Abdichtung Balkonboden

Diskutiere Abdichtung Balkonboden im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Wie bereits in einem anderen Thread "am Rande" erwähnt, plant unser GÜ, den Balkon (Isokorb, betoniert, umlaufend, auf 4 Betonsäulen ruhend)...

  1. #1 BauHERRIN, 04.05.2008
    BauHERRIN

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    Wie bereits in einem anderen Thread "am Rande" erwähnt, plant unser GÜ, den Balkon (Isokorb, betoniert, umlaufend, auf 4 Betonsäulen ruhend) einfach zu fliesen, ohne eine weitere Abdichtung auf dem Beton und ohne Dachrinne.

    Seine Argumentation: Kein Wohnraum drunter, ca. 1% Gefälle & schmale Fugen - da dringt "kaum" Wasser ein, das läuft fast alles über die Fliesen ab, also keine Abdichtung nötig.

    Uns gefällt das GAR NICHT... Draufblech & Dachrinne wollen wir in Eigenleistung erbringen (mein Vater ist "vom Fach" ;) ), aber das macht ja nur wirklich Sinn, wenn unter den Fliesen zumindest eine Schweißbahn aufgebracht wird.

    GÜ ist auch bereit, eine solche anbringen zu lassen - aber eben nur gegen Aufpreiszahlung, da sie seines Erachtens ja nicht nötig ist, also Sonderwunsch des Kunden. Außerdem müsste wg. der Dachrinne das Balkongeländer anders geplant werden, an dieser Stelle ebenfalls ein Aufpreis.

    Unserer Meinung nach (und nach dem, was ich an anderen Stellen hier im Forum gelesen habe) ist ein Balkon ohne Abdichtung nicht so prickelnd...., zumal wir in einem bergigen Gebiet mit viel Schnee & Frost wohnen.

    Wie (falls überhaupt) kann ich dem GÜ belegen, dass ein nicht abgedichteter Balkon nicht fachmännisch ist und ER die Abdichtung tragen muss? :confused:

    Er behauptet ja lautstark das Gegenteil, sie würden schon seit 10 Jahren auf dieser Art & Weise Balkone bauen, das sei noch NIE ein Problem gewesen...

    Die (entnervte)
    BauHERRIN
     
  2. #2 wasweissich, 04.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da ist er wieder :

    angebot , schlüsselfertig unten rechts sehr günstig .
    mit nachträgen am ende .................. sehr teuer .

    die , die nix vergessen haben sind aus dem rennen , weil sie am anfang teuerer waren.

    unterschrieben ist schon lange , in der baubeschreibung steht nichts , worauf man(frau)sich berufen könnte........

    aRdT müsste die abdichtung allemale sein , ob es sich durchsetzen läst , weiss ich nicht....

    R OOOOOO B B YYYYYYY !!!!!!!!!!!!!

    j.p.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ja Ja Ja...

    Also die Aussage ist so falsch nicht... :" Dringt kaum Wasser durch die Fugen ein.." Genau das ist der Punkt! Es dringt Wasser ein!

    Hier aRdT DIN 18195-5

    Abdichtung flacher und schwach geneigter Flächen... soll 1 - 2 % Gefälle, Abdichtung ist an aufgehenden Bauteilen min 15 cm über OK BELAG (nicht wasserführender Ebene!) zu führen. Ebenso die Austritte ohne Entwässerungsrinne 15 cm (mit Entwässerung 5cm).

    Alternativ wäre eine Verbundabdichtung gemäß des Merkblattes für Verbundabdichtungen regelgerecht.

    Der Anspruch auf eine regelgerechte Ausführung anhand der anerkannten Regeln der Technik ist immer durchsetzbar es sei denn der Auftragnehmer hat auf die Abweichung hingewiesen und alle Risiken schriftlich mitgeteilt. (z.B. wunderschöne Stalaktitenbildung an der Balkonunterseite, Calciumhydroxidausspülungen, eventuell Bewehrungskorrosion) Im weiteren würde im Bereich des Schöckkorbes ja Wasser durchdringen können ;)

    Eine Schweißbahn würde darauf eine weiter Lastverteilungsschicht als Estrich auf Trennlage benötigen, eine Dränmatte, untere und obere Entwässerungsebene usw usw...

    Ds Ding ist ganz einfach falsch, ob Wohnraum drunter ist oder nicht, ist nur maßgeblich für das anzuwendende Regelwerk Flachdachrichtlinie oder DIN 18195-5 ...
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    PS: was ist das für ein Wandaufbau? wegen der Abdichtungsanbindung... ist je nach Wandaufbau recht komplex
     
  5. #5 BauHERRIN, 04.05.2008
    BauHERRIN

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    @wasweissich:
    Das Haus ist nicht schlüsselfertig, und "sehr günstig" war es auch nicht. Es bewegte sich im mittleren Preis-Niveau, machte aber von den genannten Materialien her einen qualitativ guten Eindruck. Leider haben wir aus Unerfahrenheit übersehen, dass zwar viele "Goodies" inbegriffen, aber die "Basics" nur unzureichend sind. Habe den Vertrag von 2 Leuten mit Ahnung (...so dachte ich) prüfen lassen, aber die fanden die beschriebene Bauausführung auch okay.... Aber jammern zwecklos, passiert ist passiert.

    @Robby:
    Ganz ehrlich: Deine Antwort überfordert mich etwas ;-)
    Nach mehrmaligem Durchlesen :angel: versuche ich mal, zusammenzufassen:

    Nach anerkannter Regel der Technik ist in jedem Fall eine Abdichtung anzubringen - die Frage ist also nicht OB, sondern nur, welche Art der Abdichtung, also Richtlinie für Flachdächer (wenn Wohnraum unter Balkon), oder DIN 18195-5, wenn kein Wohnraum darunter.

    Welcher Wandaufbau? - Hm, meinst Du ---> Kalksandstein-Mauerwerk mit Wärme-Verbundsystem (15 cm Dämmung)?

    Wie "toll" so eine nicht-abgedichtete Balkonfläche ist, sehen wir am Nachbarhaus: 3 - 4 Jahre alt, der Rand des Balkons ist grünlich-vermost, und auf der Terrasse (unter dem Balkon) sind überall dort, wo das Regenwasser mangels Dachrinne runter getropft ist, Kalkränder.....
     
  6. Ryker

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    Ich such schon die ganze Zeit:
    Irgendwo fand sich doch sinngemaess, das Schweissbahnbdichtungen ueber Wohnraum zweilagig, solche auf Balkonen einlagig auszufuehren sind.
    Der Satz duerfte dem GU alles erklaeren.
     
  7. Robby

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    @Bauherrin doch ganz gut verstanden ;) Bei dem WDVS gehört also die Abdichtungshochführung HINTER das WDVS
     
  8. operis

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    Hallo Bauherrin

    Deinen Posts nach zu urteilen klingt eure Baustelle recht "abenteuerlich" Wie ist denn die Gewährleistung geklärt, wenn mehrere Gewerke (der GÜ und Vater) an der Abdichtung werkeln.

    Das klingt für mich nach: ab zum eigenen Bauleiter und damit Fremdüberwachung!!!!

    Wenn eine Balkonabdichtung aufgrund von geringen Fugenmaßen überflüssig wird, dann möchte ich nicht die Lupe rausholen.


    Grüße operis
     
  9. Pitti

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    Wie siehts denn mit einer Kunstharzbeschichtung aus? Sieht gut aus, dichtet ab und man spart sich die Fliesen+ zugehörige Abdichtung
     
  10. Robby

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    Und ? Ist es anerkannte Regel der Technik?
     
  11. Pitti

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    Davon geh ich mal aus, haben ja etliche Balkone auf diese Art und Weise saniert... Und ich war in keiner Stümperfirma...
     
  12. Robby

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    Ist es nicht...

    treffend beschrieben "Sanierung"!
     
  13. Pitti

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    Ja und? Das war immer nackter Beton, der auch vorher schon keine Abdichtung hatte, sprich oftmals Fliesen direkt auf den Beton gelegt.

    Also warum soll das nicht beim Neubau möglich sein? Immer schön kompliziert und teuer...

    Beschichtung ist verschleißfest, witterungsbeständig, wasserdicht usw usw.
    Wird ja auch gerne in Industrie und Gewerbebau eingesetzt.
     
  14. Robby

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    das ist leider nicht die Frage.... ob es funktioniert oder nicht? Hier entscheiden die aRdT... bei allem anderen ist der AG bis zum erbrechen darüber zu informieren und über alle möglichen Nachteile aufzuklären...

    Der Balkon ist auch keine Gewerbehalle ....
     
  15. Pitti

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    und als Balkon - und Terassenbeschichtung. Aber das erwähnte ich bereits.

    Wenn dies nicht " den anerkannten Regeln der Technik" entsprechen würde, dürfte das Material ja auch nicht bei der Sanierung eingesetzt werden.
    Und nebenbei bemerkt, wurden auch Kunstharzbeschichtungen als Feuchtigkeitssperre auf Balkonen verwendet, die hinterher gefließt wurden.

    Kenne mich nicht mit den DIN-Vorschriften aus, da ich "nur" ausführende Kraft war, aber bin dennoch fest davon überzeugt, das wir nach Vorschrift gearbeitet haben.

    Schließlich wird ja Kunstharz auch zum Verpressen (das heißt zum Schließen von undichten Bauteilen im Beton) verwendet.

    Es liegt am AN zu entscheiden, ob ihm das Erscheinungsbild der Beschichtung gefällt.
    Diese Art der Abdichtung ist unter "Otto Normalverbraucher" nur unzureichend bekannt.
     
  16. Robby

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    Das wäre dann eine Verbundabdichtung...

    Es gibt verschiedene Arten von Harzen, Kunststoffen und ähnlichem. Das verpressen von Rissen hat damit gar nichts zu tuen. Risse sind gerade hier ein gutes Thema denn wie will eine Epoxibeschichtung eventuell auftretende Risse überbrücken? Wie den Anschluß über dem Schöckkorb damit ausführen?

    Es gibt unterschiede zwischen Sanierung und Neubau

    in der DIN 18195-5 findet man einen Verweis auf die DIN 18195-2 Stoffe da findet man nichts über Epoxi oder PU Harze ....

    "Es ist davon auszugehen das ein Gewerk mangelfrei erstellt wurde wenn es den aRdT entspricht"

    Warum sollte der besteller etwas anderes wollen als ein Mangelfreies Gewerk?
     
  17. Pitti

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    Da gibts Kunstfaser und Glasfasergewebe. Nachzulesen in "Betoninstandsetzung/Bodenbeschichtung von sto, technische Merkblätter"
     
  18. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ja, Flüssigabdichtung...

    Richtig gesagt "Instandsetzung" und ein herstellermerkblatt hat nichts mit den aRdT zu tuen...

    ebensowenig ein Verwendbarkeitsnachweis, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis
     
  19. operis

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    Hallo pitti,

    das zeug ist unter Fachleuten sowie Bauherren bekannt, nur die wenigsten wollen diese Oberfläche.

    ansonsten wie robby.


    Grüße operis
     
  20. #20 wasweissich, 04.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    pitti , lies doch bitte deinen eigenen beitrag , da stehtBetoninstandsetzung

    und hier ist es einen neubau
     
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Abdichtung Balkonboden

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