Hobbykeller nach WflVO

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  1. anims

    anims

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    Wie ist die Fläche des Hobbykeller nach WflVO zu betrachten, zu 50 % oder ganz, bzw gar nicht? Die Grundfläche beträgt 26 qm, und es sind 2 große Fenster geplant, außerdem soll der Raum beheizt werden. Leider konnte ich nichts genaueres im Netz finden.

    Mich beschäftigt diese Frage, da der Bewilligungsbehörde der öffentl. Mittel der Quadtratmeterpreis deer Wohnfläche zu teuer ist (1800 €).

    Mit freundlichen Grüßen
    anims
     
  2. #2 Baufuchs, 26.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es

    wird keine Rolle spielen, ob Sie für die WFA die Kosten je/m² Wfl. durch den Trick mit dem Hobby-Raum im Keller drücken können.

    Die WFB Bestimmungen sagen nichts über max. Kosten je/m² Wfl. aus, vielmehr ist die Bewilligungsbehörde gehalten, nur solche Maßnahmen zu fördern, deren Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde als angemessen angesehen werden können.

    Zur Angemessenheit gehört u.a. auch, dass die Gesamtwohnfläche der Familiengrösse angemessen -sprich ausreichend bemessen ist- Luxusgrössen werden nicht gefördert.

    Im übrigen ist zu beachten, dass sich bei "künstlicher Vergrösserung" der Wohnfläche auch die Betriebs-/Instandhaltungskosten erhöhen, welche bei der Ermittlung der Tragbarkeit der Belastung von der WFA berücksichtigt werden.

    Sollten Sie mit/über einen Generalübernehmer bauen, bei dem die Planungsleistungen im Hauspreis enthalten sind, achten Sie beim ausfüllen des Förderantrags darauf, dass Sie die Planungskosten separat unter "Architekten-Ingenieurleistungen" angeben, und die "Herstellungskosten des Gebäudes" um diesen Betrag vermindern. Andernfalls ergibt sich ein schiefes Bild der Baukosten.
     
  3. #3 planfix, 26.05.2008
    planfix

    planfix Gast

    Außerdem dürfte auch die Raumhöhe eine Rolle spielen. Siehe Mindestraumhöhen nach LBO.
     
  4. anims

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    also die unterlagen sind überall eingereicht, die kostenhöchstgrenze füpr des reihenmittelhaus überschreitet die grenze von 280000 grade nicht, also sind 500 weniger.

    das einzige problem was wir nch haben ist, dass der quadratmeter preis zu hoch ist, die zusätzlichen belastung von 22 € betriebskosten wären tragbar. Ich muss nur wissen, ob der hobbykeller zu 50 % anrechenbar wäre, dann würde alles passen.

    wir sind zu 4. wohnfläche knapp 150 qm, der hobbykeller hat ne grundfläche von 26 qm.
     
  5. #5 Baufuchs, 26.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach

    Wohnflächenverordnung gehören Kellerräume nicht zur Wohnfläche.

    Ob das Ding dann "Hobbykeller" genannt wird ist m.E. unerheblich, es ist eben kein Wohnraum. Selbst wenn der Hobbykeller im übrigen die Anforderungen der BauO NW für Aufenthaltsräume im Keller erfüllt (Raumhöhe/Belichtung etc.) bleibt es immer noch im Ermessen des Sachbearbeiters der WFA, wie er diesen Raum einstuft, wenn er nicht Wohnzwecken dient.

    Fragen Sie den mal.

    Im übrigen fragen Sie auch mal nach der genannten Obergrenze Preis/m² Wohnfläche, in den Wohnbauförderungsbestimmungen findet sich diesbezügl. keine Vorschrift mit einer derartigen Obergrenze.

    Ledigl. wie schon beschrieben "angemessene Gesamtkosten".
     
  6. anims

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    die liegen bei 1719 €/qm... da soll die inflationsrate etc einberechnet worden sein... naja, bleibt einem also nichts übrig als die kosten zu senken, aber wo am besten?
     
  7. #7 Baufuchs, 26.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Noch mal ganz langsam

    zum mitlesen::)

    Es gibt in den Wohnungsbauförderungsbestimmungen keine Vorschrift, die besagt, dass bestimmte Kosten/m2 Wohnfläche nicht überschritten werden dürfen.

    Lediglich die Gesamtbaukosten müssen den üblichen Kosten im Bereich der jeweiligen Bewilligungsbehörde angemessen sein. Dies auf Kosten je m² zu beziehen macht schon deshalb keinen Sinn, da dann kleinere Häuser benachteiligt sind, weil bestimmte Kosten unabhängig von der Wohnfläche gleich groß sind.

    So kostet z.B. eine Treppenanlage (bei gleicher Ausführung) in einem kleinen Haus exakt dasselbe wie in einem größeren. Die Umlage auf die kleinere Wohnfläche führt dann zu einem höheren Preis/m² Wfl. Gleiches gilt für Bad-Ausstattung u.ä.
     
  8. anims

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    Ich weiß auch nicht was ich machen soll, der Sachbearbeiter sagt zwar, dass die obergrenze nicht erreicht wurde, dass es aber teuer sei.

    Man muss hinzufügen, das es sich um ein Niedrigenergiehaus handelt, voll unterkellert, hat einen Architektenwettbewerb gewonnen, es ist viel Lärchenholz verarbeitet worden, als Fassade fürs Staffelgeschoss. Es gibt zu beiden Seoten dieses Staffelgeschoss eine Dachterasse. Das Haus ist übrigens eine Flachdachbaute. Staffeklgeschoss komplett ausgebaut. Außerdem macht sich der Wärmetauscher für die Fernwärme mit 12000 sehr bemerklich. Niedrigenergiestandart ist auf dem Grundstück vorgeschrieben!

    Lg
     
  9. anims

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    Baufuchs, was mach ich denn, wenn der sachbearbeoter sagt, ok, sie sind nur zu 4. das ist zu teuer? meinen Sie nicht, dass der, wenn ich dem die WFB zeige nicht sich ein wenig in seiner Autorität als Ermessungsbeamter gekränkt fühlt? Irgendwie muss das alles jetzt mal schnell laufen, das ist das einzige problem, ansonsten hab ich bislang keine probleme wegen der WfA sache.

    Ein weiterer Tipp vllt?
     
  10. #10 Baufuchs, 28.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu teuer

    hat nichts mit der Prsonenzahl zu tun.

    Schon eher wird der Sachbearbeiter den Antrag ablehnen, wenn Sie durch Einbeziehung des "Hobbykellers" die Wohnfläche auf 175 m² erhöhen. Die wäre dann für eine 4-köpfige Familie unangemessen hoch.

    Wenn das so ist, warum will er dann den Antrag ablehnen?
    Will er das überhaupt?
    Was schlägt der Sachbearbeiter selbst als Lösung vor?

    Einen solchen Fall kann man nur mit Verhandlung vor Ort lösen.
    Gibts da keinen professionellen Baubetreuer, der sich damit auskennt und Sie unterstützt?
     
  11. anims

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    Also, wir hatten vor 2 Jahren ein anderes Bauvorhaben mit einer Firma vorgabt zu tätigen. Diese wollten alles selber machen, sowohl die WfA technischen Angelegenheiten. Naja, irgendwie kamen die nie in die Pötte und das hat sich bis anfang diesen Jahres hingezogen. Es hat uns nichts als Enttäuschung gebracht, zu der Sache komm ich aber mal später in diesem Forum, da is noch reichlich Stoff zum an den Kopf fassen. War ne Firma die keine GmbH war sondern eine englische Ltd. naja, auf jeden Fall wollten wirs beim nächsten mal selber in die Hand nehmen, da das wohl schneller gehe, sagte uns der neue Bauunternehmer.

    Deshalb hab ich alles selber in die Hand genommen, in Zeiten des Internets findet man ja auch genügend Informationen dazu. Außerdem hat der Bankier noch n paar kostenlose Tipps gegeben.

    Naja, soweit lief auch alles bis jetzt gut, alles eingereicht und fast alles war vollständig, den restlichen Sachen bin ich dann hinterhergelaufen aber das war auch kein problem.


    Die Lösung des Sacharbeiters war es zu versuchen 20000 € zu drücken, damit das alles passt und die Belastung niedriger sind. Es handelt sich aber um einen Festpreis von 189400 € für den Rohbau mit voller Unterkellerung. Staffelgeschoss ist voll ausgebaut.

    ich hab hier mal einen Zeitungsausschnitt für das Haus:

    http://picture.immobilienscout24.de/files/basic01/1/64/A/797/40425387/V_S_2.pdf?3256162735

    Das Konzept gefällt uns sehr gut!

    Ich versuch mal einen ehemaligen Sachbearbeiter zu fragen.
     
  12. #12 Baufuchs, 28.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zum Kringeln!

    Das
    ist keine Lösung, sondern Unfug wenn es darum geht, die Kosten eines konkreten Objekts zu "drücken".

    Wer soll denn nach Meinung des Sachbearbeiters auf die 20.000.- verzichten?
    Der Grundstücksverkäufer?
    Der Bauunternehmer?
    Das Finanzamt?

    Ist also keine Lösung.

    Übrigens:
    Wieso soll auf einmal die Belastung niedriger werden? Bisher hiess es doch :zu hoher m²/Preis?

    Wenn die mtl. Belastung tragbar ist und die Gesamtkosten unter Berücksichtigung aller Fakten (z.B. Fernwärme) im Rahmen dessen bleiben, was im Bereich der Bewilligungsbehörde angemessen ist, kann bewilligt werden.

    Ich würde mich nochmal mit dem Sachbearbeiter zusammen setzen und das Ganze durchsprechen. Dazu vor allem Argumente bereithalten, warum die Kosten in der vorliegenden Höhe angemessen sind.
     
  13. anims

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    Ja, der Bauunternehmer meint, dass ein Kind 17 sei, und das andere 20, sodass man davon ausgehen muss, dass der ältere bald ausziehen könnte und dann man zu dritt in der wohnung wäre. Die reine Kredittechnische belastung liegt monatlich grade mal bei 900 € ( Bankannuität 786 € und dann halt die WfA Sache auf den monat berechnet, wobei das eig vierteljährig wäre) Nebenkosten sind halt berechnet und die Instandhaltungskosten.

    Naja, und der Rückbehalt liegt eben bei 1360 €. Ist alle soweit tragbar, zumal durch den wegfall des 20-jährigen auch der Rückbehalt sinkt.

    Ich weiß auch nicht wie man das drücken sollte, vllt günstigere fliesen uind böden, dann bei den Gewerken sparen, wo günstigere Materialien zu verwenden wären, ich weiß es nicht. Am Grundstück wird sich sicher nichts preislich ändern (LEG), das Finanzamt wird mir nen Vogel zeigen. Bleibt also nur der Bauunternehmer. Der will für den Vollkeller 30000 € haben, sollte dieser weggelassen werden? spar ich dardurch wirklich 30000 oder muss ich dann bei der Bodenplatte eine andere nehmen und das Ersparnis ist dann nicht so hoch?

    naja, meine Argumente wären:

    - Niedrigenergiestandard bedarf höhere Investitionen (Wärmetauscher 12.000 €)

    - volle Unterkellerung

    - Dachgeschoss voll ausgebaut

    - Das Grundstück (182 qm) liegt in einer guten Lage und einem höherwertigerem Stadtteil -> Kosten inkl. Erschließung und Grunderwerbssteuer + Notar: 46.000 €
     
  14. anims

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    wobei beim grundstück noch eine wegefläche von 6 qm hinzukommt, aber im preis mit drin ist.
     
  15. #15 Baufuchs, 28.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu Personenzahl/Kinder

    "Für die Berücksichtigung der zum Haushalt gehörenden Personen und die Höhe der zu bewilligenden Mittel sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. "

    Ob ein Kind ausziehen könnte/möchte/vieleicht wird o.ä. ist also unerheblich.

    So lange die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt lebenden Kindern die Anforderungen für Anrechnung erfüllen werden diese auch mitgerechnet.

    Fazit:
    Sie müssen doch selbst erkennen, daß Sie nicht in der Lage sind, mit dem Sachbearbeiter "auf Augenhöhe" zu reden. Solche Anträge sind dann, wenns knifflig wird, nichts mehr für Laien.
     
  16. anims

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    Da geb ich Ihnen ja recht, die Frage ist nur, was will denn einer der "Baubegleiter" ist an den tatsachen ändern? der kann doch nicht einfach sich was ausdenken...

    wir haben reinen tisch gemacht, die belastungen und alles andere sind ja tragbar, das konnten wir ja auch nachweisen. das einzige sind diese Kosten, ich werd mich morgen mit dem Sacharbeiter zusammensetzen. Mal gucken was dabei rauskommt.

    Die Argumente sind doch sehr aussagekräftig...

    So ähnlich sieht das Haus übrigens aus:
    http://picture.immobilienscout24.de/files/basic002/707/A/860/39538834/B_F_9_basic.jpg

    http://picture.immobilienscout24.de/files/basic002/707/A/860/39538834/B_F_1_basic.jpg

    und danke Baufuchs, dass sie mir helfen, das weiß ich sehr zu schätzen!
     
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