GÜ verweigert Schlüssel - darf er?

Diskutiere GÜ verweigert Schlüssel - darf er? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich schon wieder.... Wir bauen ja mit GÜ, das Grundstück gehörte bei Baubeginn uns, und lt. meinem Verständnis auch alle fest damit verbundenen...

  1. #1 BauHERRIN, 01.05.2008
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    Ich schon wieder....

    Wir bauen ja mit GÜ, das Grundstück gehörte bei Baubeginn uns, und lt. meinem Verständnis auch alle fest damit verbundenen Sachen, also das Haus.

    Letztens hat der GÜ nun eine Bautüre einhängen lassen, und unsere Frage nach einem Schlüssel beantwortete er mit "Erstmal nicht." Er erklärte, sie hätten mal Probleme mit gestohlenem Werkzeug gehabt & die Versicherung hätte die Zahlung verweigert, weil so viele Leute einen Schlüssel gehabt hätten. Er argumentierte, wir würden ja auch gar keinen Schlüssel brauchen, weil sie jeden Tag von 8 bis 20 Uhr arbeiten würden & wir während dieser Zeit immer reinkönnten, und wenn wir wirklich mal zu einem anderen Zeitpunkt rein müssten, könnten wir uns bei ihm im Büro kurzzeitig einen Schlüssel abholen, es sei ja nicht weit.

    Uns paßt das jedoch gar nicht. Der will nur verhindern, dass wir mit eigenen Handwerkern die Baustelle besichtigen und uns anderweitig Angebote für noch nicht vergebene Gewerke (tapezieren, Bodenbeläge etc.) einholen können. Er hat bereits mehrmals gesagt, das könne ja eh niemand so gut & günstig machen wie er (:konfusius ...)

    Ich will jedoch jederzeit in "mein" Haus gehen können, auch am Wochenende, ohne vorher rumtelefonieren zu müssen, ob denn gerade ein Arbeiter dort ist & wir reinkönnen (diese Woche z. B. arbeitet dort keiner) oder ob ich mir erst im Büro einen Schlüssel abholen muss.

    Habe unsere Verträge durchgesehen, konnte aber nirgends einen Passus finden, mit dem wir dem GÜ das Hausrecht übergeben hätten.

    Wie ist denn die rechtliche Lage? Steht uns nicht ein Schlüssel zu - egal, was der GÜ für Verträge mit seiner Versicherung hat? Oder kann er während bestimmter Bauphasen den Schlüssel verweigern?

    Alex
     
  2. #2 Stefan61, 01.05.2008
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    Einfache Sachlage: Ihr Grundstück -> Ihr Gebäude -> Jederzeitiges Betretungsrecht. Falls Sie sich dieses Rechtes nicht vertraglich begeben haben, können Sie das Gebäude jederzeit betreten.
     
  3. #3 BauherrHilflos, 01.05.2008
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    :offtopic:

    Würde unser GÜ uns so kommen, dann würde ich Ihm verbieten, auf das Grundstück zu treten..
    Soll er doch jedesmal mit dem Fallschirm abspringen, um aufs (ins) Haus zu kommen.

    Also Sachen gibt´s :irre
     
  4. #4 Jürgen Jung, 01.05.2008
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    na dann kann er ja nicht weiterbauen

    also dem GÜ den Zutritt verbieten, bringt schon mal nix

    aber wohl wahr, Sachen gibts :mauer:mauer

    nicht einschüchtern lassen, Schlüssel schriftich per sofort anfordern, sonst zum Anwalt

    und als schnelle Maßnahme:

    Schlüssel abholen, nachmachen und wieder abgeben und dies dem GÜ dann mitteilen

    tja, und Werkzeug auf der Baustelle lassen ist eigenes Risiko des Unternehmers
     
  5. #5 wasweissich, 01.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    O.t.

    aber einen rabatt über den ebayverkauf des werkzeugs zu erzwingen ist auch nicht die feine englische...........:Brille:Brille:yikes:p
     
  6. #6 BauHERRIN, 02.05.2008
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    ...danke für Eure Antworten! :biggthumpup:

    Dann werden wir mal schauen, dass wir schnellstens "zu unserem Recht" (sprich: Schlüssel) kommen - auch wenn das mal wieder Streit mit dem GÜ bedeutet :motz - anders scheint es bei ihm nicht zu gehen. Der wird sofort laut, schreit rum, lässt einen nicht ausreden, wenn man doch tatsächlich die Frechheit besitzt, von seinem Recht Gebrauch machen zu wollen.
     
  7. #7 Contoso, 02.05.2008
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    na dann..

    würde ich es mal mit 5 Freunden versuchen:boxing
    Mal sehen ob der immer noch laut wird.
    Und immer alles dokumentieren und beim kleinsten Fehler die Abnahmen verweigern.


    Contoso
     
  8. #8 Rudolf 1966, 02.05.2008
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    Frag deinen GÜ doch mal wer seinen Lohn bezahlt.
    Oder ob du von Ihm Geld bekommst.
    Der Wo zahlt bestimmt, nichts anderes gilt.
    Hole dir jetzt schon mal Fachliche Unterstützung/Rechtsbeistand/SV.
    Wenn der jetzt schon Rumspinnt kann das ne lustige Geschichte werden.
    Dem würde ich mal eins einschenken.:boxing

    mit Gruß Rudolf

    PS. Frechheiten /Unverschämtes Verhalten/Aggressives Rumgemache braucht sich niemand gefallen lassen.
    Zur Not mußt halt von deinem Hausrecht gebrauch machen.
    Der muß was zu verbergen haben.
    Glaube bei dir wird rumgefuscht und der will das das niemand sieht/Dokumentiert.
    Schau lieber Öfter mal nach/oder lass Nachsehen.
     
  9. Robby

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    @Rudolf

    Das "wer bezahlt, der auch bestimmt" ist oft falsch.

    Bei einem BT brauch nur zu den Teilabnahmen Zutritt gewährt werden.
     
  10. #10 Rudolf 1966, 02.05.2008
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    Aber da kaufst ja auch was fertiges, und baust nicht nach deinen Willen.
    Da werden nur Sonderwünsche berücksichtigt.(Manchmal nicht immer)
    Das hast kein Mitspracherecht wer was macht.
    Beim GÜ sieht das anders aus. Da regelt das der Vertrag mit dem Bauherr .
    Bauherr bleibst aber du.

    mit Gruß Rudolf
     
  11. Robby

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    Auch bei einem BT kann ich nach meinen Wünschen bauen lassen.
    Auch bei einem GU kann ich mitunter keine Sonderwünsche anbringen.

    Wie oben richtig bemerkt ist das Haus- Grundstücksgeschäft das entscheidende
     
  12. #12 BauHERRIN, 03.05.2008
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    Verunsichert...

    Jetzt habt Ihr mich doch ein wenig verunsichert.... :confused:

    Der GÜ hat uns das Grundstück vermittelt & auf diesem Grundstück eine projektierte DHH. Man konnte nur beides bekommen oder gar nichts - Grundstück ohne seine Hausprojektion war nicht möglich.

    Das Grundstück gehörte vor Vertragsabschluß nicht ihm, sondern einem Dritten. Wir haben das Grundstück von diesem Dritten gekauft & mit dem GÜ einen Vertrag über den Bau des Hauses auf eben diesem Grundstück abgeschlossen. Bei Baubeginn war der Grundstückskauf über die Bühne & wir waren als Eigentümer des Grundstücks eingetragen. Dachte ja zuerst, er sei unser Bauträger, aber durch dieses Forum hier habe ich gelernt, dass er in diesem Fall kein Bauträger, sondern Generalübernehmer ist. Die Bauherren sind wir, steht auch so im Vertrag.

    Allerdings haben wir ihn schon mehrmals darauf aufmerksam machen müssen, dass wir ZAHLENDE KUNDEN und KEINE BITTSTELLER sind - denn als solche behandelt er uns ständig. ER ist der, der sofort :boxing , wenn man auch nur die leiseste Form der Kritik übt. Er wird sofort unverschämt & beleidigend, hat kein Benehmen.

    "Teilabnahmen" haben keine stattgefunden, und es stehen auch keine ausdrücklich im Vertrag. Zum Thema "Hausrecht" steht da auch nichts - also haben wir es ihm auch nicht für die Bauzeit abgetreten. :deal

    Daher bin ich bisher davon ausgegangen, dass mir/uns als Bauherren einfach ein Schlüssel zusteht - dass der GÜ mit allen Mitteln versuchen würde zu verhindern, dass wir einen bekommen, habe ich auch befürchtet. Stimmt das denn wirklich, dass wir hier "im Recht" sind, wenn wir einen Schlüssel einfordern?

    Gestern haben wir *versucht*, uns übers Wochenende einen Schlüssel zu besorgen - und sind gescheitert. Das Büro war unerwarteterweise übers lange Wochenende geschlossen, der GÜ nur über Handy von "irgendwo" erreichbar & meinte, das ginge jetzt nicht, es sei niemand da.... So viel zum Thema "Wenn Sie mal übers Wochenende einen Schlüssel brauchen, können Sie ihn sich im Büro abholen." Das Haus war morgens aufgeschlossen worden, weil Lieferungen von Baumaterial erwartet wurden & wurde abends vom Vorarbeiter wieder abgeschlossen. Während dieser Zeit könnten wir rein, hieß es. Aber über Sonntag einen Schlüssel zu bekommen, sei dieses mal nicht möglich. Mir liegt das sehr im Magen - so geht es einfach nicht... :motz

    Hoffe jedoch sehr, dass wir im Recht sind, wenn wir auf einem Schlüssel bestehen...

    Alex
     
  13. Julius

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  14. Robby

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    Auch bei einem BT gibt es ja Teilzahlungen, diese sind ja abhängig vom Bautenstand.
    Also muß auch der BT dem Erwerber ermöglichen dieses zu prüfen.

    EIn BT baut, plant, und führt auf seinem Grundstück aus. Der Erwerber hat (außer der Teilabnahmen zu Zahlungsraten) keine Ansprüche das Grundstück des BT zu betreten.

    Dies ändert sich erst nach der Eigentumsübertragung. ( Abnahme, Zahlung, Umschreibung des Objektes)

    Hier ist jedoch das Grundstück getrennt vom Objekt veräußert wuden.
    Einen Anspruch dieses zu betreten kann er euch nicht nehmen.
     
  15. Ohlis

    Ohlis

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    Hallo Alex ,
    hast ja zimlich Streß ....tut mir leid....
    wir baue auch auf eigenem Grundstück mit einem Gu/Gü...bekamm den Bau-Schlüßel gleich nachdem die Tür drin war.Wen ich Fragen oder Reklamationen habe so mach ich Bilder und sende sie per mail an meinen Bauleiter und er kümmert sich dann....hatte zb.zwei defekte Dachziegel
    /Fallrohr der Regenrinne passte nicht in den ablauf/ Türsturz war zu hoch.....usw.:mauer
    Fehler können vorkommen .....aber dazu muß man sich SEIN HAUS ja anschauen
    können:yikes

    Ich wünsche Euch noch Viel Erfolg (Hoffentlich ohne Anwalt)beim Hausbau

    Gruß Ohli:winken
     
  16. #16 BauherrHilflos, 03.05.2008
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    Sorry, aber alles was in den Infos kommt:
    Ab zum Anwalt.. externen Bauleiter bzw. Gutachter dazu, und alles prüfen lassen. Sollte der Mensch immernoch so krass sein, dann soll der Anwalt es durchsetzten, das dieser "Doof" die Baustelle nicht betreten darf.
    Der Privatperson kann man ja das Betreten verbieten.. ach, es ist auch der Bauleiter des GÜ (oder GÜ selber) ...Pech, soll er einen anderen Vertreter benennen.
    Der dann aber auch von dem externen Bauleiter im Auge gehalten wird.

    :offtopic:
    So ein Liebchen hätte ich auch gerne gehabt. Dem hätte ich schön die Zähne gezogen.
     
  17. #17 BauHERRIN, 04.05.2008
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    @BauherrHilflos: ....komm nur her, kannst ihn gerne haben....:Brille Glaub mir, das kostet Nerven, wenn Du ständig aufpassen musst, nicht über den Tisch gezogen zu werden & Dich dann auch noch mit so einem ungehobelten Großkotz rumschlagen kannst.

    Ich bin wirklich niemand, der auf Krawall oder Streit aus ist - aber bei dem GEHT es einfach nicht anders - sobald Du als Kunde auf Deinem Recht bestehst, gibt es Zoff.

    Wie der manchmal bei uns über andere Kunden redet.... das GEHÖRT sich einfach nicht. Und umgekehrt wird er anderen gegenüber UNS in die Pfanne hauen.

    Jetzt muss ich halt erst mal zusehen, an einen Schlüssel zu kommen. Dann sehen wir weiter.....
     
  18. Robby

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    Bei den anderen (m) Beiträgen von Bauherrin würde ich das auch mal dringend empfehlen!
     
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