Keine Baugenehmigung trotz Gutachten von Bauamt

Diskutiere Keine Baugenehmigung trotz Gutachten von Bauamt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Fories, ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Hab das Forum bereits durchgeforstet aber leider nichts passendes gefunden....

  1. Peddy

    Peddy

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    Hallo Fories,

    ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Hab das Forum bereits durchgeforstet aber leider nichts passendes gefunden.

    Es geht um Folgendes:
    Ich habe vor 3 Jahren ca. 2700 qm Bauland von einer Erbgemeinschaft gekauft. Der Kaufpreis wurde anhand eines vom Bauamt abgezeichneten Architektengutachten bezahlt. Auf den Plänen waren und sind noch immer zwei Baufenster eingezeichnet.

    Nun wollte ich einen Teil des Platzes (ca. 1200qm) verkaufen, dies war von Anfang an geplant. Die Bauvoranfrage wurde nun durch eine Stellungnahme der unteren Forstbehörde abgelehnt. Ursprüngliche Aussage des Bauamtes war, dass wenn ich 30m Waldabstand einhalte es keine Probleme mit dem Bauantrag gibt. Diese 30m wurden von mir geschaffen. Laut Schreiben der unteren Forstbehörde muss aber auf diesem Teil des Grundstückes 40m Waldabstand gegeben sein. Laut Aussage der Unteren Forstbehörde wird diese nie einer Bebauung des Grundstückes zustimmen.

    Nun meine Frage: Ist das Bauamt schadenersatzpflichtig??? Das der Waldabstand, der beim Kauf des Grundstückes ca. 20m war, ein Problem bei der Bebaaung sein könnte müsste beim Bauamt bei Unterzeichnung des Gutachtens eigentlich bereits bekannt gewesen sein. Muss das Bauamt solche Dinge prüfen, wenn ein Gutachten angefertigt wird. Einer Waldumwandlung wird die Forstbehörde nicht zustimmen. Das Gutachten des Architekten/Bauamt ist von 1997, sprich da war der Wald ja bereits da. Der Preis des Grundstückes und die Erbschaftssteuer des Verkäufers wurde ja anhand dieses Gutachtens berechnet. Ein Baufenster ist ebenfalls eingezeichnt. Ich hab jetzt einen Platz bezahlt, den ich nie benötigt habe, da die Veräusserung von Anfang an geplant war. Wer ist nun haftbar in dieser Angelegenheit.

    Hoffe, dass war jetzt alles nicht zu kompliziert.

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

    Danke
    Peddy
     
  2. #2 MoRüBe, 27.04.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Dat is ein bischen wenig....

    ... "Architektengutachten", was ist das? Kann auch ein "Schlechtachten" sein. Maßgeblich wäre eine reguläre Bauvoranfrage, aus 1997 wäre die Gültigkeit dieser "Bauvoranfrage" längst durch Zeitablauf ebenfalls gegenstandslos, falls nicht irgendwie verlängert usw. Eventuell wäre der Architekt haftbar, falls er in seinem "Wertgutachten" dieses Land als Bauland bezeichnet hätte. Kompliziert ists allemal, ohne rechtlichen Beistand werden Sie da eh nicht weiterkommen.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 27.04.2008
    VolkerKugel (†)

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