Bauen mit einem GÜ - unser Disaster

Diskutiere Bauen mit einem GÜ - unser Disaster im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Experten unter euch.... ich habe schon öfters mal hier ein bisschen rumgelesen weil wir uns auch seit längerem mit dem Thema Bauen...

  1. #1 Bauherren8177, 06.05.2008
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    Hallo liebe Experten unter euch....

    ich habe schon öfters mal hier ein bisschen rumgelesen weil wir uns auch seit längerem mit dem Thema Bauen beschäftigen. Leider etwas länger...

    Wie ich hier unter Begriffdefintion gelesen habe, bauen wir unsere DHH mit einem Generalübernehmer. Heisst also wir haben ein Grundstück gekauft und die Firma samt deren Architekt bebaut es, kümmert sich um Bauleitung und organisiert Handwerker. Bestenfalls kann man dann in einer Bauzeit von 7 Monaten einziehen. Es handelt sich bei uns um ein massives, unterkelltertes Haus im KFW 60 Standard.

    Nun zum eigentlichen Thema: es geht und geht nicht vorwärts. Unterschrieben haben wir den Werksvertrag im Oktober 2007. Die Baugenehmigung und alles lag schon vor, da unser Nachbar die Planung und alles schon fertig hatte, Wir haben innen nur den Grundriss verändert. Gelockt wurden wir wahrlich auch davon, dass die Planung so weit fortgeschritten war und träumten davon vielleicht schon jetzt im August einzuziehen. Im Dezember waren wir beim Notar. Vorher mussten wir abwarten ob wir Mittel von der Wfa bewilligt bekommen. Alles (auch die vorzeitige Baugenehmigung) der Wfa lief super. In der 2 Januarwoche sollten die Bagger kommen. Dann hieß es der Tiefbauer hat abgesagt und es wird jemand anderes gesucht. Wochen und Wochen vergingen. Zwischenzeitlich bezahlten wir das Grundstück und die ersten 2 Raten vom Haus (Planung fertig, Baugenehminung da). Anfang März wurde endlich mit 7 Wochen verzug die Grube ausgebaggert und wir waren froh, dass es endlich losging. Dann hieß es.. warten auf den Rohbauer... und er kommt und kommt und kommt nicht... angeblich hat der auch abgesagt. Mittlerweile haben wir Mitte Mai und keiner weiß wann un dob überhaupt mit unserem Haus begonnen wird. Ich rufe fast jeden Tag in dem Laden an und frage nach. Angeblich haben die nun jemanden gefunden, der übernächste Woche anfangen soll. Und wieder sind von ausbaggern bis jetzt 8 Wochen vergangen, wo NICHTS passiert ist und wir locker flockig unsere Zinsen zahlen.

    Nun meine Frage: wie sollen wir uns verhalten? Direkt einen Anwalt nehmen? Der kostet halt Geld, was wir nicht mal so über haben... hat man als Bauherr Anspruch auf einen Bauzeitenplan und einen Fertigstellungstermin? Vertraglich ist nicht festgelegt worden wofür wir uns nachträglich in den Allerwertesten treten könnten. Wir werden das Gefühl nicht los, dass wir auch an so ein schwarzes Schaf geraten sind in der Baubranche... :boxing

    Ich hoffe jemand kann uns einen Tipp geben.

    Viele Grüße von einer verzweifelten Bauherrin aus dem Pott
     
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    ist VOB gültig verinbart?
     
  3. #3 Bauherren8177, 06.05.2008
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    Mhh gute Frage (musste erst mal googeln was das überhaupt ist)
    .. ich les mal nach
     
  4. #4 Bauherren8177, 06.05.2008
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    Nein... taucht in unseren Unterlagen nicht auf.... immer nur BGB.. und da kommt man ja nicht drum herum...

    Mir schwant böses... :mauer
     
  5. Quelle

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    zweite DHH auch schon verkauft? wird die parallel gebaut? der wartet vielleicht auf einen käufer.
     
  6. #6 Bauherren8177, 07.05.2008
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    Die erste DHH wurde schon im März letzten Jahres verkauft. Daher war die Planung ja auch schon so weit und die Baugenehmigung schon da, dass wir dachten wir springen mal auf dieses Schiff auf. Oder sind solche Verzögerungen normal beim bauen? Wir sind ja absolute Laien.. aber 8 Wochen zwischen ersten Spatendstich und Rohbauer (der ja auch nur angekündigt ist, ich glaubs erst, wenn er anrollt) find ich schon heftig und teuer für den Bauherren. Leider...
     
  7. #7 planfix, 07.05.2008
    planfix

    planfix Gast

    mal aufdröseln:
    Kaufvertrag Grundstück und Bauvertrag für Haus, oder Kaufvertrag für Haus mit dazugehörigem Grundstück?
    .
    Wenn 2 Verträge, dann sollte die Kündigung des Bauvertrages möglich sein. Aber Vorsicht! Nicht ohne Anwalt!!! Der Auftragnehmer kann die Baukosten abzüglich nicht erbrachter Leistungen in Rechnung stellen. Resultat der Gewinn muß gezahlt werden. In manchen Fällen mag das billiger kommen als ein vermurkstes Haus fertig bauen zu lassen, wenn sich der GÜ als unfähig erweist. Ist der GÜ unfähig, trifft man sich hier und da auch vor Gericht.
    Der erste Weg sollte daher zum Anwalt führen. Wenn der das Trommeln anfängt, passieren manchmal auch wundersame Dinge beim Auftragnehmer. Also ruhig die große Trommel nehmen und mit Verzug, Mietkostenerstattung und allem tönen was der Vertrag her gibt. ... aber auf solider Basis mit vielen §§.
     
  8. #8 Baufuchs, 07.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kommt mir

    alles irgendwie bekannt vor. Da hatten wir doch mal was aus Unna....

    Kommt der GÜ aus der Ecke Unna/Fröndenberg?
     
  9. lawyer

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    Ein Anspruch auf einen Bauzeitenplan und einen Fertigstellungstermin hat man ohne Vereinbarung nicht. Allerdings muß der BU alsbald nach Vertragsschluß beginnen und den Bau in angemessener Zeit zu Ende zu führen. Daher Vorgehen nach § 323 BGB möglich: Sie können dem Schuldner eine angemessene Frist zur Leistung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen. Sobald klar wird, daß die Frist nicht mehr eingehalten werden kann, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

    Zumindest kann man BU einmal dieses Vorgehen erläutern und die Situation dazu nutzen, einen Bauzeitenplan und einen Fertigstellungstermin NACHTRÄGLICH zu vereinbaren.

    Meine Meinung: Wer Verträge über mehrere tausend EURO ohne anwaltliche Beratung (günstig zu haben) unterschreibt, hat, sorry, ne :irre locker.

    Viel Erfolg!
     
  10. #10 Olaf (†), 07.05.2008
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    Es sollte...

    angezeigt sein, sich über den GÜ grundsätzlich zu informieren.
    Wenn wir Auftrag absagen, hat i.d.R. vorher meine Buchhaltung signalisiert, dass die offenen Posten (Rechnungen) - na sagen wir mal ungesunde Ausmaße angenommen haben.......
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nun da hast Du dann einen weiten Teil der Bevölkerung erwischt.

    Es ist ein Thema, das man irgendwie nicht in die Köpfe der Bauherren bekommt.

    Anderes Zitat: "Für die Anschaffung einer Kamera wird die Bahnhofsbuchhandlung leer gekauft, ... aber beim Bauen entfällt die rechtliche und sachliche Vertragsprüfung ... kommt man erst zum Anwalt wenn es so tief im Schlamassel ist, dass man kaum noch was erreichen kann...
     
  12. #12 Bauherren8177, 09.05.2008
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    Hallöchen,

    wir haben den Kaufvertrag für Grundstück und Haus getrennt. Wir haben nur den Werkvertrag für das Haus über diese Firma laufen, die nicht aus Unna kommt aber auch schon dort gebaut hat meines Wissens. Die Firma sitzt in Dortmund.

    Den Werkvertrag habe wir von einem Anwalt für Baurecht prüfen lassen und ein OK bekommen. n:boxing:boxing
    Das ist ja das ärgerliche...

    Wir haben die ersten 3 Raten für die Hütte gezahlt (1. Bei Unterzeichnung des Vertrages, 2. bei Baugenehmung und 3. bei Baustelleneinrichtung/Baubeginn).

    Uns bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt.

    Viele Grüße
    Bauherren
     
  13. cris12

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    Wieviel % der Gesamtsumme wurden denn schon gelöhnt?
     
  14. Shelly

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    Bauen mit einem GÜ-unser Desaster

    Hallo Bauherrin 8177

    ganz schnell zum Anwalt !!!!!

    Ähnliches haben wir auch erlebt , der Rohbauer kam und war dann nach dem Erdgeschoss wieder weg , dann kam ein neuer Rohbauer ,der Dachstuhl und dann war wieder Pause .:motz
    Unser GÜ ist mittlerweile insolvent!:eek:
    Nach schlaflosen Wochen und erheblichen Rissen am Nervenkostüm, bauen wir nun alleine weiter.Den Vertrag konnten wir laut VOB :deal kündigen , da wir , wie Ihr , das Grundstück unabhängig vom GÜ gekauft hatten.

    Wenn es immer nur Verzögerungen gibt und "faule" Ausreden, sollte man sehr wachsam sein . Am Besten Handwerker fragen.Die hören als erstes " das Gras wachsen " . Wenn sie nämlich nicht bezahlt werden !!
    Viel Glück :winken

    Shelly
     
  15. mc3d

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    .
    Fachanwalt für Baurecht zu Rate ziehen. Vorher telefonisch Honorar für Erstberatung vereinbaren damit keine Kostenüberraschung kommt.
     
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