Garage in Grenzbebauung bei Gefälle

Diskutiere Garage in Grenzbebauung bei Gefälle im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wie hoch darf eine Garage mit 7 m Länge in BaWü sein? Wie/ Wo wird bei fallendem Gelände gemessen? Ändert sich was, wenn vor...

  1. Seev

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    Hallo zusammen,

    wie hoch darf eine Garage mit 7 m Länge in BaWü sein?
    Wie/ Wo wird bei fallendem Gelände gemessen? Ändert sich was, wenn vor der Garage noch eine Einfahrt mit ca. 6 m Länge sein soll? Wir kommen bei aktueller A.-Planung auf gut 5m am hinteren Garagenende.
    Gilt die Begrenzung der Seitenfläche auf 25qm zusätzlich?

    Vielen Dank im voraus.
    Gruß Seev
     
  2. Baumal

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    zauberwort sind 3m.

    gemessen im mittel vom höchsten und niedrigsten punkt
    von gelände zum bauwerk. einfahrt interessiert niemanden.

    5m sind zu viel. möchten sie als nachbar auch nicht ertragen wollen...
     
  3. Seev

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    vom alten oder neuen Gelände gemessen?
     
  4. Baumal

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    ich bin kein rechtsauskünftler...

    im zweifelfall immer vom alten gelände gemessen.
    macht auch sinn...
     
  5. Seev

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    also wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind >3m Wandhöhe im Mittel praktisch / definitiv nicht genehmigungsfähig.

    Was bedeutet das dann, wenn der Planer es dennoch so gezeichnet hat und das ganze Hauskonzept darauf abgestimmt ist? (da z.B. diese Garage unterkellert werden sollte und es auf beiden Ebenen Türen ins Haus geben soll.)
    Ist das also ein stark mangelhaftes Planungswerk?
     
  6. Baumal

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    zeigen sie doch mal die zeichnungen. (namen abdecken)
     
  7. #7 ruediger, 17.05.2008
    ruediger

    ruediger Gast

    zur Höhe sagt die Landesbauordnung im §6: "für die Ermittlung der Wandhöhe ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen".

    Das bedeutet, dass es eben am tiefsten Punkt auch mehr als 3 Höhe sein darf....

    Landesbauordnung kann man auch hier selber nachlesen: http://www.baurecht.de/gesetze.htm
     
  8. Baumal

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    was sagt uns das jetzt, auf gut deutsch...?
     
  9. #9 ruediger, 18.05.2008
    ruediger

    ruediger Gast

    was uns das auf deutsch sagt? Der §6 LBO ist relativ verständlich verfasst, finde ich. Einfach mal durchlesen.
    Uns sagt der §6, dass für die Wandhöhe der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen ist. Und damit gibt uns der § die Antwort auf beide Anfangsfragen, die da lauteten:
    wie hoch darf sie sein: "nicht mehr als 3 meter".
    wo wird gemessen: "am höchsten Punkt der Geländeoberfläche".
    wie groß darf die Fläche sein: "nicht größer als 25m²".

    Hätte ich das nun wirklich gleich mit dazu schreiben sollen ?
    Na hoffentlich hab ich dann wenigstens die Frage richtig verstanden ...​

    _______________________________________________________
    Ich schreibe hier lediglich meine Meinung, und dies als juristischer Laie. Meine Meinung gehört mir - wer sie mir abkauft, ist selber schuld.
     
  10. Baumal

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    wenn du jetzt noch geländeoberfläche definierst, machst du mich glücklich...
     
  11. #11 ruediger, 18.05.2008
    ruediger

    ruediger Gast

    Die Geländeoberfläche kann nicht ich definieren, höchstens das Baurecht.
    Sie wird wohlweislich in der LBO nicht festgelegt, um im Einzelfalle den Gemeinden noch Möglichkeiten zur Festlegung offen zu halten.

    Wir verwenden wir die Auskunft aus dem BauGB §9: "....(3) Bei Festsetzungen nach Absatz 1 kann auch die Höhenlage festgesetzt werden. ..." (auch zu finden bei http://www.baurecht.de/gesetze.htm ) Dem folgend wäre zuerst der -hoffentlich vorhandene- Bebauungsplan zu Rate zu ziehen.

    Und weil der Betroffene Fragesteller hierfür voraussichtlich ohnehin aufs Bauamt muss, wird er alles übrige auch gleich dort zuende klären. Donnerstag abends ist ja länger geöffnet ....​

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  12. Baumal

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    geländeoberfläche wird im einzel- oder zweifelsfall von der gemeinde festgelegt?
     
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