Leichtbauwände schief - welche Mängelbeseitigung ist zulässig?

Diskutiere Leichtbauwände schief - welche Mängelbeseitigung ist zulässig? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bei mir sind im Trockenbau einige Wände neu eingezogen worden. Zunächst wurden Metallprofile angeschraubt und dann an den...

  1. #1 peterbond0815, 24.05.2008
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    Hallo zusammen,

    bei mir sind im Trockenbau einige Wände neu eingezogen worden. Zunächst wurden Metallprofile angeschraubt und dann an den Wänden doppelt, an den Decken einfach mit Gipskarton verplankt. Nun habe ich mal Wasserwaage und Winkel zum Einsatz gebracht und bin ziemlich geschockt... Wir haben zwei verschiedene Probleme:

    1. Eine Wand "kippt" nach vorne. Ca. 4 cm bei 220 cm Höhe! Diese Wand ist im Bad und der Handwerker schlägt nun vor, einfach mit Fliesenmörtel ("dem selben, den später der Fliesenleger benutzen soll") beizuputzen. Ist das eine akteptable Art der Mängelbehebung? Für mich (Laie) hört sich das nach Murks an.

    2. Zwei Wände stehen nicht 90 Grad aufeinander. Hier soll eine Eckbadewanne entstehen. Ich habe einen Winkel von 35/70cm an die Ecke gehalten und wenn ich die 35cm-Seite anlege, steht das andere Ende bei 70cm ca. 2cm in der Luft. Das sind auf 2 Meter dann ca. 6cm!?! :yikes Hier habe ich mit dem Handwerker noch nicht gesprochen und hätte gerne Eure Meinung.

    Danke & Gruß, Peter
     
  2. #2 Jürgen Jung, 24.05.2008
    Jürgen Jung

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    ja

    das ist Murks :motz
     
  3. Julius

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  4. Ryker

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  5. Netzer

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    Und eine neue Wasserwaage soll er mitbringen,die alte ist kaputt oder leer!
     
  6. #6 wasweissich, 24.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :smokemuss man das wasser für die badewanne jetzt wiegen?:p
     
  7. #7 Jürgen Jung, 25.05.2008
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    die angegebenen

    Masse sind ausserhalb jeder Toleranz

    die Wand hat 2 Seiten, im anderen Raum bleibt sie schief, auch wenn im Bad angespachtelt wird

    und 4cm Fliesenkleber, na warte mal was Operis dazu sagt :wow
     
  8. Robby

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    brauchen wir keinen Operis...

    Das Ding ist einfach Murks.

    Sicher wäre eine Möglichkeit das ganze mit Mörtel aufzufüttern, aber bitte nicht in den Dimensionen.
     
  9. sniper

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    eine frage habe ich

    war es eine handwerkerfirma oder black worker :yikes
     
  10. sniper

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    @ wasweissich
    nein es wiegt sich von allein :winken
     
  11. operis

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    Da gibts nur eins:
     
  12. #12 peterbond0815, 25.05.2008
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    War/ist eine Firma...

    Und noch etwas: Eine andere Wand ist auch nicht korrekt, weil angeblich die Außenwand (Gaube/Zimmermann) nicht gerade läuft. Mal abgesehen davon, dass ich das nicht glaube... wäre es nicht die Aufgabe der Firma, oder zumindest guter Stil, wenn man dem Bauherrn das VORHER sagen würde und dieser sich dann entweder für eine schiefe Wand oder einen entsprechenden Platzverlust durch ein Vorziehen der gesamten Wand entscheiden kann?

    Einfach schief bauen und dann "is nich unsere Schuld" schreien ist 'was billig, oder?!

    Gruß, Peter
     
  13. Robby

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    Und einfach falsch, da der AN Hinweispflichten verletzt.
     
  14. #14 Jürgen Jung, 25.05.2008
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    na das wird ja was werden

    kämpfen Sie allein oder ist da ein Baubegleiter bei?

    Ist die Rechnung schon bezahlt?
     
  15. #15 peterbond0815, 26.05.2008
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    Bauleitung...

    ... macht ein Architekt. Leider ist dieser krankheitsbedingt nicht mobil. Ab und an schaut ein Kollege für ihn vorbei, aber das ist eher auf die schnelle. Vielleicht besser, noch zu wechseln? Wollten wir bisher vermeiden, da wir nach dem Trockenbau auf eigene Faust weitermachen und daher alles schon "fast" fertig ist.

    Rechnung ist teilweise bezahlt, und zwar abschlägig nach Lieferung des gesamten Materials. Der Arbeitslohn steht noch aus. Konnte ja keiner ahnen, dass aus dem schönen Material so etwas, naja, Suboptimales entsteht und vielleicht noch einmal neue eingekauft werden muss :mauer
     
  16. Robby

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    Der Architekt macht das doch auch nicht umsonst oder? Soll der sich doch in erster Linie mal darum kümmern...
     
  17. #17 Jürgen Jung, 26.05.2008
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    den Baubegleiter

    also den Architekten nicht einseitig kündigen, das wird Ihnen später nur zum Nachteil ausgelegt

    kennt er denn den Bautenzustand?

    er muss reagieren und Sie auch, also schriftliche Mängelanzeige an den Unternehmer mit Fristsetzung (ca, 1 Tage) zur Behebung des Mangels (hier muss der Architekt Ihnen helfen!1)
     
  18. Peeder

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    Kommt mir irgendwie bekannt vor.

    und das auch.

    Daraus könnte man eine Wette machen, wetten das

    - der Schaden höher ist als die Leistung wert ist
    - die Trockenbauer sich nicht mehr blicken lassen
    - sich es um eine Firma oder ein Sub einer Firma mit dem Titel HMS handelt

    Peeder
     
  19. #19 peterbond0815, 26.05.2008
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    HMS? Nicht, dass ich wüsste...

    Möchte den Namen hier nicht nennen, aber es scheint mir keine Verbindung zu geben.
     
  20. Lukas

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    Peeder meint Haus-Meister-Service.
    Er möchte manchmal nicht wahrhaben, daß auch nach dem Papier "qualifizierte" Firmen murksen.:confused:;)
     
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