Kostenvergleich: Wienerberger T9 vs. XELLA Porenbetonstein

Diskutiere Kostenvergleich: Wienerberger T9 vs. XELLA Porenbetonstein im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Ich bestelle mir auch nicht irgendein auto und sehe erst wen die vor der haustür steht was für einer das ist Lassen wir Auto mal am besten...

  1. ilis

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    Lassen wir Auto mal am besten raus, weil da ja ganz selten Unikate auf Bestellung des Kunden produziert werden, während das beim Hausbau ja doch eher häufiger vorkommt. Kommt auch eher selten vor, dass man seine Kiste abholen will und dann sin keine Räder dran, weil die ja extra kosten - was im Hausbau ja auch immer wieder vorkommt: kreatives Weglassen ;)
    Und momentan ist der Gang zum Anwalt sicher am sinnvollsten, denn der kann zumindest (hoffentlich) beurteilen, welche rechtlichen (!) Möglichkeiten der BH hat. Der SV ist ja eigentlich mehr für die technischen Sachen zuständig und könnte dem BH ggfs höchstens erklären, dass er zwar PB hat, der aber anständig vermauert wurde, etc.

    Und was ist jetzt mit die Statik? Die ist doch vermutlich für Poroton gerechnet? Müsste die nicht auf jeden Fall neu, wenn stattdessen PB verbaut wird???
     
  2. Baumal

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    ... ich sach mal nur als beispiel:

    ..."die firma xxxx behält sich änderungen in der konstruktion
    und ausführung, auch nach vertragsabschluß vor, sofern
    diese nicht zu erheblichen und für den BH unzumutbaren
    änderungen führen"..

    viel spaß.
     
  3. Baumal

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    vor vertragsabschluss sachverstand mit ins
    boot holen, nicht hinterher!!!
     
  4. ilis

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    Als Tip für andere ggfs korrekt, dem Fragesteller hilft's aber ja nicht wirklich weiter solange er nicht Besitzer einer Zeitmaschine ist.
     
  5. Baumal

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    ... dem fragesteller kann hier ja nun keiner mehr weiterhelfen.:biggthumpup:
     
  6. #46 fahnder, 10.06.2008
    fahnder

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    Die Baubeschreibung wurde vom Architekten / Bauträger erstellt, die auch Vertragsbestandteil ist.

    Mit der Ausführung wurde ein GÜ beauftragt, der nun "eigenmächtig" statt T9 den PB verwendet.

    Im Vertrag ist folgende Klausel enthalten: Geringfügige Änderungen, die den Wert der Gesamtleistung nicht mindern, sowie geringfügige Abweichungen von den angegebenen Maßen, sind ebenfalls zulässig. Darüber hinaus können anstelle der in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen gleichwertige andere verwendet werden, wenn es die Umstände erfordern.

    Das von uns gekaufte Haus wurde auf dem Baugebiet einmal gebaut - und zwar mit T9. Da unser Haus nun - ohne vorherige Info / Absprache - mit PB gebaut wird, habe ich zum Anlass genommen, hier entsprechend Meinungen einzuholen.

    Letztendlich kommt es mir nicht auf Konfrontation an. Auch der verwendete Stein ist eher nebensächlich für mich. T9 hat Vorteile, PB auch. Es gibt Leute, die den T9 bevorzugen - andere schwören auf PB. Bei dem "Glaubenskrieg" kann ich nicht mitreden.

    Als Laie, der noch nicht zig Häuser in seinem Leben gebaut hat, wird man m.E. ohenhin "über den Tisch gezogen"...

    Einen BSV haben wir aus diesem Grund ebenfalls eingeschaltet - der hat "objektiv" festgestellt, dass es wichtig ist, dass der Lambda-Wert passt und der Wärmeschutznachweis eingehalten wird. Er persönlich bevorzugt PB. Statische Probleme sind bei unserem Haus nicht zu erwarten.

    Mir ging es von vorneherein nur darum, zu erfahren, wieviel (und ob überhaupt) man mit PB einsparen kann - nicht um zu sagen: Gutschrift her! sondern um mögliche Mehrkosten darüber abfedern zu können.

    Bin ich zu blöde / gutmütig?

    Viele Grüße


    fahnder
     
  7. #47 fahnder, 10.06.2008
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    Danke für diese Info! Wieder etwas gelernt - wie eigentlich schon während des gesamten "Bauprojektes"...
     
  8. #48 fahnder, 10.06.2008
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    Naja... wenn man's hier so sehen will... ;o)
     
  9. Baumal

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    zu blöde/gutmütig halte ich sie nicht, da sie offenbar auch
    verträge lesen können....

    ich frage mich lediglich was denn ihr anliegen war???
     
  10. #50 fahnder, 10.06.2008
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    ... hatte ich doch in meinem ersten Beitrag geschrieben: Ich hätte gerne einen Kostenvergleich von T9 vs. PB.

    Bauwahn hat mich zwar aufgeklärt, dass man diese Einsparungen nicht wirklich geltend machen kann - trotzdem möchte ich aber gerne wissen, um welchen Betrag es geht, der bei einem Festpreis, der auf Grundlage von T9 ermittelt wurde, voll unter dem Strich durchschlägt....
     
  11. Baumal

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    warum???

    berufsgeschädigt? :biggthumpup:

    hätten sie mal.... vorher....

    suchen sie sich nun einen sach- und rechtsbeistand,
    wenn sie sich über die leisten gezogen fühlen....
     
  12. salleD

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    Also mal ganz klar...

    ... hier handelt es sich um einen Mangel.
    Siehe
    http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__633.html

    Ob gleichwertig oder nicht ist tatsächlich eher eine Glaubensfrage.

    Mit der Änderungsklausel kommt der BT auch nicht weiter, da gibt's längst eine einschlägige BGH Entscheidung.

    Daraus folgt

    http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__634.html

    Nach Absatz 3 kann also gemindert werden. Die spannende Frage ist also nur WIEVIEL. Maßstab könnte das Preisdelta zwischen den Materialien, aber auch die Kosten der Herstellung eines mangelfreien Werks sein, Als Abbriß und neu mit Poroton.
    Viel Vergnügen bei den Verhandlungen. Übrigens: Ohne meinen Anwalt sag ich nix.
    lg
    salleD
     
  13. Baumal

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    viel spaß.
     
  14. ilis

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    Thema durch. GÜ beruft sich auf vertrag. Bauherr auf BGH. Dann Gericht und 3 Jahre Baustopp.
    Pille schlucken und durch
    In Zukunft dann jeden Tag auf Baustelle vorbeischauen und bei Problemen SOFORT in's Kreuz treten.
     
  15. mc3d

    mc3d

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    Benutzertitelzusatz:
    .
    @ salleD: Was Sie hier betreiben ist Rechtsberatung, damit können Sie sich ganz schnell eine Abmahnung einfangen. An den letzten Satz hätten Sie sich halten sollen, wenn man nix zu sagen hat dann lieber einfach mal die Finger von den Tasten lassen.
     
  16. Baumal

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    was salleD macht ist keine rechtsberatung, sondern
    ganz unerheblich in der sache ....
     
  17. mls

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    @ m3cd: Was Sie hier betreiben ist .. ja, was eigentlich? :p
     
  18. #58 Bauwahn, 11.06.2008
    Bauwahn

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    So ein Satz ist doch die sichere Grundlage für einen späteren Streit. Streichen. und ersetzen durch so etwas wie:
    "... müssen vom Auftraggeber genehmigt werden."
    oder gleich VOB.

    Thomas
     
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