Eine schlechterbrachte Leistung bezahlen?

Diskutiere Eine schlechterbrachte Leistung bezahlen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Habe mal ne Frage: Muss man eine Rechnung bezahlen wenn die Arbeit für diese Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde.??Haben mit...

  1. alex71

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    Hallo

    Habe mal ne Frage:

    Muss man eine Rechnung bezahlen wenn die Arbeit für diese Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde.??Haben mit einen Bauträger gebaut-Schlüsselfertig.Haben den Bauträger eine Mängelliste zukommen lasen:deal-ohne Reaktion!!der Bauleiter reagiert auch nicht auf unsere Schreiben die wir dem Bauträger und dem Bauleiter zukommen lassen...Anrufe werden nur mit AB oder Mailbox geführt-mit der Bitte um Rückruf!!ohne Reaktion...
    aber Rechnung kommt pünktlich!!haben jetzt noch eine "kleine" Rechnung zu bezahlen.
    Die Rechnung ist für die fertigstellung Aussenputz.Beim verputzen wurde ein Teil der Dachrinne abmontiert(Rohre die an der Wand befestigt waren).Dachrinne wurde von den Putzern oder Gerüstbauer beschädigt-dh. viele Beulen und Risse in den Rohren.Die Dachrinne war ok vor Gerüstaufbau und verputzen-jetzt nach Fertigstellung ist so ziemlich alles was Dachrinne ist mit Dellen und Beulen bestückt.Sieht natürlich super aus.Habe dies bemängelt mit noch ein paar Sachen-aber ohne Erfolg:fleen.Möchte nun die Restzahlung einbehalten und diese erst bezahlen wenn die Sachen die beschädigt sind(und auch die Mängel)repariert wurden.Geht das denn??oder muss ich die Rechnung bezahlen und auf gut Glück hoffen das die Sachen erledigt werden.In Sachen Mängel(Schaden)beseitigung sind mein Bauträger und Bauleiter etwas träge-dh. keine Reaktion.:sleeping
    Wer hat einen guten Tip??kan ich die Sachen auf Kosten des Bauträgers richten lassen?will endlich mal fertig werden und wohnen.Habe ja schon viel Geld bezahlt für das Haus(Neubau).
    Putzer und Gerüstbauer wurden von mir schon angemahnt den Schaden zu beseitigen-aber der eine schiebt es den anderen in die Schuhe.:mauer

    Für Tips schon mal ein Danke

    Gruß

    Alex71 :winken
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ihr habt doch einen Vertrag mit einem BT? also sein Grundstück und er hat alle Planungs-
    und Ausführungsaufgaben?

    Dann ist es bis zur Abnahme / Zahlung / Grundbucheintragung seine Immobilie

    zurückbehaltungsrecht für Mängel = 3 fache der Kosten der Sanierung, wobei ihr dann mit den für den BT arbeitenden Handwerkern gar kein Vertragsverhältnis habt.
     
  3. #3 Olaf (†), 17.05.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Denkfehler...

    Robby: BT-Kauf ein Stück Haus, da is nichts mit den Einzelmängeln. Der Kaufgegenstand muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein, rein theoretisch hat er überhaupt keinen Anspruch auf ne Vergütung so lange das nicht erfüllt ist
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nicht ganz richtig...

    Man unterscheidet zwischen erheblichen Mängeln welche eine Abnahmeverweigerung rechtfertigen und den unerheblichen...

    Nicht zu vergessen wäre dann das zurückbehaltungsrecht der Schlußrate welche idR erst nach Gelände- Außenanlagenfertigstellung fällig ist. Hier ist die Zahlung, Umschreibung, Eintagung und somit auch die Abnahme bereits geschehen...

    Bei einem BT Vertrag gibt es ja auch noch die Vergütung nach BT Verordnung mit Teilzahlungen... hier zieht dein BGB 631 ff. nicht
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Achso...

    idR gibts dann ein Abnahmeprotokoll in dem steht:" Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich folgender Mängel..."
     
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