Bauen außerhalb der Bebauungsgrenze

Diskutiere Bauen außerhalb der Bebauungsgrenze im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag. Da ich hier Neuling bin, war ich mir nicht sicher, in welche Rubrik mein Beitrag gehört. Ich fange nun einfach hier an und hoffe,...

  1. #1 Hausbau2009, 05.05.2008
    Hausbau2009

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    Guten Tag.

    Da ich hier Neuling bin, war ich mir nicht sicher, in welche Rubrik mein Beitrag gehört. Ich fange nun einfach hier an und hoffe, dass der Ein oder Andere mir Tipps oder einen Rat geben kann.

    Im Jahr 2003 haben wir ein kleines Haus mit großem Grundstück (knapp 2.000 qm) erworben. Das „alte“ Haus befindet sich am oberen Grundstücksrand, an der Straße, das heißt, wir haben noch eine riesige freie Fläche, die momentan als Garten genutzt wird.
    Diese Fläche, welche man problemlos von der Straße aus per Zufahrt erreichen könnte, möchten wir nun mit einem Einfamilienhaus bebauen. Leider liegen die 2 Parzellen unterhalb dem alten Haus, welche dafür in Frage kämen, außerhalb des Bebauungsplanes. Der Plan mit Einzeichnung der Grenzen liegt mir vor und die Bauaufsichtsbehörde sowie die Verbandsgemeinde, haben mir bestätigt, dass diese Fläche nicht bebaubar ist.

    So schnell möchte ich mich aber von meinem Plan nicht abbringen lassen und habe nun von unserem voraussichtlichen Bauträger erfahren, dass in Einzelfällen eine Zustimmung der Gemeinde erreicht werden kann bzw. eine Bebauungsplanänderung möglich ist.

    Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Was bleiben uns für Möglichkeiten? Wie geht das Ganze von Statten und vor Allem, welche Kosten kommen bei so einer Änderung auf uns zu? Und wer hat das letztendlich zu entscheiden? Gemeinde? Bauaufsichtsbehörde?

    Heute Abend möchten wir nocheinmal mit unserem Bürgermeister darüber reden.

    Vielen Dank für die Hilfe vorab.
    Familie D.
     
  2. #2 pauline10, 07.05.2008
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Ohne einen Bebauungsplan (B-Plan) des Gemeinderates läuft da nichts!!!

    Dieser Bebauungsplan muß darüber hinaus dem übergeordneten Flächennutzungsplan entsprechen!!

    Gruß

    pauline
     
  3. #3 Markus O, 19.05.2008
    Markus O

    Markus O Gast

    eine kleine Frage am Rande

    Was für ein Bauträger ist das denn?
    Es gibt zwei mögliche Antworten:

    -ein ganz großer!
    dann könnte man(n) jemanden kennen, der wieder jemanden kennt, der im Bauausschuss oder Gemeinderat sitzt, der so etwas mal auf die Tagesordnung setzt und die Merheiten wieder hat, es beschliesen zu lassen. Das dauert aber in der Regel und bis 2009 müßte das unglaubliches Vit. B sein.

    Der Flächennutzungsplan ist natürlich wie bereits angesprochen unbedingt zu beachten. So etwas bekommen in der Regel nur Mitglieder dieser Kremien verändert und bestimmt nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre.

    -einer der keine Ahnung hat und auf biegen und brechen einen Hausbauvertrag unterschrieben haben möchte.

    Für mehr Info:

    Bauort, Bauträger, Abweichung in % zum derz. Bebauungsplan im Verh. zur Grundstücksgröße, als was ist das Gebiet ausgewiesen, was bebaut werden soll?

    Markus Orth
     
Thema: Bauen außerhalb der Bebauungsgrenze
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