"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"!? Bei Einzelhaus / Doppelhaus Bebauungsmöglichkeit

Diskutiere "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"!? Bei Einzelhaus / Doppelhaus Bebauungsmöglichkeit im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wie sind noch in der Anfangsphase unserer Hausplanung. Ein Grundstück haben wir schon über die Familie. Diese kann sowohl mit einem...

  1. #1 master1980, 06.06.2008
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    Hallo,

    wie sind noch in der Anfangsphase unserer Hausplanung. Ein Grundstück haben wir schon über die Familie. Diese kann sowohl mit einem Einzelhaus, als auch mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. In der Straße sind 6 Grundstücke aneinander. Noch ist keines davon bebaut.
    Bisher sind wir davon ausgegangen, dass man die Bebauung mit dem Nachbar "abstimmt".

    Wir hatten nun schon ein paar "Sondierungsgespräche" mit verschiedenen Baufirmen. Jetzt haben wir das erstemal gehört, dass es wohl so sein soll, dass wer zuerst den Bauantrag abgibt die Entscheidung trifft, wie natürlich eher selbst baut, aber damit auch den Nachbar vor vollendete Tatsachen stellt. Sprich würde unsere Nachbar morgen ein Bauantrag bei der Stadt für ein Doppelhaus einreichen, dann müssten wir zwangsläufig auch ein Doppelhaus dran bauen.

    Kann es tatsächlich sein, dass hier das Recht "Wer zuerst kommt mahlt zuerst!"?

    Viele Grüße
    master
     
  2. #2 master1980, 09.06.2008
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    Hi,

    weiß keiner, ob es tatsächlich so ist, dass wer zuerst den Bauantrag einreicht bestimmt, ob auf dem Nachbargrunstück ein Doppekhaus oder eben Einzelhaus möglich ist?

    Viele Grüße
    master
     
  3. #3 Der Bauberater, 10.06.2008
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    wenn,

    Hallole Master,
    es dumm läuft, dann kann Euch der Nachbar zwingen ein Doppelhaus zu bauen! Im Normalfall müsste der Andere eine "Anbaubaulast" unterschreiben, damit kein baurechtswidriger Zustand geschaffen wird. Es gibt aber in BaWü auch Baubehörden, die keine Baulast fordern, sondern den, der als zweites baut, zwingen das Baurecht wieder zu "heilen".
    Mit dem oder den Nachbarn zu sprechen bringt nicht viel, stellt eine Bauvoranfrage, dann bekommt Ihr es rechtssicher Mitgeteilt, was und wie gebaut werden soll.
    Falls Euer Nachbar (oder Ihr) ein freistehendes Gebäude beantragt, dann können die rechts und links daneben nicht ein Grenzständiges(DH-Hälfte) bauen.
    In dem Fall (Einzel- /Doppelhaus) ED hat derjenige, der als erstes den Bauantrag abgibt einen Vorteil!
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  4. #4 master1980, 10.06.2008
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    Hi Peter,

    Danke für Deine fundierte Antwort.

    Wie das bei unserer Baubehörde ist, müssten wir auf der Stadt nachfragen!?

    Nützt eine "Bauvoranfrage" nur was wenn die Nachbarn bereits einen Bauantrag eingereicht haben, um diesen zu erfahren?
    Oder bedeutet es, wenn wir ein EH als Bauvoranfrage stellen, dass wir dies dann "reserviert" haben?

    viele Grüße
    master
     
  5. #5 Der Bauberater, 11.06.2008
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    Am einfachsten,

    gehen Sie zu Ihrer Baurechtsbehörde, Stadt oder Landratsamt, und lassen es sich erlären, wie das genau bei Ihrem Bauplatz gehandhabt wird. Danach wissen Sie ob es eine Baulast gibt oder nicht. Dann sollten Sie noch wissen ob Sie freistehend oder anbauen wollen und spätestens dann sollten Siee sich einen Fachmann ins Boot holen, mit den Nachbarn sprechen, was die wollen, und dann evtl. eine Bauvoranfrage bzw. den Bauantrag starten.
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  6. #6 master1980, 12.06.2008
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    Hallo Peter,

    Danke für die Informationen. Ok, dann werde wir mal bei der Stadt anfragen. Das mit dem Nachbar fragen ist so eine Sache, nachher weckt man dort Hunde. Und was tun, wenn der Nachbar Grenzbebauung möchte, wir aber nicht?!
    Dann zählt wer zuerst den Bauantrag abgegeben hat?

    Viele Grüße
    master
     
  7. #7 Der Bauberater, 12.06.2008
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    Oder wer die besseren Beziehungen hat :eek:

    Ein Schelm wer böses denkt :confused:
     
  8. #8 master1980, 12.06.2008
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    Oh ja, sowas (paranoides?) habe ich auch schon vorher gedacht. Wer weiß was es in einer Kleinstadt für Beziehungen gibt. Wenn wir da jetzt vieleicht groß agieren, dann kommt uns der Nachbar zuvor?
    Könnte er denn gegen unseren Antrag mit einem freihstehenden Haus "Einspruch" einlegen, wenn er als Nachbar informiert wird?
     
  9. #9 shneapfla, 12.06.2008
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