Schallschutzgutachten

Diskutiere Schallschutzgutachten im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben vor 6 Monaten ein Reihenmittelhaus (Stein-auf-Stein) erworben. Wir haben aber, unserer Meinung nach, ein Schallschutzproblem...

  1. #1 runnerz, 21.05.2008
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    Hallo,

    wir haben vor 6 Monaten ein Reihenmittelhaus (Stein-auf-Stein) erworben.
    Wir haben aber, unserer Meinung nach, ein Schallschutzproblem zum Nachbarn. Wir hören Trittschall, d.h. immer wenn jemand beim Nachbarn im Wohnzimmer geht, hören wir die Schritte, die sehr dumpf und laut sind in unserem Wohnzimmer (Wohnzimmer an Wohnzimmer. Ebenfalls hören wir, wenn jemand beim Nachbarn die Treppe benutzt (Stahlharfentreppe mit Buchestufen und Entkoppelung, Treppenhaus an Treppenhaus).
    Daraufhin haben wir ein Schallschutzgutachten erstellen lassen.
    Ergebnis: gemessen wurden 43db (Wohnzimmer), erlaubt sind 46db. Die Treppe hat 47db.
    Bauweise: zweischalige Haustrennwand, 15 cm KS, Rohdichte 1.800kg/m3, Trennfuge >= 5 cm ohne Mineralwolle, gemeinsame Bodenplatte

    Tja, laut Gutachten liegt der gemessene Wert im Wohnzimmer leider drunter, bei der Treppe drüber. Für die Treppe prüft der GU gerade mit einem eigenen Gutachten.

    Das Problem mit dem Schall bleibt aber weiterhin und nervt ungemein. Wir befassen uns sogar mit dem Gedanken das Haus wieder zu verkaufen.

    Luftschall ist nicht das Problem, wir hören hier keine Stimmen.

    Was könnten wir noch dagegen tun? Gibt es dafür eine Erklärung?

    Wir sind verzweifelt, da wir gerechnet haben, dass die Messung klar zeigt, dass hier ein Problem vorliegt.

    Danke.

    Viele Grüße, runnerz
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn die Messung "nichts" anzeigt, gips zwei Möglichkeiten:
    a) Es wurde die falsche Messung beauftragt
    b) Der vertraglich geschuldete (und erfüllte) Schallschutz entspricht nicht den Erwartungen.
    Letzteres ist nicht Sache des BU/GU/GÜ

    Aber:

    Wenn Sie verkaufen, müssen Sie die Kaufinteressenten über solche Mängel aufklären.
    Und was glauben Sie, was dann passiert? :o

    MfG
     
  3. #3 runnerz, 21.05.2008
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    zu a) wieso falsch beauftragt? Verstehe ich nicht? Wir haben dem Schallschutzgutachter genau unser Problem erklärt (Schritte vom Nachbarn im WZ bei uns im WZ zu hören) und er hat daraufhin eine Messung von WZ zu WZ vorgenommen. Was wäre denn daran falsche gewesen?

    zu b) Ja, Klasse, ich weiss, die 3 db unterhalb der erlaubten Grenze machen natürlich viel aus und es ist extrem viel ruhiger...

    Wieso anzeigen? Es gibt doch keine Mangel, zumindest nicht im WZ und die ob eine Mangel an der Treppe vorliegt, wird ja erst noch geklärt.

    Aber wieso höre ich überhaupt unseren Nachbarn gehen, bei 2 Trennwänden, was wäre denn eine mögliche Ursache für die Schallübertragung????
     
Thema: Schallschutzgutachten
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