BG-Bau bisher nicht gemeldet

Diskutiere BG-Bau bisher nicht gemeldet im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen; Vor ca. einem Jahr haben wir unser Fertighaus aufstellen lassen. Natürlich haben wir auch das Formular mit der Beginnanzeige an...

  1. AnnaM

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    Hallo Zusammen;

    Vor ca. einem Jahr haben wir unser Fertighaus aufstellen lassen. Natürlich haben wir auch das Formular mit der Beginnanzeige an die BG-Bau geschickt. Seitdem haben wir jedoch von der BG-Bau nichts gehört. Also keine Aufforderung zur Angabe der Helferstunden usw...

    Nun mache ich mir aber Sorgen, ob die BG-Bau nicht später behaupten wird, dass wir den Beginn nicht angezeigt haben. Kann es halt nicht beweisen.

    Inzwischen sind wir auch schon in das Haus eingezogen. Somit könnte es sein, dass die BG-Bau irgendeinen Brief an die alte Adresse geschickt hat und wir kriegen es jetzt nicht mit.

    Was soll ich denn jetzt machen? Ich will die Leute bei der BG-Bau nicht unbedingt aufscheuchen.

    Danke!
     
  2. Quelle

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    die Baubeginnazeige geht doch ans Bauamt?
     
  3. AnnaM

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    Hallo;

    Ja das stimmt. Allerdings muss man ja innerhalb von einer Woche auch der BG-Bau mitteilen, dass die Arbeiten begonnen haben.
     
  4. #4 ibiza1425, 28.05.2008
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    ist das nicht so das man dass zwar soll aber normalerweise kaum jemand macht?
     
  5. AnnaM

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    Hallo;

    Ich habe nur gesehen, dass man da so einen Zettel mit den Bauantrag bekommt ( unter anderem mit irgendwelchen Tipps zum Umweltschutz, wie man Tieren Unterschlupft gewährt, Regenwasser auffängt usw.) und auf dem steht, dass man nach § 192 SGB VII innerhalb von einer Woche den Beginn des Bauvorhabens anzeigen muss. Dabei muss man gleich Angaben geben, ob man Hilfskräfte beschäftigt oder nur mit Gewerbetreibenden arbeitet.
     
  6. AnnaM

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    Was ich noch erwähnen müsste ist, dass dieses Formular nur eine schlechte Kopie war.
    Eine Anwältin meinte kürzlich, dass man nur verpflichtet ist, innerhalb von eine Woche Hilfskräfte anzumelden und nur auf Aufforderung weitere Angaben machen muss.
    Kann man also diese Kopie als eine Aufforderung ansehen?
    Naja, wie gesagt, bisher nichts von denen gehört.

    Schicken Sie die Briefe per normalen Brief oder per Einschreiben oder sonst wie?
    Beim Nachsendeantrag werden nur normale Briefe und die Briefe per Einschreiben weitergeschickt. Briefe, die als förmliche Zustellung kommen aber nicht.
     
  7. #7 Bauwahn, 28.05.2008
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    Nö.

    Anna: Habt Ihr damals angegeben, alles von Firmen ausführen zu lassen?
    Ich würde jedenfalls abwarten. Wenn Ihr Eure Pflicht getan habt, müssen die sich schon selber melden.

    Thomas
     
  8. AnnaM

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    Wir haben damals angegeben, dass die meisten Gewerke die Baufirma macht und nur Fußbodenbeläge und Wändestreichen wir selbst ohne Hilfskräfte machen.
     
  9. #9 ibiza1425, 28.05.2008
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    Heist das das Bauamt und unser Architekt haben uns falsche Informationen gegeben? Beim Architekten würds mich nicht wundern aber beim Bauamt?

    Aussage war, die kommen schon allein.
     
  10. AnnaM

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    Hi;

    Unser Architekt hat uns das Gleiche gesagt. Die Anwältin wie gesagt, nur auf persönliche Aufforderung.

    Ich finde das man als privater Bauherr da etwas überfordert ist. Wozu haben wir denn die Architekten und Bauleiter. Die sollten dafür verantwortlich sein. Außerdem ist es doch ein vollkommener Blödsinn, dass man Bauherren die irgendetwas als Eigenleistung machen, gleich als Unternehmer ansieht.:motz
    Ich baue doch nur mein eigenes Haus und gründe nicht gleich eine Firma.

    Es sollte meiner Meinung doch so sein, dass man einfach zu Beginn der Bauarbeiten nur eine allgemeine Unfallversicherung für Hilfskräfte und Bauherren ( die sind ja nicht versichert bei der BG-Bau) abschließen und diese von mir aus dem Bauamt nachweisen sollte.
    Das wäre doch vollkommen ausreichend....
     
  11. #11 tobias32, 11.08.2008
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    Will das Thema noch mal aufgreifen, da wir im Moment in der gleichen Situation sind.
    Wir haben am 31.03.08 mit der Baugrube angefangen und unseren Beginn der BG gemeldet und haben dan ein schreiben bekommen in dem wir die Gewerke und die Ausführer nennen sollten. Dies haben wir soweit wir wussten wer was macht auch getan. Bei denen wo wir es noch nicht wussten haben wir den Vermerk "noch nicht bekannt" angegeben. Ebenfalls sollten wir von Baubeginn an (31.03.08) bis zum 31.03.08:irre melden wen wir als Hilfskräfte hatten. DIes war aber nur der Rohbauer (Unternehmen). Von da an haben wir bis heute nichts mehr von der BG gehört.
    Kann ich das einfach so weiter laufenl assen? Oder muss ich mich melden wenn ich was in Eigenleistung gemacht habe?

    Danke Gruß Tobias
     
  12. #12 tobias32, 22.08.2008
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    Kaum hat man es ausgesprochen flattert auch schon ein Brief der BG ins Haus. Und jetzt wollen die für ganze drei Monate die Helferstunden wissen.:irre
     
  13. #13 Jürgen Jung, 22.08.2008
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    Nun mal langsam :biggthumpup:

    Naürlich kann man von Bauleiter oder Architekt erwarten, dass er sowas beantworten kann, aber soll er euch auch noch das Formular ausfüllen?

    Wie soll man für etwas verantwortlch sein, worauf man keinen Einfluss hat. Oder soll der Architekt am Wochenende kommen, und (verantwortlich) die Hilfskräfte durchzählen?

    Meine Güte, es sind doch alles erwachsene Menschen, die ein Haus bauen, die bekommen eine Finanzierung hin, einen Grundstückskauf, düfen wählen, haben einen Beruf erlernt und können Versicherungen abschließen?

    Da muss es doch möglich sein, ein solches DIN A4 Formular, was jeder Bildzeitungsleser versteht, auszufüllen, oder?

    Über die BG und die Zwangsbeiträge mag man denken wie man will (dazu gibt es Unmengen Threads hier im Forum), ausfüllen sollte man das schon, erstmal abwarten kann derbe nach hinten losgehen
     
  14. #14 Stefan61, 22.08.2008
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    Ich verstehe ...

    ... weder die Frage noch die Antworten. Die Rechtsnorm wurde oben doch angegeben, und statt zu spekulieren, muß man nur nachschauen: Gemäß § 192 SGB VII gilt:

    ... (5) Bauherren sind verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind.

    Also besteht für Bauherren, so lange sie keine Unternehmer sind, d. h. keine Hilfskräfte beschäftigen, keine eigenständige Anzeigepflicht.
     
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