Übergabe Neubau ohne Balkongeländer möglich?

Diskutiere Übergabe Neubau ohne Balkongeländer möglich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ihr, aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich mit folgender Frage: Unser Neubau (Hanglage) hat im EG einen umlaufenden Balkon, der zur...

  1. #1 BauHERRIN, 30.04.2008
    BauHERRIN

    BauHERRIN

    Dabei seit:
    15.03.2008
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hessen
    Hallo Ihr,

    aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich mit folgender Frage: Unser Neubau (Hanglage) hat im EG einen umlaufenden Balkon, der zur Gartenseite hin 1 Geschoss hoch ist. Laut Werkvertrag bekommen wir den Balkon gefliest & mit Stahlgeländer. Leider hat der GÜ keinerlei Abdichtung unter den Fliesen vorgesehen und auch keine Regenrinne, was uns weniger zusagt, zumal wir in einem sehr schnee- und frostreichen Gebiet bauen. Da unsere finanziellen Verhältnisse es leider nicht zulassen, die Lösung, die uns vorschwebt, jetzt auf der Stelle und vom GÜ ausführen zu lassen (Preise für „Zusatzkosten“ sind bei ihm astronomisch), würde ich gerne auf den Fliesenbelag & notgedrungen auch auf das Geländer lt. Vertrag verzichten und die Abdichtung nach Bezug von einem anderen Fachmann erledigen lassen. Den Bodenbelag könnten wir dann in Eigenregie übernehmen.

    Hier stellt sich der GÜ jedoch quer: Er *dürfe* das Haus nicht ohne Balkongeländer übergeben, wegen Absturzgefahr, das würde nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Also müssten wir die Abdichtungs- und Belagsarbeiten von ihm durchführen lassen, und zwar vor Übergabe, weil erst danach das Geländer montiert werden kann.

    Gibt es hier eine Möglichkeit für uns, unseren Wunsch von der Abdichtung in Eigenregie durchzusetzen, ohne die Bauvorschriften zu verletzen?

    Danke im Voraus,
    Alex
     
  2. #2 JigsawPuzzle, 30.04.2008
    JigsawPuzzle

    JigsawPuzzle

    Dabei seit:
    23.04.2008
    Beiträge:
    60
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stucki
    Ort:
    Iserlohn
    Eine Möglichkeit wäre, das Ihr keine Möglichkeit habt um auf den Balkon zu kommen (keine Balkontürklinke - ergo, die Tür geht nicht auf).

    Aber ob das rechtlich erlaubt ist, weiß ich auch nicht
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Eine Fliesenoberfläche OHNE Abdichtung drunter ist schlicht nicht fachgerecht. Das wäre so, als würde der BT Fenster ohne Mechanik liefern wollen.
    Also nix mit "Sonderpreisen", sondern to do.

    MfG
     
  4. #4 BauHERRIN, 30.04.2008
    BauHERRIN

    BauHERRIN

    Dabei seit:
    15.03.2008
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hessen
    ...der GÜ argumentiert, da kein Wohnraum unter dem Balkon ist, sei keine Abdichtung nötig. Durch die Fugen würde nur minimal Wasser eindringen, und da der Balkon ca. 1% Gefälle hätte, würde das Wasser über die Fliesen ablaufen. Etwas Feuchtigkeit würde dem Beton außerdem nicht schaden.

    Uns überzeugt das auch nicht, ich hätte gerne eine richtige Abdichtung durch einen Dachdecker sowie ein Traufblech & eine kleine Dachrinne, und dann einen Belag (ggf. Holz), wo das Wasser nicht drauf stehen bleibt, sondern auf die Abdichtung läuft und von dort in die Rinne.

    GÜ behauptet, Abdichtung nicht nötig. Wenn trotzdem gewünscht: Aufpreis.... Wie kann ich ihm belegen, dass er irrt?
     
  5. #5 BauHERRIN, 30.04.2008
    BauHERRIN

    BauHERRIN

    Dabei seit:
    15.03.2008
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hessen
    Nachtrag: Ich würde keinen "festen" Belag wie Fliesen haben wollen, sondern einen auf einer Unterkonstruktion, damit das Wasser ungehindert auf der Abdichtungsbahn ablaufen kann.
     
  6. #6 JigsawPuzzle, 30.04.2008
    JigsawPuzzle

    JigsawPuzzle

    Dabei seit:
    23.04.2008
    Beiträge:
    60
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stucki
    Ort:
    Iserlohn

    :mauer:mauer:mauer

    Denk mal drüber nach
     
  7. #7 BauHERRIN, 30.04.2008
    BauHERRIN

    BauHERRIN

    Dabei seit:
    15.03.2008
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hessen
    ...brauch ich nicht, sehe ich auch so :mauer Haben im Moment selbst einen Balkon, bei dem Wasser durch die Fugen dringt, und durch Nässe & Frost bröckeln die Fugen raus, nach unten wird's nass, kurzum: nur Ärger.

    Aber dieser Großkotz von GÜ lässt das nicht gelten. Er behauptet, SEINE Fugen seien so genial & so schmal, das könnte keiner so gut wie sie (...:irre ), bei Ihnen hätte es da noch nie Probleme gegeben...
     
  8. cris12

    cris12

    Dabei seit:
    23.11.2007
    Beiträge:
    359
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    student
    Ort:
    Augsburg
    Wurde beim Bau ein unabhängiger Experte beauftrag?
    Falls nicht wäre die Abdichtung des Balkon euer geringstes Problem. Man mag sich gar nicht ausmalen wo die überall gefuscht haben.

    Ein weiter Lösungsansatz zu eurem Problem: besorgt euch jemand der Anhung hat.
    Als Laie nutzen alle argumente nicht. Auch wenn wir die entsprechen DIN Normen nennen wo es drinsteht kommt der Unternehmer mit Gegenargumenten und dann seht ihr wieder alt aus.
     
  9. #9 Baufuchs, 30.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    GÜ darf das Objekt sehr wohl ohne Balkongeländer übergeben.

    Wenn Sie z.B. von Anfang an vereinbart hätten, das Geländer in Eigenleistung zu erstellen, wäre das natürlich möglich gewesen.

    Einfach schriftliche Vereinbarung "entfällt, weil Eigenleistung des Bauherren" dürfte genügen. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung.

    Wundern Sie sich aber nicht über die Höhe der Gutschrift.....
     
  10. #10 Andreas77, 30.04.2008
    Andreas77

    Andreas77

    Dabei seit:
    21.05.2005
    Beiträge:
    439
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Schreinermeister, staat.gepr. Bautechniker
    Ort:
    Hessen
    Ich denke hier geht es doch erstmal um eine Baurechtsfrage? Übergabe nun ohne Geländer möglich? Jo oder nein?

    Fenstergriffe der Balkontüren abschrauben bzw abschließbare Griffe reicht das aus???
     
  11. #11 Baufuchs, 30.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist erst mal keine

    Baurechtsfrage.

    Es geht zunächst um den Vertrag Bauherr -> GÜ. Die können frei vereinbaren.

    Dann ist der Bauherr dran:
    "Flächen, die zu Begehen bestimmt sind, ..... sind zu umwehren."

    Lässt sich die Balkontür nicht öffnen (weil nicht möglich) kann die Fläche nicht begangen werden. Umkehrschluss: Ist so lange nicht zum Begehen bestimmt, wie ein Zugang nicht möglich ist.

    So sehe ich das.
     
  12. #12 Andreas77, 30.04.2008
    Andreas77

    Andreas77

    Dabei seit:
    21.05.2005
    Beiträge:
    439
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Schreinermeister, staat.gepr. Bautechniker
    Ort:
    Hessen
    Na dann kann der GU ja den Bau übergeben?!

    Und die Bauherrin den Balkonaufbau nach ihren wünschen Ausführen lassen?!
     
  13. #13 BauHERRIN, 01.05.2008
    BauHERRIN

    BauHERRIN

    Dabei seit:
    15.03.2008
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hessen
    ....nee, ich wundere mich nicht über die Höhe der Gutschrift... bin inzwischen schon Einiges gewohnt... :cry

    Vielleicht werden wir auch versuchen, diese nicht in Anspruch genommene Leistung einfach gegen eine andere zu tauschen, ich glaube, damit kommen wir besser weg.

    Was mich doch noch mal interessieren würde: Wie kann ich dem GÜ belegen, dass ein Balkon - auch wenn kein Wohnraum darunter ist - ohne Abdichtung nicht fachgerecht ist?
     
  14. #14 Markus O, 19.05.2008
    Markus O

    Markus O Gast

    kleiner Tipp am Rande

    Bauherrenbund/Verbraucherzentrale ist günstiger als gleich zum unabh. gerichtlich zugel. Sachverständigen.

    Bitte kurze Info wie es weitergeht.

    Markus Orth
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Seit wann schreibt die VZ Gutachten???
    Und ne Ferndiagnose vom VZ-Büro bringt nix.

    MfG
     
  16. #16 Jürgen Jung, 19.05.2008
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    warum wohl? :motz
     
  17. #17 Markus O, 19.05.2008
    Markus O

    Markus O Gast

    zu der Frage: "seit wann schribt die VZ Gutachten"

    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,

    das die VZ Gutachten schreibt, wäre mir neu.

    Die VZ ist nach meiner Einschätzung allerdings im Bereich Bauberatung, Überprüfung von Bau und Leistungsbeschreibung, sowie Rechtsberatung zu Bauverträgen durchaus kompetent. Gerade beim letzten Punkt, der Rechtsberatung zu Bauverträgen, würde ich im bezogenen Fall die Beratung zu Gewährleistungsfragen bei Baumängeln und Bauschäden für Euro 125,- empfehlen.

    Desweiteren würde ich als zweiten Schritt den Bauherrenbund hinzuziehen, dessen Sachverständiger in der Regel dann ein Gutachten schreibt. Hier müßte der Bauherr dem Bauherrenbund beitreten, ist nachträglich ohne Probleme möglich.

    Den freien unabh. gerichtlichen Gutachter kann Frau Bauherrin dann immer noch beauftragen, wenn nur der Rechtweg zur Klärung bleibt. Ich bin immer erstmal für kostengünstige Alternativen, zumal vermutlich das Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt für eine richterliche Entscheidung nicht ausreichend ist und dieser ein zweites Gutachten beim Kläger anfordern wird. Das Führt aber zu weit und ich denke Sie sind der gleichen Meinung, dass die Lösung hier schnell herbeigeführt werden kann.

    MfG

    Markus Orth
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Dat is - mit Verlaub - Blödsinn!!!
    Rechtsberatung bei der VZ mag VOR Vertragsunterzeichnung Sinn machen. Danach (wie hier) hilft nur der eigene RA (Fachgebiet Baurecht), der für seinen Krams auch haftet!
    Und der Bauherrenirgendwas hilft auch nicht (mehr).
    Denn was im Bau-Streitfall gebraucht wird, ist erst einer, der mit der Gegenseite fachlich auf Augenhöhe debattieren kann und dann ein PRIVATgutachten als Arbeitsgrundlage für den RA erstellt.
    Wozu dann also die Gebühren für irgendwelche Organisationen zahlen, wenn die doch nicht (wie Sie selbst eingestehen) bis zur letzten Konsequenz hlefen können.

    Beim Kläger wird das Gericht mal gar kein Gutachten einfordern. Sondern nur das Geld für ein gerichtsbeauftragtes Gutachten!!!! Gewaltiger Unterschied :deal.

    Und zur Vorbereitung eines solchen Rechtsstreits braucht der Parteianwalt schon Sachverstand = SV.

    Und warum sollte ein eigener SV und RA einer schnellen Lösung im Wege sein, so die Gegenpartei denn überhaupt lösungsbereit wäre???
    Ganz im Gegenteil. Ein eigener RA + SV macht mehr "Eindruck" als ein unverbindlicher Brief von der VZ!
    Denn dann merkt die Gegenseite, dass Druck aufkommt.

    MfG
     
  19. #19 Markus O, 19.05.2008
    Markus O

    Markus O Gast

    Abschließend

    Sehr geehrte Herren,

    Herr Jung,
    für das Rhein-Main-Gebiet kann ich Ihre Meinung nicht teilen, wonach Ihre Kollegen nicht kompetent sind weil sie für den BHB arbeiten. Wäre es nicht möglich, dass es immer gute und nicht ganz so gute Sachverständige gibt, gleich ob Sie selbstständig sind oder nicht? Ich arbeite mit verschiedenen Gutachtern zusammen und bis jetzt hat sich keiner negativ über die Sachverständigen des BHB geäußert. Ich werde aber gerne mal nachhören um meine Einschätzung zu gegebenenfalls korrigieren.

    Herr Dühlmeyer,
    Ihre Rechtsauffassung kann ich nur teilweise folgen, aber ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann und will gar nicht für jede VZ sprechen, aber ich erlaube mir durchaus gute, fachlich kompetente Bauberatungen wie z.B. die bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu empfehlen, die übrigens Ihre Baurechtsberatung auch bei Gewährleistungsfragen zu Baumängel oder Bauschäden anbietet. Ob das in Hannover ebenfalls gegeben ist, können Sie bestimmt besser einschätzen.

    Bzgl. des Gutachtens, hier in Mainz kann ich als Kläger dem Richter des Amtsgerichtes oder des LG einen gerichtlich zugel. Gutachter vorschlagen, ob dieser diesem Vorschlag folgt ist natürlich ihm überlassen, die kosten übernimmt in der Regel der unterlegene. Bevor man(n) baut empfehle ich meinen Kunden immer eine Rechtschutzversicherung, bzw. eine bestehende auf die Leistung zu überprüfen.

    Bzgl. des Eindruckes gebe ich Ihnen natürlich recht.

    Um wieder auf das eigentliche Problem zu sprechen zu kommen, es hat doch bis jetzt keiner von uns den Balkon gesehen, oder? Also sind unsere Ansätze theoretischer Art, die Vorschläge zur Lösung, je nach Blickwinkel notwendig oder überzogen (Viele Wege führen nach Rom! - ich kann erste Klasse fliegen oder per Anhalter trampen, oder einen Mittelweg nehmen). Mal angenommen der GU ist nicht doof, ihm ist klar seine Arbeit ist nicht nach DIN, er versucht dem Bauherren jetzt zu verkaufen alles ist gut und wird noch BESSER, wenn der Bauherr dem GU jetzt aber zu verstehen gibt, dass er sich vor Ort hat beraten lassen und sein Recht auch gegebenenfalls durch ein Gutachten zu untermauern und durch einen Fachanwalt durch zu setzen, würden Sie an seiner Stelle (der des GU) nicht nachbessern? Ich kenne Bauträger die da nicht lange sich bitten lassen, wie gesagt im Raum Mainz / Rhein Main Gebiet (Leute es geht um den Balkon und noch nicht ums ganze Haus). Aber natürlich kann man(n) auch gleich zum Fachanwalt etc. gehen, falsch ist dies bestimmt nicht. Für mich ist nur eines wichtig, nicht wie der Bauherr nach Rom kommt, sondern das wenn er im Recht ist, dieses auch bekommt, vielleicht können wir ja auch etwas dazu beitragen.

    MfG

    Markus Orth
     
  20. #20 Jürgen Jung, 19.05.2008
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    @ Markus O

    auch ich pauschaliere nicht gern und habe einen guten "Allround"-Sachverständigen beim Verband Privater Bauherren kennengelernt, von dem man sich sicherlich eine Scheibe abschneiden kann

    in der Masse allerdings versagen diese Leute oft und auch die sogenannten "SV-Büros" haben sich für mich nur dadurch ausgezeichnet, dass diese sich und ihren Kunden mindestens als Ziel setzen, das vereinbarte Honorar wieder "heraus zu holen", zumindest die, die mir über den Weg gelaufen sind

    aber das muss ja kein repräsentativer Querschnitt sein

    und natürlich, es gibt auch schlechte "öffis" :p

    somit gebe ich Ihnen dann Recht, lieber ein schlechtes SV-Büro mit geringem Honorar als einen schlechten teuren :biggthumpup:
     
Thema: Übergabe Neubau ohne Balkongeländer möglich?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. balkon ohne geländer

    ,
  2. Neubau fehlendes balkongeländer

    ,
  3. Balkon ohne Geländer erlaubt

    ,
  4. Bauabnahme ohne Geländer,
  5. einzug ohne terassengeländer erlaubt,
  6. balkon ohne geländer benutzen,
  7. Einzug ohne Balkongeländer?
Die Seite wird geladen...

Übergabe Neubau ohne Balkongeländer möglich? - Ähnliche Themen

  1. Neubau: Streichen & Fliesenlegen vor Übergabe?

    Neubau: Streichen & Fliesenlegen vor Übergabe?: Guten Abend zusammen! In unserem Neubau trocknet gerade noch der Estrich. Gern würden wir in den nächsten drei Wochen Treppenhaus und Flur...
  2. Schlüßel Übergabe an Bauherren während der Bauzeit

    Schlüßel Übergabe an Bauherren während der Bauzeit: Da ich erst spät von der Arbeit komme habe ich mir nun einen Schlüssel für die Baustelle aushändigen lassen. Prompt musste ich einen Zettel...
  3. Hausanschluß Elektrik, Übergabe Punkt nur direkt an Außenwand ( Innenseite ) ?

    Hausanschluß Elektrik, Übergabe Punkt nur direkt an Außenwand ( Innenseite ) ?: Hallo Plane gerade ein Einfamilienhaus zu bauen und wollte den Sicherungskasten oder Übergabepunkt etwas weiter im Erdgeschoss haben. Sprich...
  4. Besenreine Übergabe: Treppen und Fenster

    Besenreine Übergabe: Treppen und Fenster: Hallo, wir kaufen/bauen ein EFH vom Bauträger. Lediglich die Maler- und Bodenarbeiten finden in Eigenleistung statt. Im Vertrag ist eine...
  5. Neubau - Übergabe durch Bauträger

    Neubau - Übergabe durch Bauträger: Wir stehen kurz (ca 4 Wochen) davor, dass unser Neubau durch den Bauträger fertiggestellt und an uns übergeben wird. Hierzu gehen mir zwei Fragen...