Baukostenerstattung

Diskutiere Baukostenerstattung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgendes Problem: Es wurde ein Angebot erstellt für die nachträgliche Dämmung und neue Verklinkerung eines 2 Familienhauses. Angebot: 240m²...

  1. #1 nordemil, 29.05.2008
    nordemil

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    Folgendes Problem:
    Es wurde ein Angebot erstellt für die nachträgliche Dämmung und neue Verklinkerung eines 2 Familienhauses.

    Angebot:
    240m² Dämmung
    240m² Dübelanker bohren und setzen ca. 8Stk/m²
    240m² Klinkern mit Röben usw.
    240m² Fugen
    25m Rollschichten
    usw.

    Nach meiner Rechnung waren es aber nur ca. 215m² Wandfläche. Es hieß dann, ja Fenster unter 2,5m² werden mit durchgerechnet.
    OK, Preis stand und los ging es.

    Jetzt habe ich aber nur 190m² Dämmung verbraucht und ca. 2,3 Paletten Klinkersteine bleiben auch über. (-Geliefert wurden ca. 220m² 24Paletten?)

    Wie ist das bei einem vorher quasi verhandelten FP, kann man den im Nachhinein noch über ein Aufmass abändern?

    Auch die Rollschichten, durch nachträgliche Änderung der Fenster, Türen sind es jetzt eher 20m Rollschichten.

    Wie wird das sonst gehalten? Es geht immerhin um gut 1500-2000€.

    Gruß
    Arne
     
  2. #2 RMartin, 29.05.2008
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    Wie sieht das Angebot bzw. besser der Vertrag aus? Stehen da Mengen drin?
    Oder war das Angebot mit Einheitspreisen versehen und anschliessend wurde eine Pauschale vereinbart? Wer hatte denn die 240m2 ermittelt?
    Also Pauschale ist erst mal Pauschale...aber klar, keine Regel ohne Ausnahme. Muss dann im Vertrag spezifiziert sein. Wenn jedoch im Vertrag keine Mengen stehen, lediglich die Art der Arbeiten und Ort (also die Aussenwände Ihres Hause oder wie das dann halt entsprechend formuliert ist) wird es behaupte ich mal salopp, keine Erstattung geben.
     
  3. bernix

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    ...aber ganz bestimmt nicht beim Material, vor allem dann nicht wenn das Material nicht zurückgegeben werden kann...
    Zwei Paletten nimmt der Baustoffhändler vielleicht zurück, sofern das Material auch sonst verwendet wird....vielleicht auch die 0,3er Palette...
    -
    Oder wurde eine Rücknahme schon abgelehnt?
    gruss
     
  4. #4 nordemil, 29.05.2008
    nordemil

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    Vertrag?
    Es gibt ein Angebot in dem die jeweiligen Mengen und Einzelpositionen aufgeführt sind.
    z.B.:
    240m² Dammung 0,35 14cm a 10,30€ 2472€

    sind jetzt aber nur 190m² also 1957€ und so verhält es sich auch mit den anderen Einzelpoitionen.
    Die Gesamtfläche wurde von der Bauausführenden Firma ermittelt.
    Bei einer anderen Firma die mir ein Angebot gemacht hat stand auf der Rückseite das tatsächliche Mengen dann nach Aufmass berechnet werden. Sonderarbeiten werden mit €40,50 die Stunde seperat berechnet. Dieser Passus fehlt aber bei diesem Angebot. Mir war es am Anfang erst mal Wichtig das die Kosten aufjedenfall nicht höher werden aber 2000€ zuviel bezahlen möchte auch nicht.:mad:

    Oder ich lasse mir noch nicht verbrauchtes Material liefern und verkaufe es dann bei Ebay. Zusätlich setzt er mir noch eine 20m lange und 1m hohe Mauer in den Garten.:(
     
  5. #5 Achim Kaiser, 29.05.2008
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    Wer hat das Material beschafft und zur Verfügung bestellt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. lawyer

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    :confused:
    Was soll denn das sein? Welcher Preis ist denn vereinbart? Wirklich Festpreis? Oder Pauschalpreis?
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Oder doch ein Einheitspreisvertrag ;)
     
  8. #8 RMartin, 29.05.2008
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    Nordemil: Was bedeutet Ihr Kommentar "Vertrag?"

    Wie ich das jetzt verstehe gibt es ein Angebot mit Mengen und Einheitspreisen. Beuaftragt wurde die bauausführende Firma dann anscheinend nur mündlich?!

    Ist dies der Fall, dann verlangen Sie ein Aufmaß und die daraus folgende Abrechnung mit tatsächlich ausgeführten Leistungen/ Mengen. Wie dann aufgemessen wird, ist natürlich nicht ganz eindeutig....ist denn VOB vereinbart?
     
  9. #9 Baufuchs, 29.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hier

    QUOTE]Mir war es am Anfang erst mal Wichtig das die Kosten aufjedenfall nicht höher werden [/QUOTE]
    liest sich nach Pauschalpreis/Festpreisvereinbarung.

    Das Wesen eines Pauschalpreises ist nun mal, dass eben nicht nach Aufmaß abgerechnet wird.

    Was hätten Sie gesagt, wenn der BU gekommen wäre "sind 20 m² mehr geworden, ich will Nachschlag"? Sie hätten sofort die "Pauschalpreiskarte" gezogen.

    In der VOB gibts da eine Regelung:
    Ich gehe allerdings -da wohl mündl. Auftragserteilung- davon aus, daß die VOB/B nicht vereinbart wurde.
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    220 m² = 21,7 Paletten verbraucht = 10,14 m² / Palette

    übrig somit 23,3 m²

    wenn man berücksichtigt Öffnungen welche übermessen werden? = Annähernd 0 Verbrauch außer der Abfälle aus 3/4 am Ende....

    vlt weniger Verschnitt gehabt?

    Und dazu noch daran denkt das der Händler nur volle Palletten liefert ?

    Gar kein so schlechtes Ergebnis!
     
  11. #11 nordemil, 02.06.2008
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    Es wurde kein Vertrag gemacht.
    Es gibt ein Angebot in dem die auszuführenden Arbeiten und die Materialmengen aufgelistet sind. Ich habe dann anhand des Angebotes den Auftrag mündlich erteilt.
    Das Meterial wurde von der Maurerfirma geliefert und auch die Mengen auch von denen bestimmt.

    Arne
     
  12. lawyer

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    :mauer:mauer:mauer:mauer:mauer

    Angebot + Annahme = Vertrag :motz
     
  13. #13 nordemil, 02.06.2008
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    Ja aber wo steht das Kleingedruckte, bzw. wie ist jetzt standardmäßig die Vorgehensweise?
     
  14. lawyer

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    :confused:

    MIt welchen Worten?

    ( ) Bitte ausführen
    ( ) Bitte zum Festpreis von x EUR ausführen
    ( ) Bitte zum Pauschalpreis von y EUR ausführen
    oder
    ( ) ?
     
  15. #15 nordemil, 03.06.2008
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    so wie ich mich kenne habe ich bestimmt gesagt:

    Bitte ausführem zum Preis von: xxxxxx€
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 03.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Und das können Sie auch beweisen? :angel:

    MfG
     
  17. #17 nordemil, 03.06.2008
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    Ja, denn mein Schwiegervater war bei dem Gespräch dabei.

    So wie ich das jetzt sehe müssen wir uns da irgendwie so einigen. Alle Sonderarbeiten die extra abgerechnet werden sollten, müssen jetzt mit in die Gesamtsumme rein. Das wäre für mich dann wohl mit das beste und er hat immernoch genug verdient.


    Nur wenn ich ein Auto kaufe das laut Angebot 185PS hat und 50.000€ kosten soll, dann würde man das doch auch nicht akzeptieren wenn es plötzlich nur 155PS hat.

    Arne
     
  18. #18 Olaf (†), 03.06.2008
    Olaf (†)

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    Hart...

    aber wahr:

    Du kannst es also nicht beweisen - vergiss den Schwiegervater als Zeugen.

    Da wird wohl bloß ne Einigung oder jemand als Schiedsstelle bleiben.
     
  19. #19 Baufuchs, 03.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    würde auch nicht dazu führen, dass nur die von Ihnen über Materialverbrauch ermittelten 190 m² angerechnet würden.

    Denn auch bei Aufmaß werden die Öffnungen unter 2,5m² übermessen.
     
  20. #20 Olaf (†), 03.06.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Geheime ...

    Kräfte am Werk:confused::confused:
    Wo hab ich das geschrieben:wow
     
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