Brandschutzfenster im Holzbau

Diskutiere Brandschutzfenster im Holzbau im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben folgendes Problem bei unserem Neubau (und ich hoffe es kann mir irgendjemand einen guten Tipp geben, ich bin nämlich mit meinem...

  1. #1 ninchen, 03.05.2008
    ninchen

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    Hallo,
    wir haben folgendes Problem bei unserem Neubau (und ich hoffe es kann mir irgendjemand einen guten Tipp geben, ich bin nämlich mit meinem Latein am Ende):
    Wir bauen ein Doppelhaus in Holzständerbauweise. Unsere zukünftigen Nachbarn, mit denen wir zusammen planen und bauen, haben nur EG und OG und darüber ein Flachdach, wir haben außerdem noch DG. Dadurch ergibt sich die schöne Möglichkeit, in unsere Fassade im DG Fenster einzubauen. Problem dabei: Wir bauen in Holzständerbauweise, und die Gebäudetrennwand muss natürlich eine F90 Brandschutzwand sein.
    Was ich schon weiß: Es geht, F90 in Holzständerbauweise zu bauen, und unser Bauunternehmer hat dafür die Genehmigung. Es gibt Brandschutzfenster. Man muss drei Genehmigungen für Fenster in Brandschutzwänden haben: 1. für die Wand, 2. für das Fenster, 3. für die Kombination von Wand und Fenster, also sozusagen für den Einbau dieses Fensters in diese Wand. 1. und 2. sind kein Problem, aber 3.! Denn die Genehmigung selbst einholen kommt nicht in Frage, das ist zu teuer und dauert zu lange. Deshalb meine Frage an das Forum: Kennt irgend jemand ein Holzhaus mit einer Brandschutzwand mit Fenster? Ich bräuchte den Bauunternehmer, der diese Wand gebaut hat und über die entsprechende Genehmigung verfügt. Es muss doch irgendwo in Deutschland ein Holzhaus mit einer solchen Wand geben!!!!
     
  2. mc3d

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    Hallo Ninchen,

    fragen Sie doch mal Ihren Architekten. Der hat sowas studiert :)
     
  3. bernix

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    ...möglicherweise fehlt noch eine vierte Genehmigung: die Einwilligung des Nachbarn....
    Nebenbei: Wie hoch ist die vertraglich vereinbarte Schalldämmung zwischen den Häusern?
    gruss
     
  4. Baumal

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    die genehmigung ist beim bauordnungsamt zu beantragen.
    punkt. aus. frau lehrerin...
     
  5. #5 ninchen, 05.05.2008
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    Habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Genehmigung vom BOA für Fenster in dieser Wand und den ganzen Rest gibt es natürlich. Es geht um die Materialprüfung und Zulassung als Brandschutzwand. Das selbst zu machen ist zu teuer und dauert zu lange. Herr Architekt ...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2008
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    1) Das Ding heisst Zulassung
    2) Erkundigen Sie sich mal nach den Kosten für ein F 90 Fenster mit G 90 Verglasung, das auch noch die EnEv einhält.
    Ich glaub, dann reden wir über weiteres nicht mehr.

    MfG
     
  7. Peeder

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    Das ist Quatsch, entweder es ist eine F 90 Wand, und auch die Laibungen, und das Fenster ist ein F 90 Fenster , zugelassen für diese Konstruktion.

    nun ja, für eine Prüfung mit mind. 3 Mustern in Braunschweig im Brandversuch, um eine Zulassung zu bekommen ist ein kl. Einfamilienhaus .


    Erkundigen Sie sich mal bei Promat in Ratingen und beim Systemhersteller der Wand, z. B. Rigips ( F 90 in Tafelbauweise )

    Peeder
     
  8. PeMu

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    Es ist nicht quatsch.

    Gebäudeabschlusswand ist gefordert. Damit keine feuerbeständige Wand.
    Gebäude in Holztafelbauart -> Wand ausführbar kein Thema.

    Nun eine Öffnung. Da geht es los. Denn die Hersteller fordern dann meist Einbau in massive Wand. Nun bei Außenwänden gibt es selten Trockenbau.

    Holzfenster weiss ich derzeit nicht.
    Für Metallfenster: Forster hat sowas auf dem Schirm.
    Allerdings nehme Ralfs Hinweis ernst (Hinsetzen, tief Luft holen, Riechsalz bereithalten...).
    Man sollte ernsthaft die Option Dach des Nachbarn aufrüsten gegenrechnen.
     
  9. #9 planfix, 05.05.2008
    planfix

    planfix Gast

    Brandwand und F90 Zulassung für Fenster hat bemo, ob das auch in einer Holzständerbauweise zugelassen ist weiß ich nicht, aber hier kann sicherlich der Hersteller weiterhelfen. Mal über Google suchen.
     
  10. PeMu

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    Die Tücke liegt im Detail, weil hier wahrscheinlich nur eine Gebäudeabschlußwand mit F90 von außen nach innen gefordert wurde.
    Das als F30-Wand aufzupeppen geht noch, aber es wird B bleiben und da ist der Haken. Und die meisten Hersteller haben nur eine Zulasung der F90(G90 Fenster in einer Wand mind. F90-AB.
    Beurteilung des Bauteils Fensters/Tür macht nur Sinn, wenn neben, der Wand, dem Fenster/Tür auch die Befestigung und der Übergang/Einbausituation/Anschluß Fenster-Wand standhält. Das wird mitgeprüft. Da klemmt es.

    Dieses Thema wird gerne vermieden und dementsprechend nur wenig nachgefragt. Daher Riechsalz nicht vergessen.
     
  11. #11 ninchen, 06.05.2008
    ninchen

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    Vielen Dank an PeMu, planfix und Peeder - das sind wenigstens Hinweise mit denen man was anfangen und die man verfolgen kann!! Denn man ist ja nicht total verblödet und hat Spaß dran, sich mit so einem Thema auseinander zu setzen, ohen vorher mit den Nachbarn, dem BOA, dem Architekten geklärt zu haben, was zu klären möglich ist ... Auch über die Kosten für ein solches Fenster hat man sich informiert, stellt euch vor ...

    Der Haken ist in der Tat, dass wir eine F90B Wand brauchen. Die gibt es in Holzständerbauweise, aber eben nicht mit Öffnung bzw Zulassung für den Anschluss an ein Fenster - jedenfalls kenne ich keine. Und genau deshalb brauche ich Eure Hilfe. Der Tipp mit bemo ist gut, leider aber schon ausgereizt. Sie haben noch keine Zulassung für ein Fenster im Holzbau.

    Also, noch mal: Kennt jemand ein Holzhaus mit Brandschutzwand F90B mit Fenster oder weiß, wo ich rausbekommen könnte, ob es sowas gibt?

    Danke an alle, die ernsthaft versuchen zu helfen!
     
  12. Peeder

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    so ein Fall hatten wir gerade, Umbau einer Scheune zum Wohnhaus.
    Diese Gebäudeabschlußwand wurde mit einer Schachtwand (F 90 AB selbständig ) aufgewertet , die Anschlüsse an die Fenster ( F 90 Festverglasung ) als Laibungen (wie bei einer Tür in der Schachtwand ) angeschlossen.


    Peeder
     
  13. #13 ibiza1425, 07.05.2008
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    Ich denke, das die Experten hier teilweise schon geprägt sind von "blöden" Anfragen. Daher wird vieleicht nicht immer mit dem erwarteten Feingefühl geantwortet.
    Zudem wird oft nicht bewusst sein, warum die Leute anfragen, welche Ziele bzw. Ängste dahinterstecken.

    Aber trotzdem könnte man sich an grundlegende Sachen halten.

    In der Netiquette steht auch was schönes:
    1. Vergiß niemals, daß auf der anderen Seite ein Mensch sitzt !

    Daher sollte man manchmal lieber garnichts schreiben, als einige beleidigende, unpassende Aussagen die man hier lesen kann.
     
  14. PeMu

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    Überlesen:

    forster anfragen. Sind dann Metallprofile.

    In Holz wird es das kaum geben, da klemmt es am B (= entflammbar/brennbares Material)
    @Peeder: Holztafelbau -> F90B nix AB

    Nochmals:
    nö, Gebäudeabschlusswand, in der Regel F90 von außen, F30 von innen.

    _ Hier ganz in F90B gefordert? das kann hart werden, die netten Nebenbedingungen.

    Was ist denn für die Öffnung überhaupt gefordert:
    _ F30
    _ F90
    _ G90
    evtl.
    _ G30
    _ G60 ????

    Das sind wesentliche Unterschiede auch beim suchen. Wenn Sie unter Öffnung/Fenster in Brandwand nachfragen, dann finden sie so nix.

    Damit nu wieder einige aufschreien: Was treiben denn Ihre Planer?
    Für sowas bekommt man sein Geld. Als SV Brandschutz auch. Und es ist nicht nur mal so ne Antwort zu geben, s. die Rückfragen. Da geht es ins Eingemachte, um es zu realisieren. Mit Baurechtsamt abstimmen. Das muss aber der Planer hin oder SV.

    Meine Verdacht:
    Wenn Sie es wirklich wollen, müssen Sie einen SV einschalten.
     
  15. Peeder

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    @ PeMu :konfusius, klar, ich habe Aufwerten gemeint, eine Vorsatzschale F90 AB vor der Wand, Nachteil die baut nochmal 9 cm auf.
    Mit Segen und AbZ des Systemherstellers und Bauamt.
    Bei einer Brandwand sieht es anders aus .

    Peeder
     
  16. PeMu

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    Die Vorsatzschale bringt kein A oder AB, da die tragende Konstruktion in Holz ist bleibt es bei B egal was du da drauf pappst.

    Und so wie in deinem Fall müßte es auch hier laufen: Planung, Absprache, Systemlösung finden ...
     
  17. Peeder

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    Richtig, so hat es bei uns geklappt, die Ausführung war das kleinste Problem :biggthumpup:
    das A + O beim vorbeugenden Brandschutz .

    Peeder
     
  18. #18 ninchen, 07.05.2008
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    Zitat aus der Baugenehmigung:

    "Die Gebäudetrennwand zwischen den Doppelhaushälften erfüllt im Keller, Erd- und 1. Obergeschoss die Funktion einer inneren Brandwand. Die Gebäudetrennwand ist im Dachgeschoss im Westen freiliegend und damit aufgrund der Lage an der Grundstücksgrenze eine Brandwand mit einer Funktion als Gebäudeabschlusswand."

    Und jetzt soll ich als Laie also verstehen, ob nun eine Brandwand oder eine Gebäudeabschlusswand gefordert ist???

    Für die Brandschutzfenster wird F90 gefordert, über den Anschluss zwischen beiden gibt es keine Aussage.

    Ob das Fenster Holz oder Metallfenster ist ist mir wurscht, ich will einfach nur da raus gucken können, weil es einen herrlichen Blick gibt.

    Der Planer ist schon in Ordnung, er hat das Problem erkannt, thematisiert und versucht es zu lösen. Ich helfe nur mit bzw. versuche die Lösung zu beschleunigen. Aber wie die Beiträge hier auch zeigen ist es relativ komplex und nicht gerade ein Allerweltsthema.

    Was das BOA angeht, prüfen sie den Brandschutz nicht sondern verlangen von uns (also unserem BU) den Brandschutznachweis.

    Danke für Eure / Ihre Beiträge!:mauer
     
  19. PeMu

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    Dann einen SV / Fachplaner ... Brandschutz hinzuziehen.

    Als Laie ist man da überfordert. Und wenn der Architekt das auch nicht auf dem Schirm hat (ist nun kein Beinbruch, da es ins Eingemachte geht), dann in Fachmann/frau investieren.


    Nur rausgucken, ohne Öffnen, hmmm
    Öffnung F90 ist eine harte Nummer, da wird man wohl nur mit Brandschutzgutachten eine einvernehmliche, realisierbare (und bezahlbare) Lösung finden.

    Denn da muss man tiefer, u.a. auch in die Planungsunterlagen einsteigen.
     
  20. PeMu

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    Was soll uns das sagen?
     
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