Bausachverständiger

Diskutiere Bausachverständiger im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Zusammen, vergangene Woche hatte ich einen Sachverständigen für Fassade und Stuck damit beauftragt Lösungen zur Behebung eines...

  1. #1 anguiga, 06.06.2008
    anguiga

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    Hallo Zusammen,

    vergangene Woche hatte ich einen Sachverständigen für Fassade und Stuck damit beauftragt Lösungen zur Behebung eines bestehenden Baumangels an der Fassde zu finden. Dazu wurde zusammen mit meinem Bauunternehmer ein Ortstermin vereinbart. Vor Ort haben wir dann die Möglichkeiten durchgesprochen und eine sinnvolle Lösung gefunden. Heute kam die Rechnung des Sachverständigen von über 400€ (300€ pauschal zuzügl. Kilometergeld). Bisher ging ich stillschweigend davon aus, das der Sachverständige zu einem Ortstermin eine schriftliche Stellungnahme, oder ein Protokoll schreibt! Der Sachverständige will dies aber nicht tun. Kann ich daruf bestehen und die Rechnung erst dann zahlen, wenn ich was Schriftliches in Händen halte?

    Viele Grüße
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 06.06.2008
    VolkerKugel (†)

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    ... eine sinnvolle Lösung gefunden wurde, ist die Pauschale von 300 € durchaus angemessen für den Gesamtaufwand.
    Mit schriftlichem Bericht/schriftlicher Stellungnahme wär´s teurer geworden.

    Wo ist das Problem? Ich denke einvernehmlich gelöst :confused:

    Was hätte es denn noch (an Geld, Zeit und Nerven) gekostet, wenn der Sachverständige keine Lösung gefunden hätte?
    Schriftliches Gutachten, Anwalt einschalten etc.

    Ich versteh´ nicht, warum manche Leute für eine gute Leistung nix bezahlen wollen.
     
  3. ISYBAU

    ISYBAU

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    Ja, das würde ich auch so sehen. Eine persönliche Beratung mit einer erfolgreicher Lösung ist doch einiges wert, ob mit oder ohne Schriftstück. Vermutlich hat der Sachverständige mit allem drum und dran einen halben Arbeitstag benötigt. Durch einen Ortstermin eine konkrete Lösung vorgeschlagen für die ein anderer vielleicht erst durch längere Recherechen und teuere Schriftsätze hätte beitragen können ? Eine Dokumentation durch einen dreizeiler wäre zwar ganz schön, ist aber formal nicht notwendig.

    Sie könnten natürlich das Besprechungsergebnis auch selbst zuammenfassen und per email o.ä. dem Unternehmer und dem SV mitteilen.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Der SV rechnet nach Zeitaufwand ab, also wären auch die Aufwendungen im Stundensatz in Rechnung zu stellen. Somit war die Maßnahme im Rahmen einer "wirtschaftlichen Gutachtenerstattung (mündlich)" doch zielführend.

    Der SV ist sowieso (auch gegen Rechnung) verpflichtet die Feststellungen und Absprachen verbindlich zu protokollieren! (Falls einer derAnwesenden unter "Gedächnislücken" leiden sollte)
     
  5. #5 anguiga, 07.06.2008
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    Nur leider kam die zündende Idee nicht vom Sachverständigen. Er konnte die Lösung besten Falls bewerten und als tauglich erachten. Selbst dabei hat er sich nur sehr allgemein geäußert.

    Abgesehen davon hatte ich mit Ihm eine (mündliche) Vereinbarung über einen Ortstermin verbunden mit einer kurzen schriftlichen Stellungnahme.

    Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus, werden die Erkenntnisse gutachterlicher Tätigkeiten üblicherweise protokolliert, allein schon deshalb, um eventuellen Unstimmigkeiten, bzw. Streitigkeiten vorzubeugen. Worte sind eben nur "Schall und Rauch".

    ... Ich verstehen nicht, warum manche Leute sich nicht an Ihre Vereinbarungen halten, bzw. sich nicht erinnern wollen. Und ich verstehe auch nicht, warum man für eine gute Bezahlung immer haüfiger eine schlechte Leistung bekommt.

    Die Entwicklung unserer Gesellschaft ist wirklich erschreckend - am besten das Geld im Schlaf verdienen wollen und das noch auf Kosten Anderer.

    "Geiz ist eben geil"
     
  6. #6 Baufuchs, 07.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Von welcher Variante

    soll man ausgehen?

    Variante 1:
    oder
    Variante 2:
     
  7. #7 MoRüBe, 07.06.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Lehrer...

    ... junge Polizeibeamte, Maschinenbauingenieure:mauer...
     
  8. #8 anguiga, 07.06.2008
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    Aus Variante 1 und Variante 2 wird:

    Bisher ging ich stillschweigend davon aus, das der Sachverständige zu einem Ortstermin eine schriftliche Stellungnahme, oder ein Protokoll schreibt, wenn man dies mit Ihm vorher mündlich vereinbart hat !!!

    jetzte verstanden ???
     
  9. #9 Baufuchs, 07.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nein

    Wenn ich etwas vereinbare, muß ich nicht mehr stillschweigend von etwas ausgehen.

    von etwas ausgehen = ahnen, annehmen, erahnen, glauben, mutmaßen
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    NA ganz einfach, Gutachten anfordern und auch bezahlen!
     
  11. #11 anguiga, 07.06.2008
    anguiga

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    ... wie auch immer - danke für Eure Meinungen!

    MfG
     
  12. #12 Carden. Mark, 08.06.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Der SV MUSS Ihnen ein schriftliches Protokoll übergeben, wenn Sie Ihn hierzu auffordern.
    Dieses gilt zu mindestens dann, wenn er öbuv ist.
    Sie MÜSSEN dieses Protokoll dann aber auch bezahlen - ist doch ganz einfach.
    Er darf im übrigen dann auch Vorkasse erbitten - alles Vertragssache.
     
  13. Pfriem

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    Bei mir hat der SV einige Zeilen geschrieben und so den Termin incl. festgestellter Mängel in wenigen Zeilen zusammengefasst. Das Ganze kam als Brief einen Tag nach der Besichtigung, hat nix extra gekostet und war auch gar nicht verlangt. ICH finde das sowas schon zum guten Ton gehören sollte. Natürlich ist das kein Gutachten, aber evtl. kann man es als Ermunterung für uneinsichtige Handwerker trotzdem mal gebrauchen. (war in meinem Fall glücklicherweise nicht nötig)
     
  14. #14 gdhfsgte, 10.06.2008
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    Ich frage mich Zeit meines Lebens, warum jemand um Gottes Willen „Bau-Gutachter“ wird. Als einzig logische Erklärung ist mir immer nur eingefallen: „Keine Verantwortung tragen und von der Misere auf den Baustellen profitieren“. Gutachter sind für mich vergleichbar mit Leuten, die einen Flugsimulator einigermaßen bedienen können, tatsächlich aber Flugangst haben. Mir kommt es so vor, als ob jedes Gutachten mit dem Satz endet: „Der Verursacher ist nicht eindeutig festzustellen. Es wird vorgeschlagen, die Kosten unter den Parteien jeweils 50/50 aufzuteilen“. Fakt ist, dass jeder Gutachter nicht von seinen Auftraggebern lebt sondern von Handwerkern und Architekten. Diese sichern sein tägliches Brot. Es liegt in der Natur der Menschen, nicht in die Hand derer zu beißen, die einen füttern. Also... meine ganz persönliche Meinung. Vielleicht erlebe ich aber ja noch irgendwann einen Gutachter, der mich des besseren belehrt.
     
  15. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Außer das der SV in vollem Umfang für seine Aussage haftet, Der Handwerkliche SV min. 6 Jahre einen Betrieb geführt haben muß (und dies in der Regel nebenher noch macht)

    Weißt er keine Schuld oder einen Verursacher zu. Dies obliegt dem Richter. Er beantwortet lediglich die Fragen im Beweisbeschluss!
     
  16. PeMu

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    oha

    @gdhfsgte: die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Allerdings fliegt die Menschheit eher auf die angesprochenen Typen, die anderen sind meist sperriger.

    Nebenbei: "der Sachverständige und die Rechtsfrage" ist eh ein kapitel für sich. Die meisten können es nicht lassen und juristieren mehr als sich mit den Sachverständigen-Fragen zu befassen.

    Also Kopf hoch.
     
  17. ISYBAU

    ISYBAU

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    Verallgemeinerungen

    Ich liebe pauschale Verunglimpfungen. Das spricht ja für eine sehr große Lebenserfahrung.

    Den Bausachverständigen gibt es 1) nicht und 2) gibt es verschieden qualifizierte und anerkannte Sachverständige.
    Vom Selbsternannten bis zum öffentlich bestellten und Vereidigten.
     
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