WfA Förderung

Diskutiere WfA Förderung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir möchten ein Haus kaufen, Erstbezug. Kann uns jemand Auskunft gebeb über WfA Mittel. Unser Sohn hat Schwerbehindertenausweis H...

  1. #1 Goldzwerg, 07.06.2008
    Goldzwerg

    Goldzwerg Gast

    Hallo zusammen,
    wir möchten ein Haus kaufen, Erstbezug. Kann uns jemand Auskunft gebeb über WfA Mittel. Unser Sohn hat Schwerbehindertenausweis H mit 50%.
    Wie hoch sind da die Einkommensgrenzen und was wir für unseren Sohn abgezogen.
    MfG Jürgen
     
  2. #2 Baufuchs, 07.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Höhe des zulässigen Bruttoeinkommens ist von mehreren Faktoren abhängig.

    - Zahl der im Haushalt lebenden Personen
    - Personen mit Behinderung/Grad der Behinderung
    - Lebensalter der Antragssteller
    - Zeitpunkt der Heirat
    - werden Pflichtbeiträge zu ges. Kranken-/ges. Rentenversicherung gezahlt?
    - werden Steuern vom Einkommen gezahlt?

    u.a.

    Eine exakte Beratung erhalten Sie bei den Bewilligungsstellen der für den Bauort zuständigen Kreisverwaltungen.

    Sie können sich vorab auf der Website der (WFA) NRWbank informieren, dort gibt es einen interaktiven Förderrechner.
     
  3. #3 Goldzwerg, 07.06.2008
    Goldzwerg

    Goldzwerg Gast

    3 Personen leben im Haushalt
    50% Behinderung
    Frau 40
    Mann 44
    Heirat 04.06.1994
    Pflichtbeiträge und Steuern werden bezahlt

    Jürgen
     
  4. #4 Baufuchs, 07.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann

    mal los und den Förderrechner benutzen:)

    (Einfach in meinem vorigen Beitrag auf das Wort "Förderrechner" klicken.)
     
  5. #5 Goldzwerg, 07.06.2008
    Goldzwerg

    Goldzwerg Gast

    Habe den Förderrechner benutzt. Bekomme nur 25000€ Fördergelder, weil ich rund 1600 € Netto zuviel habe.
    Kann man noch andere Werbungskosten geltent machen

    Gruss Jürgen
     
  6. #6 Baufuchs, 07.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Werbungskosten

    können (nur) in der Höhe angesetzt werden, wie diese im Steuerbescheid ausgewiesen wurden.

    Zuviel Netto kann übrigens nicht sein, für die Fördergrenzen wird das Brutto-Einkommen berücksichtigt. Nach Berücksichtigung der Abzüge, die sich aus den persönlichen Verhältnissen ergeben, ermittelt sich das "anrechenbare Einkommen" welches den Einkommensgrenzen WFA gegenübergestellt wird.

    Danach richtet sich dann die Einstufung in das mögl. Fördermodell.
     
  7. #7 Kanalpirat, 07.06.2008
    Kanalpirat

    Kanalpirat

    Dabei seit:
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    116
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    Tecklenburger Land
    Nochmal kontrollieren

    Hallo Geldzwerg,

    ich weiß zwar nicht, was man als Gärtner so verdient, aber normalverdienende Einzelverdiener haben eher das Problem, dass der Selbstbehalt (zu) gering ist. Kontrollieren Sie Ihre Angaben nochmal, oder setzen Sie sich gleich mit dem für Sie zuständigen Amt in Verbindung.

    Grüße,
    Kanalpirat
     
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WfA Förderung

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