wer haftet???

Diskutiere wer haftet??? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Meine Frau und ich habe im letzten Jahr (April 2007) unser neues EFH bezogen. Jetzt ist folgendes passiert: die Fugen zwischen dem...

  1. andiwo

    andiwo Gast

    Meine Frau und ich habe im letzten Jahr (April 2007) unser neues EFH bezogen.
    Jetzt ist folgendes passiert: die Fugen zwischen dem Fußboden(Fliesen) und dem Fliesensockel reißen an mehreren Stellen im Haus. Nach und nach werden es immer mehr stellen. Bevor ich den Fliesenleger damit konfrontiere, möchte ich schon gern wissen, ob er sagen kann, dass dies ganz "normal" ist und wir keine Garantieansprüche haben. Das wird ja in der Baubranche sehr gern gemacht. Wenn wir jedoch Haftungsansprüche haben, worauf können wir uns da beziehen?
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Die fuge ist ein Wartungsfuge und ich glaube nicht das dafür ein gewährleistung gibt.
    Mfg.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wie groß ist die Fuge jetzt zu vorher? welcher Estrich? Wie hoch war die restfeuchte vor Belagsaufbringung?

    Eine Verformung der Randbereiche ist durchaus (in gewissen Maßen) normal.

    Silikonfugen sind Wartungsfugen...
     
  4. Quelle

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    es gint firmen, die warten bei kurzer bauzeit mit dem sockelnlänger oder bauen gleich holz o.ä. ein.
     
  5. Quelle

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    es gibt firmen, die warten bei kurzer bauzeit mit dem sockel länger oder bauen gleich holz o.ä. ohne zementfuge ein.
     
  6. andiwo

    andiwo Gast

    soweit ich weiss wurde bei uns ganz normaler estrich eingebaut. wie hoch die Restfeuchte war, keine ahnung, da ich von Bau nicht soviel verstehe. Was bedeutet: "Wartungsfuge"-hat man darauf keine Garantie?
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wartungsintensiv bedeutet das diese zu warten ist... vergleichbar mit Inspektionsintervallen am Auto
     
  8. andiwo

    andiwo Gast

    ich habe aber vorher noch nie gehört, dass so eine fuge "gewartet" werden muss. es handelt isch hier nicht um eine zementfuge, sondern um eine silikonfuge
     
  9. Yilmaz

    Yilmaz

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    @andiwo der Estrich setzt sich mit der zeit. Es ist ganz normal das diese fuge reißt. Gewartet heißt in diesem fall es muß nach bestimmter zeit neu gemacht werden.
     
  10. Eric

    Eric

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    Yilmaz, hast Du aber wieder schön gesagt: Eine Wartungsfuge ist eine Fuge, bei der nicht gewartet worden ist, weshalb sie nach kurzer Zeit erneut gewartet werden muß.

    Und inwiefern soll der handwerkliche Laie wissen, daß hätte gewartet werden müssen? Wo steht denn, daß der Kunde schon nach einem Jahr die fehlende " Wartung " mit erhöhtem Aufwand für das Herausschneiden von dem Dreck nochmals zahlen muß? Hat der Fliesenleger darüber belehrt, daß der Kunde sein Geld mangels " Wartung " aus dem Fenster rausschmeißt ?
     
  11. Eric

    Eric

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  12. Ryker

    Ryker

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    Was ist damit:
     
  13. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Schüsseln eines Estriches lässt sich nicht vorhersagen und kann somit auch nicht in die Prüfpflichten des Folgeunternehmers fallen.

    Sicher wäre es oft hilfreich die Fugen später herzustellen aber erklär das mal dem AG.
     
  14. tp17

    tp17

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    Moin,

    irgendwo habe ich mal gelesen, dass unter solche Fugen eigentlich noch ein elastisches Band gehört, damit das Silikon dünner und damit dehnbarer wird? Dass also das Silikon nur als oberste Schicht in die Fuge sollte?
    Dann wäre doch die Fuge hier nicht nach den Regeln der Technik ausgeführt, oder?

    (schlagt mich, wenn ich etwas durcheinander bringe)

    Grüße, Torsten
     
  15. Lukas

    Lukas

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    So ähnlich. :)

    Das Fugenband oder die Fugenschnur hat die Aufgabe eine Dreiflankenhaftung zu verhindern.

    Gruß Lukas
     
  16. #16 Shai Hulud, 05.05.2008
    Shai Hulud

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    Wir möchten eine barrierefreie bodenebene Duschewanne erstellen lassen. Heißt daß, daß wir monatelang die Dusche nicht benutzen können, weil die Wartefuge noch nicht abgedichtet werden kann? :confused:

    @Erik:
    Vielen Dank für den sehr informativen Link.
     
  17. Ryker

    Ryker

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    Nein, die Abdichtung fuer den Nassraum befindet sich unter dem Estrich und hat mit der Fuge zwischen Boden- und Sockelfliesen nichts zu tun.
     
  18. tp17

    tp17

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    Um nochmal auf das Fugenband zurückzukommen: Ist das wirklich Standard? Ich weiss, dass es bei uns fehlt und wir auch die entsprechenden Risse haben. Wäre jetzt also der Fliesenleger in der Haftung?
    (Bisher bin ich nämlich auch davon ausgegangen, dass es unabwendbar zu Rissen kommt, sprich: mein Problem).

    Grüße

    Torsten
     
  19. Berni

    Berni

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    Ryker, von was träumst Du Nachts?:D

    Eine Abdichtung bei barriefreien Duschen unter dem Estrich nach 18195-5 hab ich in meiner Laufbahn erst einmal im Wohnungsbau erlebt.

    Auch wenn ich jetzt Haue kriege, ich kann den Artikel der Herren Dipl.-Ing. Gunter Hankammer und Rechtsanwalt Dr. Florian Krause-Allenstein, FA fr Bau- und Architektenrecht, Hamburg so nicht ganz nachvollziehen.

    Eines ist gewiss, der Dumme ist immer der Handwerker, wenn er seinen Hinweispflichten nicht nachkommt.
    Und kommt er ihnen nach, hat er bei Bauherrn und Architekten schlechte Karten, und gilt als Querulant.
    Ich möchte hier keinen Bauherrn oder Archi persönlich ansprechen, aber Bewegungsfugen von 2cm Breite würde wohl keiner akzeptieren.

    Wir verlieren immer mehr den Bezug zur Realität.
     
  20. Eric

    Eric

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    Wenn es wegen der fehlenden Fugenschnur zu einer Dreiflankenhaftung gekommen ist oder dies zumindest mitursächlich war, wovon auszugehen ist, dann ist der Handwerker wegen dieses Ausführungsfehlers in jedem Fall in der Haftung. Abgesehen hiervon dürfte es bereits ein Mangel sein, wenn ohne Rundschnüre gearbeitet wird.

    In dem eingestellten Link wird im Übrigen die Auffassung vertreten, daß der Fugenabriß im häuslichen Bad ein Mangel ist, weil er entgegen der Handwerkerlobby und dem Gerede über Wartungsfugen gerade nicht unvermeidlich ist. Es gibt eben andere Maßnahmen zur Vermeidung von Silikonfugen und es gibt Wartefristen, wenn die gleichwohl bestellt sind. Auf einen Verstoß gegen die Hinweispflicht käme es dann nicht an. Die würde erst einsetzen, wenn der Bauherr deren Anbringung zu früh anordnet. Tut er aber nicht. Der Handwerker führt sie idR im " vorauseilenden Gehorsam " und ohne Kommentar sofort aus.

    Auf den Baustellen läufts doch wie folgt: Es werden Silikonfugen bestellt und ohne Kommentar mit der Verfliesung auch sofort ausgeführt. Reißen die Silikonfugen, dann sind es laut Handwerker nicht gewährleistungspflichtige Wartungsfugen.

    Da packt sich der handwerkliche Laie doch zu Recht an den Kopf und fragt sich, warum er etwas zahlen soll, was - wie hier - nur rund ein Jahr gehalten hat.

    Es kommt ja auch niemand auf die Idee, ein Betonbauteil zu früh auszuschalen und dann dem Bauherrn zu erklären, daß das natürlich einstürzen mußte, weil nicht " gewartet " wurde.
     
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