja auch prüfen lassen (Lohnbücher etc.)

    Ich gehe mal davon aus, dass derjenige, der "nichts zu verbergen hat", einer Prüfung durch die BG ganz beruhigt entgegensehen kann.
     
  9. Lukas

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    Deine Logik ist des Eine.
    Wo stehts aber?

    Ich hab auch nix zu verbergen. Es nervt aber. Ganz besonders, wenn die Mitarbeiter der BG etwas entbergen, was es garnicht gibt.
     
  10. #10 RedTiger2407, 28.04.2008
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    Das denke ich mir auch. Aber im Forum liest man eigentlich eher GEZ-Methoden deshalb vielleicht komische Meinungen hier. Da ich wirklich selber total viel Eigenleistung gemacht habe und wenig Stunden angegeben habe, könnte ich mir vorstellen, das die BG Bau mehr hören möchte....
     
  11. #11 BauherrHilflos, 28.04.2008
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    Leute!!
    Als Unternehmer hat man gewissen Verpflichtungen. Dazu gehört auch ein Betriebsprüfer. Hab jetzt keine Lust den betreffenden Satz rauszusuchen.
    Als Unternehmer, was man als Bauherr nun mal ist, muss man sich in die Karten gucken lassen. Dazu gehören auch die Rechnungen.
    In den Richtlinien der BG steht das auch in klaren Worten.
    Ergo: Nicht nur Inhalte suchen, die zur Meinung passen, sondern klare Suchvorgaben eingeben.. und staunen.
    Mal am Rande. Vor ein paar Tagen war der Mensch bei uns. Dieses Quartal hatten wir noch keine Meldung abgegeben. Die paar Stunden (2 stellig), wo ich Hilfe hatte, wurden anerkannt, und schriftlich bestätigt.
    Einfach mal den Kopf einschalten, und sich Gedanken machen.. "Wo hätte ich es allein nicht schaffen können?" .. dann halt die weitere Überlegung.. "Wie hätte das schnell über die Bühne gehen können, wenn mir einer ""Kurz"" hilft?"
    Stunden angeben und fertisch!
    Aber Rechnungen :lock vorlegen nach dem Motto. "WU Keller erstellen = 200Euro" sollte man schon vermeiden.
    Alles plausibel; von vorn bis hinten... und gut ist :konfusius
     
  12. Rene'

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    Dann zeige mir bitte wo ich diese speziellen "Rechte" der Bau BG nachlesen kann.


    Wer so braun ist und sowas tut der druckt sich dann bei einer Prüfung auch selber Rechnungen aus. Solche Vögel fallen dann aber in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und nicht mehr in die Zuständigkeit der Bau BG.

    Man ist verpflichtet Angaben zu machen die der Wahrheit entsprechen. Punkt!

    Mehr nicht und auch nicht weniger. Alles andere ist Schmarrn.


    Ich habe alle Firmen wahrheitsgemäß angegeben und viele Gewerke auch in Eigenleistung (alleine, und das auch wirklich alleine!) erbracht.
    Dieses habe ich der Bau BG auch so in den schriftlichen Bögen mitgeteilt. Ein Prüfer der Einsicht in die Rechnungen haben wollte hatte sich nach Ende der Bauarbeiten dann bei uns angeküngigt.
    Ich habe per Einschreiben mit Rückschein darauf geantwortet das ich diesen Termin nicht warnehmen werde da ich dazu nicht verpflichtet bin. Meine Verpflichtungen als privater Bauherr alle ausführenden Firmen und eventuelle Helfer zu melden bin ich nachgekommen.

    Seid dem habe ich nichts mehr von der Bau BG gehört. Ob der Prüfer bei mir vor der Tür stand weiss ich nicht. Ich war auf jeden Fall (wie angekündigt) nicht da.


    Gruß,
    Rene'
     
  13. #13 BauherrHilflos, 28.04.2008
    BauherrHilflos

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    Wenn doch alles in Eigenleistung erfolgt ist, wo ist da das Problem für den Termin?
    Nur mal so als letzten Denkanstoß:
    Eigenleistung Trockenbau: Wie hast Du die Gipsplatten allein an die Decke gehoben, und dann angeschraubt?

    Hast Du saubere Rechnungen, und kannst Du auf Grund deines Berufs nachvollziehbar klarstellen, das Du die Arbeiten selbst machen konntest, bis auf kleine "Helferstunden", dann sollte es doch ok sein.

    Blockst Du die Termine: Na dann lass die Prüfer mal wühlen. Und wie in den Richtlinien "schätzen"!!!!!!!!!!

    Viel Spaß noch..
    .. bin dann mal weg
     
  14. Rene'

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    Ich habe keine Gipskartonplatten an der Decke sondern sägerauhe Fichtebretter in 16cm Breite und 2.3cm Stärke die weiss gekälkt sind. Kann man prima alleine befestigen. Ist auch sinnvoller sowas alleine anzubringen, dann hängen die nämlich auch gerade. ;)


    Weil mir meine (knappe) Zeit dafür zu Schade ist. Die kann ich besser für sinnvolleres nutzen.

    Und: Lässt Du jeden der an deiner Türe klingeln und behauptet er sei berechtigt dazu in deinem Haus rumlungern und in deinen Unterlagen rumfummeln nur weil Du ein reines Gewissen hast?
    Hast Du für alle Tag der offenen Türe?

    Wie gesagt: Es besteht gegenüber der BauBG keine Verpflichtung alle Unterlagen offenzulegen. Es besteht lediglich die Verpflichtung die ausführenden Firmen zu benennen und die Helferstunden anzugeben. Diese Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
    Wie jeder damit umgeht ist seine persönliche Sache.

    Gruß,
    Rene'
     
  15. #15 RedTiger2407, 29.04.2008
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    Mh ist ja wirklich ein heißes Thema.

    Bin mit meinem Gewissen immer noch nicht einig, ob Termin absagen oder wahrnehmen.

    Hab mir scho gedacht auch ein Fax bzw Brief zu schicken mit der Angabe das alle Stunden und Firmen wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde. Und das ich einen persönlichen Termin nicht wahrnehmen kann.

    ....
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Mit ner entsprechenden Rüstung.
    Genau darum gehts. Der BG-Suchhund hat nämlich die gleichen "Ideen".
    Ich hab halt gelernt, wie es alleine geht - und gut.

    Irgendwie erinnert mich das immer an die Berichte über die früheren Wehrdienstverweigererprüfungen
    ..... aber nun nehmen Sie doch mal an Sie hätten so rein zufällig eine Kalaschnikow dabei und drei Russen wollen Ihre Freundin....
    Hab ich nicht dabei.
    Aber nehmen wir doch mal an, Sie hätten.....
    MfG
     
  17. #17 BauherrHilflos, 29.04.2008
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    Weil mir meine (knappe) Zeit dafür zu Schade ist. Die kann ich besser für sinnvolleres nutzen.

    na dann solltest Du den Betriebsprüfer schätzen lassen. Viel Spaß!

    Und: Lässt Du jeden der an deiner Türe klingeln und behauptet er sei berechtigt dazu in deinem Haus rumlungern und in deinen Unterlagen rumfummeln nur weil Du ein reines Gewissen hast?
    Hast Du für alle Tag der offenen Türe?

    Im Haus war er nicht. Dazu besteht auch keine "Einlasspflicht". Und wo habe ich geschrieben, das ich ein reines Gewissen hab? :lock

    Ansonsten:
    Durch seine Tätigkeit wird der Bauherr gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers.

    @Ralf
    Das Beispiel mit dem Wehrdienst ... :biggthumpup: :D
     
  18. Helmut

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    genauso wie Ralf Dühlmeyer sehe ich kein Problem mit

    ich habs zwar nicht gelernt, aber das war doch eines der einfachen Übungen.
    Bereits vor 35 Jahren habe ich alleine die GKP Platten (ca.160 m2, je 2,5m x 1,25m ca 12 mm stark) an die Decke angebracht ohne der heute üblichen Hilfsmittel, die konnte ich mir damals nicht leisten.
    Auch die GFP Platten beim Dachausbau ( ca. 110 m2) habe ich meist allein
    an die Dachschräge montiert. Allerdings waren diese etwas leichter händelbar.

    Wo ein Wille ist, gibts auch einen Weg.

    mfg Helmut
     
  19. #19 Bauwahn, 29.04.2008
    Bauwahn

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    Im Zweifelsfall im SGB (ich hab aber keines zur Hand) unter "Mitwirkungspflicht"
     
  20. #20 BauherrHilflos, 29.04.2008
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    Ok, dann ersetze ich mal "Denkanstoß" durch "Beispiel" :biggthumpup:

    Zudem: Handwerklich Begabte werden das schon hinbekommen. Keine Frage.
    Doch wie erklärt ein "beidseitig links Händer" aus dem Büro des Finanzministeriums sowas dem Betriebsprüfer?
    .. auch nur ein Beispiel :winken
     
Thema: Rechnungsprüfung durch Berufsgenossenschaft
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