Leichtbauwände schief - welche Mängelbeseitigung ist zulässig?

Diskutiere Leichtbauwände schief - welche Mängelbeseitigung ist zulässig? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Doch tuen sie ... glaubs mir ;)

  1. Robby

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  2. #22 Jürgen Jung, 27.05.2008
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    vorhin beim

    Brötchen holen habe ich auch bei uns in der Straße so einen Wagen vollgeklebt mit Leistungsangeboten gesehen:

    Holz und Bautenschutz
    Handynummer als Kontakt

    und er bietet unter anderem an:

    Vollwärmeschutz
    Treppenhausreinigung
    sämtliche Malerarbeiten
    Entrümpelungen
    Trockenbauarbeiten

    :p:p:p:p

    Mehr Platz war nicht auf dem Auto für Werbung, ein grösseres Auto muss her, dann kann er noch mehr ausführen :biggthumpup:
     
  3. Robby

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    Da fehlt meist noch Brandschadensanierung
     
  4. Peeder

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    zuvor aber vorbeugender baulicher Brandschutz :cry:cry

    Peeder
     
  5. Berni

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    Was wollt Ihr?

    Da die Qualifizierten ja auch pfuschen, sind die mit den Reklameautos Deutschlands Zukunft.
    Für was brauchen wir dann noch Qualifizierte?
     
  6. #26 Jürgen Jung, 27.05.2008
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    das war kein

    Rundumschlag gegen Nicht-Qualifizierte

    es ist ehrenwert, sein Glück in die eigene Hand zu nehmen und versuchen, Geld zu verdienen, ohne ewig nach dem Staat zu schreien :o

    aber jeder das was er kann

    (wobei es natürlich auch viele Quaifizierte geibt, die nix können, das ist wohl wahr)
     
  7. #27 Bauwahn, 27.05.2008
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    Vielleicht

    sollte ich es mal mit
    "warmer Abbruch" versuchen.

    Thomas
     
  8. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Zurück zur Sache:

    DAS halte ich für ETWAS knapp... :wow
    Ist sicher nur ein Dreckfuhler und sollte stattdessen im Bereich 14 Tage liegen.
     
  9. Peeder

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    14 Tage wäre eine angemessene Frist, aber dann gleich mit Vertragskündigung drohen, und die Mängelbeseitigung andersweitig machen lassen.
    Wenn die Beschreibung so passt, so dürfte es ja nicht schwierig sein, die Mängel nachzuweisen.

    Peeder
     
  10. bernix

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    Qualifikation...hat verschiedene Bedeutungen.

    Qualifikation als Nachweis für die Erfüllung techn. Anforderungen brauchen wir für die Auswahl einer geeigneten Person..
    Allerdings hat Qualifikation auch eine juristische Bedeutung: Strafverschärfendes Merkmal.
    Mit anderen Worten: die Messlatte hängt bei Qualifizierten einfach höher (Der Preis ist es ja sehr wahrscheinlich auch...).
    ..
    Allerdings: Die hier gezeigte Leistung wär auch für einen HMS indiskutabel..
    gruss
     
  11. #31 Jürgen Jung, 27.05.2008
    Jürgen Jung

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    Ja, Druckfehler, Dank :biggthumpup:

    14 Tage war gemeint
     
  12. #32 Gast943916, 27.05.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Im Baumarkt eine GK Platte gesehen und schon bist du Trockenbauer!!!
     
  13. #33 Jürgen Jung, 27.05.2008
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    zur Sache

    haben Sie geschrieben, bzw. den Architekten erreicht?
     
  14. PeterB

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    Nach der deutschen Handwerksordnung dürfen alle Gewerke, die einer Anmeldung bei einer Kammer bedürfen nichtvon HMS ausgeführt werden.
    Sowohl der Ausführende, als auch der Auftraggeber machen sich rein formal der Schwarzarbeit schuldig ! Ich muß das gerade aufbereiten, um entsprechende Aufträge durch "nichtwissende" Mitarbeiter an HMS zu verhindern, damit unser Unternehmen nicht wegen Schwarzbeschäftigung in die Presse kommt ! Als Malerarbeiten sind z.B. nur geringe partielle Reparaturarbeiten zulässig. Die Renovierung eines ganzen Büroraumes durch den HMS ist schon Schwarzarbeit.
     
  15. Robby

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    Ähhh es gibt noch die Unterscheidung zwischen Handwerks- und Handwerksähnlichen Betrieben...

    Dazu noch die Unterschiede in der Handwerksrolleneintragung... diese sind nämlich unterschiedlich!
     
  16. Lukas

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    ...die Anlagen A und B zur Handwerksordnung, in der aktuellen Fassung, sollte man schon kennen.:biggthumpup:

    Gruß Lukas
     
  17. #37 peterbond0815, 29.05.2008
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    Kurzes Update...

    Einige Wände werden nun neu gemacht, immerhin. Mal sehen, ob sich die Jungs am Riemen reißen. Habe immer noch ziemliche Bedenken, was die allgemeine Verarbeitungsqualität angeht. Z.B. sind viele Kanten nur unsauber geschnitten und nicht abgeschrägt ("anfasen"). Lücken zwischen den Platten, schlampige Verarbeitung etc. Habe mal was zum Gucken angehängt...

    [​IMG]
     
  18. Robby

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    Alles gesehen :)
     
  19. Lukas

    Lukas

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    Auweia!

    Außer nem Cuttermesser und nem Schrauber ham die Jungs wohl kaum anderes Werkzeug.
    Viel räudiger gehts ja kaum noch.
    Ist die rechte obere Ecke gebrochen?

    Kopfschüttel

    Lukas
     
  20. #40 wasweissich, 29.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wird doch gespachtelt..............:mauer:mauer:mauer:irre
     
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