Ausschreibung nach GAEB

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  1. pumba

    pumba

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    Hallo

    ich dachte bis vor kurzem, dass die meisten Ausschreibungen nach STLB gemacht werden. Die Arbeiten sind dort ja schön nach Bauleistungsgruppen gegliedert:
    LB 000 Baustelleneinrichtung
    LB 001 – 022 Rohbau
    LB 023 – 039 Ausbau
    LB 040 – 078 Gebäudetechnik
    LB 080 Straßen, Wege, Plätze
    LB 099 Allgemeine Standardbeschreibung

    Ein Ingenieur der TGA hat allerdings gemeint, dass die STLB von den wenigsten benutzt wird. Lediglich im öffentlichen Wesen findet sie Anwendung. Für große Bauvorhaben sei sie nicht brauchbar, da sich viele Leistungen nicht so standardisieren lassen.
    Wonach orientieren sich Auslober dann bei der Ausschreibung?
    An der VOB-C? Bedeutet das, wenn ich alle Arbeiten ausschreibe, die in der VOB-C gelistet sind eine theoretisch vollständige Leistungebeschreibung habe? D-h für alle Arbeiten ist (je nach Ausführlichkeit des LVs) gesorgt?

    Ich versteh das mit dem ganzen Ausschreibungsvorgang nicht so ganz. Vielleicht hat der ein oder andere auch einen guten Literaturtipp. Das Internet liefert mir meist nur ungenügende, oberflächliche oder teilweise Informationen!
     
  2. ISYBAU

    ISYBAU

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    Der GAEB Gemeinsame Ausschuss elektronik im Bauwesen erarbeitet das elektronische STLB Standardleistungsbuch.

    http://www.gaeb.de/produkte201.php#?p=

    Das STLB ist grundsätzlich für alle Aussschreibenden und für alle Gewerke anwendbar.

    Es gibt natürlich Gewerke, für die ist es geschickter die Leistungen mit eigenen Texten selbst zu beschreiben. Für beide Fälle, die eigenen Texte sowie die "logischen" STLB-Textbausteine des GAEB benötigt man Fachwissen.

    Nur am Rande: Es lassen sich übrigens grundsätzlich alle Leistungen standardisieren. Es kommt auf die Intension und Intellekt an. Die Intension des GAEB im letzten Jahrzehnt, die Textstrukturierung AUCH für eine Preisdatenbank zu konfigurieren, hat die Textstandardisierung in Teilbereichen leider unhandlich und auch unpraktisch gemacht.

    Die VOB/C erkläre ich nicht. Nur soviel ! Sie ist eine Hilfe für den Ausschreibenden, damit er eine umfassende und kalkulierbare Ausschreibung aufstellen kann und zudem - wenn vereinbart - beinhaltet dieser Teil die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die verschiedenen Gewerke.
     
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