Falsche Bodenplatte

Diskutiere Falsche Bodenplatte im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir bauen schlüsselfertig und haben nun festgestellt, dass der Generalunternehmer Stahlfaser anstatt Stahlbeton in die Bodenplatte...

  1. mado

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    Hallo,

    wir bauen schlüsselfertig und haben nun festgestellt, dass der Generalunternehmer Stahlfaser anstatt Stahlbeton in die Bodenplatte eingebaut hat. Warum, wissen wir auch nicht. Wahrscheinlich um Geld zu sparen.

    Dies ist für uns ein gravierender Mangel!

    Kennt sich jemand mit Schadensersatzanforderungen aus?
    Den aktuellen Meinungen zu Stahlfaser?
     
  2. ilis

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    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=2419
    (Haus steht also vermutlich schon)

    Allgemeine Meinung im Forum: StFB ist Mist. Und wenn's kein Mist ist, nicht einfach zu berechnen. Und selbst dann immer noch Mist. Wenn's kein Mist werden soll, ist es so aufwändig, dass Stahlmatten wieder die günstigere Alternative sind. Wenn's also aus Kostengründen verwendet wird, ist's meistens Mist.

    Einfach mal nach "Stahlfaserbeton" suchen und lesen.

    Irgendwelche Nachweise o.ä. was das jetzt genau verbaut wurde, hast du vermutlich nicht?
     
  3. #3 Norminator, 20.05.2008
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    naja, so ganz mist is das nich.
    den nachweis kann man sich bestimmt noch vom betonwerk holen, was für faser die da reingekippt haben...
    aber: der statiker muss die platte so bemessen haben, dass stahlfaser genommen werden kann...
    so muss, wenn es beanstandet wird, entweder die platte abgerissen werden, oder ihr macht kern-sondierungsbohrungen.
    am bohrkern kann man teilweise gut erkennen wo die fasern liegen.
    stahlfaserbeton is en gute sache; aber unberechenbar, da die fasern einfach in den beton gekippt werden und sich so untermischen. du kannst nich beeinflussen wo die fasern liegen sollen, es kann also passieren, dass sich stahlnester bilden, oder auch bereiche in denen gar nix liegt!!!
    das beste wäre auf den beton ne neue platte bemessen zu lassen, die wird imens dünner, mind. jedoch 15cm...
     
  4. mado

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    Hallo,

    das Haus steht schon. Ist also beinahe fertig.
    So können wir also im nachhinein nicht einfach eine Bodenplatte drüber legen.

    Welche Unterlagen muss uns den der Bauunternehmer geben um es überhaupt zu rechtfertigen Stahlfaser benutzt zu haben.
    Wie schon gesagt, haben wir im Vertrag Stahlbeton vereinbart.
    Leider reagiert der BU auf unsere Schreiben gar nicht mehr. Wie haben schon die Statik angefordert aber er rückt sie einfach nicht raus.

    Ist ne blöde Situation.
     
  5. #5 Norminator, 20.05.2008
    Norminator

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    s.o.
    der muss nen Nachweis von Statiker haben, dass so und so viel faser reingekippt werden muss, und vor allem was für faser! da gibts ja auch unterschiedliche fasern...
    also ne statik sollte er schon haben...
    wenn ihr ne stahlbetonplatte bestellt, gehört meines wissens nach faserbeton da auch mit zu, wie die genaue definition und auslegung is, kann ich so schlecht sagen...
    haltet das auf jeden fall protokollarisch fest und bestätigt die abnahme erst nachdem er die platte so nachweisen konnte. auf jeden fall müsst ihr die bedenken ins abnahmeprotokoll reinschreiben.
    wenn es risse gibt wird es natürlich ne schwierige sachen das nachzuweisen...
    da muss dann der fußboden wieder raus um zu gucken ob die platte heil ist.

    wenn der BU nicht geben will, dann holt euch die nachweise ohne den, geht zum betonwerk und statiker oder lasst nen 2. statiker das angucken, oder geht zum bauamt, die können eigentlich auch helfen!!! (man glaubt es kaum)

    habt ihr keinen architekten oder nen ing/arch-büro was euch betreut?
     
  6. mado

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    leider nicht. lief alles über den bauunternehmer
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Werter norminator.

    Das Betonwerk wird nen Sch..... rausgeben. Der Fragesteller ist nicht deren AG und hat somit keinerlei Anspruch auf irgendwelche Unterlagen.

    Ausserdem ist SFB für ne EFH BoPla immer Müll (ausser, die Faser dient rein der Betonverbesserung).

    MfG
     
  8. #8 Bauwahn, 20.05.2008
    Bauwahn

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    Bin da auch kein Experte, aber wier der Name sagt, kann man bei Schadensersatzforderungen entstandenen Schaden geltend machen. Aber wie hoch ist denn der Schaden bei Euch? Auf der Schiene kommst Du nicht weiter...

    Thomas
     
  9. #9 Baufuchs, 20.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    interessiert mich:
    wo geregelt?

    @mado
    Ein Mangel liegt schon dann vor, wenn das vertraglich vereinbarte SOLL vom ausgeführten IST abweicht.

    Bitte mal den exakten Text der Baubeschreibung zum Punkt "Fundamentplatte" hier einstellen.

    Und weil manche GU/GÜ´s so etwas in der Baubeschreibung stehen haben:
    Letzte Seite Baubeschreibung nachlesen, steht da irgendwas von "Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und keine Minderleistung darstellen, bleiben vorbehalten" oder ähnlich?
    Wenn ja, auch mal hier einstellen.
     
  10. mado

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    aber was sind den die aktuelle Nachteile von stahlfasern?
    Hier im Forum sind die meisten Beiträge von 2003. da muss sich doch einiges getan haben.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2008
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    Was soll sich denn da tun??
     
  12. #12 Bauwahn, 20.05.2008
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    Heutzutage werden die einzelnen Stahlfasern mit Mikrochips bestückt, die jede Faser an die richtige Stelle dirigieren....
     
  13. mado

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    Hallo,

    in der Baubeschreibung steht Fundament nach statischen Anforderungen mit Stahlbeton.

    Es steht nichts von "Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und keine Minderleistung darstellen, bleiben vorbehalten" oder ähnlichem oder das Wort Stahlfaser kommt auch nicht vor.
     
  14. #14 Mathias75, 20.05.2008
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    Wenn ich Deine Beiträge richtig interpretiere, habt Ihr den Bau noch nicht abgenommen. Bis zur Abnahme ist jedoch der Bauunternehmer in der Pflicht, Euch die korrekte Ausführung zu beweisen. Mit tod stellen und Statik nicht rausrücken, ist da nichts. Es sei denn, dem BU ists egal, ob und wann Ihr das Haus abnehmt, da Ihr sowieso schon deutlich mehr bezahlt habt, als es dem aktuellen Baufortschritt entspricht.

    Ansonsten also dem BU einfach nochmal klar machen, dass Ihr ohne Nachweis der korrekten Bemessung und Ausführung der Bodenplatte das Haus nicht abnehmen werdet. Und dann mit den Nachweisen zu einem eigenen Sachverstand gehen.

    Viele Grüße
    Mathias
     
  15. #15 Thomas B, 20.05.2008
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    Na....dann müßte es ja eine Statik geben, die die Anforderungen ermittelt/ errechnet hat!

    Diese würde ich mir erstmal geben lassen. Bin wirklich mal gespannt, wie Dein BU bzw. dessen Statiker das mit SFB hingerechnet hat....wenn denn da überhaupt einer gerechnet hat....

    Thomas
     
  16. mado

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    ja wir haben eindeutig überzahlt und der BU lässt sich nciht mehr blicken und rückt keinerlei Unterlagen raus.
    schon seltsam...
     
  17. #17 Norminator, 20.05.2008
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    @bauwahn:
    :biggthumpup:

    das alles würde sich erklären, wenn in der statik auf dies faser eingegangen wird...
    ich hab mom kein plan wo das mit dem feserbeton als STB geregelt ist, darum schrieb ich ja auch : meines wissens nach ; d.h. nicht, dass ich es 100pro weiß.
    jedenfalls is die statik anlaufpunkt nr. 1, ohne die gibts keine abnahme.
    hab ich das richtig verstanden, dass ihr schon bezahlt habt???
     
  18. #18 Norminator, 20.05.2008
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    p.s.

    oje, erst abnahme, dann bezahlen...!!!
     
  19. ilis

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    Wieso "seltsam"? Wenn ich deine vorherigen postings richtig verstanden habe, dann ist der Unternehmer ne 1-Mann-Murkelbude und ihr trefft euch bereits vor Gericht, weil noch andere Sachen schiefgelaufen sind. Wahrscheinlich könnt ihr jetzt die nächsten Jahre regelmäßig vor Gericht auftauchen nur um dann am Schluß nix zu bekommen, weil der BU insolvent ist und im Zweifelsfalle alles Pfändbare nicht ihm sondern seiner Frau gehört.
     
  20. Robby

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