Definitionsfragen zur Vollgeschossigkeitsberechnung im KG

Diskutiere Definitionsfragen zur Vollgeschossigkeitsberechnung im KG im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, ich habe zwei Definitionsfragen zur Vollgeschossigkeitsberechnung im KG. Aus LBO-BW: § 2 Begriffe (6) Vollgeschosse sind...

  1. #1 AlexanderM, 30.04.2008
    AlexanderM

    AlexanderM

    Dabei seit:
    30.04.2008
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Rottweil
    Hallo Forum,

    ich habe zwei Definitionsfragen zur Vollgeschossigkeitsberechnung im KG.

    Aus LBO-BW:
    § 2 Begriffe
    (6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und,
    von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des
    darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel
    gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
    Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind
    1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen
    und Feuerungsanlagen dienen,
    2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
    der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.
    Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer
    ist, als sie für Aufenthaltsräume nach § 34 Abs. 1 erforderlich ist, sowie offene
    Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m² bleiben außer Betracht.


    1. Wird der Abstand zwischen der Geländeoberfläche und dem Fertigfußboden OG oder zwischen Geländeoberfläche und Unterkante Kellerdecke gemessen und dann gemittelt?

    2. Ist hier die natürliche Geländeoberfläche oder die die nach der Baufertigstellung gemeint?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Gruß
    Alexander
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    um was gehts denn genau?

    die LBO ist bekannt, sie sollten ihre frage formulieren.
     
  3. ToStue

    ToStue

    Dabei seit:
    29.02.2008
    Beiträge:
    224
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Bremen
    Die Ermittlung der Geländeoberfläche dürfte auch in der LBO BW geregelt sein.

    Aus der mir gerade vorliegenden (alten?) Nds. BauO ergibt sich in § 16 Abs. 1:

    "Die nach §§ 7 bis 12 maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche ist die der gewachsenen Geländeoberfläche. Eine Veränderung der Geländeoberfläche durch Abgrabung ist zu berücksichtigen, eine Veränderung durch Aufschüttung dagegen nur, wenn die Geländeoberfläche dadurch an die vorhandenen oder genehmigte Geländeroberfläche des Nachbargrundstücks angeglichen wird."

    Für 2. würde ich also sagen: Ursprüngliche Geländeoberfläche ist Ausgangspunkt. Wenn du tiefer buddelst, sinkt deine Geländeoberfläche. Schüttest du auf, wird das nur in den genannten Fällen berücksichtigt. Heißt m. E., dass durch Aufschüttung du ein zu weit aus der Erde herausragendes oder nicht tief genug eingebuddeltes Kellergeschoss nicht "retten" kannst.

    Für 1. Wo steht da was von Unterkante Kellerdecke? Immer nur Fußbodenoberkante... Verstehe die Frage also nicht ganz...

    Gruß
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ... die LBO ist bekannt.

    ich verstehe ihre frage oder ausgangspunkt der frage nicht.
    um was gehts denn, bei vollgeschossigkeit KG???
     
  5. #5 AlexanderM, 02.05.2008
    AlexanderM

    AlexanderM

    Dabei seit:
    30.04.2008
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Rottweil


    Hallo Baumal

    das waren meine Fragen

    1. Wird der Abstand zwischen der Geländeoberfläche und dem Fertigfußboden OG oder zwischen Geländeoberfläche und Unterkante Kellerdecke gemessen und dann gemittelt?

    2. Ist hier die natürliche Geländeoberfläche oder die die nach der Baufertigstellung gemeint?
     
  6. #6 AlexanderM, 02.05.2008
    AlexanderM

    AlexanderM

    Dabei seit:
    30.04.2008
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Rottweil
    Hallo ToStue

    vielen Dank für deine Antwort!!!


    In LBO steht auch nichts von Fußbodenoberkante :)
    Mir war nicht klar bis zu welchem Punkt gemessen wird...
     
  7. #7 Der Bauberater, 05.05.2008
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    An

    Hallole AlexanderM,
    allen vier Ecken messen: OK-Gelände bis OK-Rohdecke. Das arithmetische Mittel muss <=1,40 sein, dann ist es kein VG
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  8. #8 AlexanderM, 05.05.2008
    AlexanderM

    AlexanderM

    Dabei seit:
    30.04.2008
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Rottweil

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Das verwirrt mich jetzt ein wenig bis OK-Rohdecke oder doch bis Fertigfußboden? Es liegen ja 15cm auseinander....


    Gruß
    Alexander
     
  9. #9 Der Bauberater, 06.05.2008
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Moin AlexanderM,
    Sie haben recht, nach nochmaligem lesen des Kommentars von Schlotterbeck:
    OK-Gelände bis OK-FFB
    Gruß Peter
     
Thema:

Definitionsfragen zur Vollgeschossigkeitsberechnung im KG

Die Seite wird geladen...

Definitionsfragen zur Vollgeschossigkeitsberechnung im KG - Ähnliche Themen

  1. Definitionsfrage B-Plan

    Definitionsfrage B-Plan: Eine Definitionsfrage treibt mich um! Ausgangssituation: Gabäude wird auf Hanggrundstück erstellt (Niveauunterschied ca. 1,40 m). Es soll nun...