Leichtbauwände schief - welche Mängelbeseitigung ist zulässig?

Diskutiere Leichtbauwände schief - welche Mängelbeseitigung ist zulässig? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Ecke gebrochen... ... ja, leider! Weiter unten noch so eine Stilblüte :fleen Verstehe ich richtig, dass der Bruch selbst auch ein Mangel ist?...

  1. #41 peterbond0815, 29.05.2008
    peterbond0815

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    Ecke gebrochen...

    ... ja, leider! Weiter unten noch so eine Stilblüte :fleen

    Verstehe ich richtig, dass der Bruch selbst auch ein Mangel ist? Was haltet ihr von den "Fugen"?

    [​IMG]
     
  2. operis

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  3. Robby

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    was ist das für eine Folie darunter?
     
  4. Lukas

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    Ich würde da Deckenprofile in sehr eigenwilliger Verarbeitung vermuten.
    In der Beplankungsfläche verschraubte Profile führen zu eben diesen Brüchen.
     
  5. Lukas

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    Diese Fugen werden wohl so angelegt, daß man da auch nen Hut durch werfen kann.:confused::frust
     
  6. Jonny

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    oreidig

    sagt ma bei uns!

    wo ist das, auf dem Bild in #43?

    Kann's irgendwie nicht zuordnen.
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    NOCHMAL was das für´ne Folie ???
     
  8. Lukas

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    Ich würde vermuten, daß es sich um direkt auf Sparren und Wechsel verschraubte CD60 handelt.:cry
    Kannst wohl kein Polnisch oder Tschechisch? :p;)
     
  9. #49 wasweissich, 29.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich ja , wieso........??:yikes
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Na ja wenn es das ist was ich denke... aber warten wirs ab
     
  11. Lukas

    Lukas

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    Weil Du jetzt vorlesen sollst.

    Sag jetzt nicht, daß das nicht lesbar wäre.:bounce:
     
  12. #52 wasweissich, 30.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mit bildschirmlupe auch nicht richtig.......

    aber müsste soetwas wie undurchlässig oder so..........heissen
     
  13. #53 wasweissich, 30.05.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und widerstand
     
  14. #54 Gast943916, 30.05.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    dafür gibt es nur ein Wort: Pfusch, aber in welchem sibiriakischen Dialekt sagt man das den Jungs?
     
  15. #55 Jürgen Jung, 30.05.2008
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2008
    Jürgen Jung

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    was sagt denn nun

    der Baubetreuer dazu?

    Das kann doch alles nicht wahr sein, echt :motz:motz:motz

    das kann alles komplett wieder runter, zumindest das was auf den Fotos zu sehen ist
     
  16. #56 peterbond0815, 30.05.2008
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    Die Folie...

    ist die "INTELLO PLUS" von ProClima:

    http://www.proclima.net/co/DE/de/intello_sys_B.html

    Wir haben eine Zellulosedämmung einblasen lassen. Wir sind uns der baustoffbedingten Vor- und Nachteile bewusst...

    Der Aufbau ist also (von innen):
    - Rigips
    - Lattung/Profile
    - Folie (s.o.)
    - Sparren/Balken 20cm mit Zellulose

    - Im Bereich "Dach"
    - Weichfaserplatte
    - Lattung
    - Schalung
    - 1 lose Dachbahn
    - 2 geschweißte Dachbahn

    - Im Bereich "Gaube"
    - Schalung
    - Lattung
    - Schiefer
     
  17. #57 peterbond0815, 30.05.2008
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    Das zweite Bild...

    zeigt übrigens einen Bereich, der noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch kann man wohl sehen, wir hier so gearbeitet wird.

    Das erste Bild soll das Endergebnis sein, allerdings natürlich noch ohne Verputzen und Schleifen.


    Der Bauleiter hat nun für übernächste Woche zur formellen Abnahme gerufen. Ich habe in darauf hingewiesen, dass dies nur bedingt sinnvoll klingt. Ist es richtig, den Handwerker auf DIESER Basis die Feinarbeiten durchführen zu lassen, weil entweder
    - die Mängel kaschiert werden und nicht mehr sichtbar sind
    - oder die Mängelbeseitigung nachher um so auswendiger ist?

    Gruß und Danke für Eure Hilfe! Wenigsten hier mal "normale" Leute :winken
     
  18. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nee Normal ist langweilig :p

    Abnahme hat nicht nur mit Ende der Arbeit zu tuen, sondern ist auch ein rechtlicher Akt!

    Bis zur Abnahme muß der AN beweisen das seine Arbeiten Regelgerecht sind, nach der Abnahme ist die Beweislast umgekehrt.

    Leider sieht man nur einen kleinen Ausschnitt der Arbeiten um das ganze zu Beurteilen brauchts etwas mehr...

    Der Bauleiter kann doch jetzt schon seiner Tätigkeit nachkommen!
     
  19. #59 Jürgen Jung, 30.05.2008
    Jürgen Jung

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    vor der Abnahme sollte der Baubetreuer so etwas schicken:

    Bauvorhaben
    Anzeige wegen Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik
    und gegen gesetzliche und behördliche Bestimmungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gemäß § 4 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B sind Sie verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen auszuführen.

    Zu den vertraglichen Leistungen zählen auch Nebenleistungen nach den jeweiligen Abschnitten 4 der zutreffenden DIN-Normen der VOB/C und die gewerbliche Verkehrssitte.

    Durch unsere mit der Objektüberwachung beauftragte Bauleitung wurden wir über die nachfolgend aufgeführten Verstöße informiert.

    Wir fordern Sie hiermit auf, die Beanstandungen unverzüglich zu korrigieren und den vertragsgemäßen Zustand bis zu den genannten Terminen herzustellen.

    Sollten Sie dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen, werden wir Ihnen gemäß §8 Nr. 3 VOB/B den Auftrag entziehen.

    Es handelt sich bei den Verstößen im Einzelnen um:

    1. Nichtbeachtung anerkannter Regeln der Technik

    1.1 Zu beachtende technische Regeln (z. B. ATV DIN der VOB/C,
    weitere DIN-Normen, spezielle - über die Forderungen der DIN-
    Normen hinausgehende - vertragliche Vereinbarungen, gewerbliche
    Verkehrssitte)
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________

    1.2 Festgestellte Abweichungen
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________

    (Seite 2)



    1.3 Erforderliche Maßnahmen Termin
    ________________________________________
    ________________________________________
    ________________________________________ ____________

    2. Nichtbeachtung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen

    2.1 Zu beachtende Bestimmung in
     Landesbauordnung
     Auflagen zur Baugenehmigung
     Schallschutzbestimmungen
     Wärmeschutzbestimmungen
     Sicherheitsvorschriften
     Gerüstordnung
     Immissionsschutzvorschriften
     Verkehrssicherung
     Unfallverhütungsvorschriften
     ________________________
     ________________________

    2.2 Festgestellte Abweichungen/Verletzungen
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________

    2.3 Erforderliche Maßnahmen Termin
    _______________________________________
    _______________________________________
    _______________________________________ ___________


    Sollten Sie bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und bei deren Umsetzung auf der Baustelle Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an unsere vor Ort tätige Bauüberwachung

    Herrn/Frau ______________________ Tel.: _______________ .



    Mit freundlichen Grüßen


    Die Trockenbauarbeiten der gezeigten Fotos (ich hoffe, jemand anderes hat die Dämmung eingeblasen und die Folie kontrolliert, schriftlich !!) sind nicht abnahmefähig, eine Nachbesserung bei der Grundqualität würde ich persönlich nur unter Überwachung gestatten, denn ansonsten passiert genau das was Sie befürchten: alles wird übergespachtelt, sieh erstmal gut aus und reisst dann in 6 Monaten, spätestens jedoch dann, wenn die Rechnung bezahlt ist

    Ihr Bauleiter soll mal den Rücken gerade machen, bei so einer geschilderten Leistung ist man spätestens am nächsten Tag auf der Baustelle und hat den Unternehmer dabei, und lädt nicht zu einer Abnahme in 2 Wochen
     
  20. Peeder

    Peeder

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    nun muss ich ..

    schnell meinen Beruf ändern, es erübrigt sich jeglicher Kommentar, alle , vom Bodenleger bis zum Galabau haben alles gesagt.
    meno, da muss man sich als Trockenbauer schämen .

    Aber ich habe auch noch etwas, ja , es sieht aus, als sind die CD direkt geschraubt worden, mit SBS, was in keinster weise zulässig ist.
    Ist die gesamte Decke so ausgeführt, runter damit !

    Es ist eine Schande für den Beruf Trockenbauer, und für alle, die sich bemühen den Trockenausbau richtig auszuführen. :cry:cry:cry

    Peeder

    Beruf : GK Faltteil Hersteller
     
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