Fehler an der Drainage

Diskutiere Fehler an der Drainage im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo @all, ich versuche hier mal das Problem meiner zukünftigen Schwiegereltern zu beschreiben, in der Hoffnung dass jemand mir bzw. uns...

  1. #1 Fleeschder, 03.06.2008
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    Hallo @all,

    ich versuche hier mal das Problem meiner zukünftigen Schwiegereltern zu
    beschreiben, in der Hoffnung dass jemand mir bzw. uns einen Tipp geben
    kann, wie wir weiter vorgehen können, oder an wen wir uns wenden sollten.

    Also hier erst mal die etwas längere Story:
    Meine Schwiegereltern in spe haben ein Haus gebaut, und die Bauabnahme
    war im Juni 2002. Im Juli 2003 wurden erste Mängel festgestellt,
    und zwar, dass die Außenwände im Kellergeschoss auf einmal feucht wurden.
    Logische vermutung: Drainage nicht richtig installiert?
    Also wurde damals der Bauleiter informiert. Der hat sich erstmal 2 Monate Zeit
    gelassen, und kam dann Anfang September 2003, um sich das ganze anzusehen.
    Seine Antwort war, dass es wohl noch Restfeuchtigkeit wäre...:confused:
    Dabei war das ganze Mauerwerk im Kellergeschoss regelrecht nass!!
    Jedenfalls wurde die ganze Durchsicht und die entdeckten Mängel damals schriftlich festgehalten - aber weitere Schritte wurden nicht eingeleitet,
    weil eben der Bauleiter meinte, dass das wohl wegginge.

    Zwischenzeitlich wurde tatsächlich festgestellt, dass die Drainage verschlammt ist, und dass das Wasser nur schlecht abgeleitet wird.
    Nach einigen Jahren (quasi bis jetzt) war ein großer Teil der Feuchtigkeit (durch ständiges Lüften) trotzdem so weit entwichen, dass zumindest nichts mehr optisch wahrnehmbar war.
    Bis am 30.05.2008 (quasi letztes Wochenende) ein Regenguss runterkam,
    der schon Sintflutartige ausmaße hatte - sowas hab ich noch nicht erlebt.

    Jetzt ist im Kellergeschoss wieder deutlich die Feuchtigkeit eingedrungen,
    die Wände - sogar die Innenwände! - sind am Sockel unten ca. 30cm hoch nass, der Putz bröckelt, es riecht gammlig, es ist zum heulen!! :cry
    Heute (03.06.2008) war der Bauleiter von damals mit seinem Polier da, um sich alles anzusehen. Er sagte, dass da wohl das komplette Fundament mehr oder weniger nass geworden ist, und unter wasser steht. Liegt wohl tatsächlich
    an der Drainage, und es müsste alles wieder aufgemacht werden, was sich im günstigsten Fall im Rahmen von 20.000 Euro abspielt, könnte aber auch bis zu 60.000 Euro kosten.

    So und jetzt meine Frage:
    Kann man da nicht denjenigen belangen, der damals die Bauaufsicht hatte,
    und eigentlich hätte merken müssen, dass an der Drainage was nicht Stimmt??? Das müsste IMHO doch eigentlich der Bauleiter sein.
    Gibt es irgendeine Behörde an die man sich wenden kann, oder muss man
    sich mit einem Anwalt begnügen? Jedenfalls kanns doch nicht angehen,
    dass meine Schwiegereltern jetzt auf diesen Kosten sitzenbleiben, wenn sie
    gar nichts für die falsch installierte Drainage können. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernimmt auch nichts, da Eindringen von Wasser ein Elementarschaden ist, das wird dort nicht abgedeckt. :mauer

    Wenn irgeneiner von Euch nen Tipp für uns hätte, oder uns sagen kann, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht, wären wir echt dankbar.
    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße,
    Fleeschder
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    erstmal... eilt die Sache wegen der Gewährleistung (Mängelrüge rechtlich und ab da neu geltende Gewährleistung? Sollte ein Jurist was zu sagen)

    Im weiteren gehört die Dränanlage zur Bauwerksabdichtung (Abminderung des Lastfalles! von zeitweise drückendem Wasser aus (wahrscheinlich? aufstauendem Sickerwasser) zu Kapillarfeuchte, Bodenfeuchte und nichtstauendem Sickerwasser!)

    Die Abdichtung des Bauwerkes gehört entsprechend eines BGB Urteiles zu einer "besonders intensiven planungs- und überwachungspflichtigen Maßnahme" (besonders Schadenanfällig)

    Das "Ins Boot ziehen" des Planers/Überwachers ist ein sicher denkbarer Weg wenn man die weiteren Beauftragungs- und Ortsdetails kennt
     
  3. ISYBAU

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    Bauabnahme 2002 ? Ablauf der Gewährleistung nach 5 Jahren ? oder doch nur 2 ?

    Das wird schwierig. Vor Ablauf der Gewährleistung wäre der richtig Zeitpunkt der Mängelrüge gewesen.

    Ansonsten wäre hier die Einschaltung eines Sachverständigen und ggf. eines Juristen der empfehlenswerte Weg gewesen.
     
  4. #4 Fleeschder, 08.06.2008
    Fleeschder

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    Hallo,

    thx erstmal für Eure Antworten.

    "[...] Im Juli 2003 wurden erste Mängel festgestellt,
    und zwar, dass die Außenwände im Kellergeschoss auf einmal feucht wurden.
    Logische vermutung: Drainage nicht richtig installiert?
    Also wurde damals der Bauleiter informiert. [...]"

    Also haben wir doch quasi schon nach einem Jahr auf die Mängel aufmerksam gemacht. Es wurde zwar damals nichts unternommen, weil eben der Bauleiter meinte, dass es sich um Restfeuchtigkeit handeln würde, und dass das wegginge. Aber reicht es nicht aus, dass wir damals schon auf den Mangel hingewiesen haben? Es wurde ja auch alles schriftlich protokolliert.

    Gruß,
    Fleeschder
     
  5. ISYBAU

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    Dass die Feuchtigkeit bereits damals gerügt und dokumentiert wurde ist natürlich für die Frage nach dem Zeitpunkt des Schadenseintritts sehr wertvoll. Aber der "Mangel" wurde ja adakta gelegt. Aber auch seit dieser ersten Rüge und der einvernehmlichen Mängel"beseitigung" sind ja schon wieder einige Jahre vergangen. Deshalb lautet die wichtigste Frage: Welche Gewährleistungsdauer haben Sie vereinbart?

    Für die Sicherung Ihrer ggf. noch vorhandenen und durchsetzbaren Ansprüche sollten Sie unbedingt juristischen Rat einholen.
     
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