Grenzbebauung - sehr wichtige Frage!!!

Diskutiere Grenzbebauung - sehr wichtige Frage!!! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, ich hoffe, unter den hier mitlesenden befindet sich ein experte, der mir eine konkrete antwort geben kann, welche möglichkeiten uns...

  1. #1 masinchen, 10.06.2008
    masinchen

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    hallo,

    ich hoffe, unter den hier mitlesenden befindet sich ein experte, der mir eine konkrete antwort geben kann, welche möglichkeiten uns verfügbar sind, damit unsere baugenehmigung nicht unnötig lange auf sich warten lässt.

    wir besitzen ein grundstück auf dem sich bis vor kurzem eine scheune befunden hat, diese war direkt an das wohngebäude auf dem nachbargrundstück angebaut.
    die scheune ist nun wie gesagt abgerissen worden und nun soll unser efh dort gebaut werden, wo vorher die scheune stand)
    aufgrund dessen, dass die scheune direkt mit dem nachbarhaus verbunden war, steht nun die jetzige außenwand des nachbargebäudes mit etwa 40-50cm auf unserem grundstück.

    folgender sachverhalt liegt nun vor:

    wir wollen nun wie schon erwähnt auf unserem grundstück ein einfamilienhaus bauen. gleichzeitig haben wir noch eine garage geplant, deren bruttogrundfläche mehr als 40qm beträgt, da diese sowohl als doppelgarage, als auch als abstellmöglichkeit genutzt werden soll.
    die garage ist eigentlich so geplant, dass sie ein satteldach (dn=45°) erhalten soll, um den dabei entstehenden dachboden noch zu abstellzwecken nutzen zu können.
    das heißt also für uns, dass wir im bauantrag unser efh und die garage gleichzeitig beim bauamt einreichen.

    nun taucht aber folgendes problem auf:
    die garage haben wir an die grundstücksgrenze zum nachbargrundstück geplant, sie würde direkt neben dem nachbarhaus stehen (mit einem abstand von etwa 50-100cm).
    ursprünglich haben wir so geplant, dass der first der garage parallel zur außenwand des oben erwähnten nachbarhauses verläuft.
    nun ist es aber so, dass sich durch das satteldach der garage eine wandhöhe von mehr als 3m ergibt und somit abstandsflächen eingehalten werden.
    diese könnten wir natürlich nicht einhalten, wenn wir direkt an die grundstücksgrenze zum nachbarn bauen.
    nach rücksprache mit dem bauamt besteht für uns aber die möglichkeit, unsere garage direkt an das vorhandene nachbargebäude dranzuplanen, da eine grenzbebauung möglich ist, wenn schon ein gebäude dasteht.

    haben wir also wirklich die möglichkeit die garage direkt an das vorhandene gebäude zu bauen (den first natürlich dann senkrecht zur grundstücksgrenze und zum nachbarhaus verlaufen zu lassen), ohne dass uns da die nachbarn oder das bauamt dagegen sein könnten?

    oder würde es etwas nützen, wenn wir vielleicht vom satteldach absehen, stattdessen ein pultdach vorsehen und somit auf eine mittlere wandhöhe von unter 3m kommen.
    dann müsste doch das problem, der abstandsflächengeschichte hinfällig sein, oder?

    eigentlich hätte ich das bauamt am liebsten mit noch mehr fragen gelöchert, damit ich wenigstens sicher gehen kann, wenn ich unsere garagenpläne und die gebäudeanordnung im lageplan nun ändere, dass dies dann wenigstens zu gunsten einer baugenehmigung ausfällt,
    aber sie waren dort leider nur sehr kurz angebunden. = (

    deshalb wende ich mich jetzt also hierher und hoffe, dass mir jemand sagen kann, welche möglichkeiten wir haben und was wir auf keinen fall genehmigt bekommen würden.

    werden solche dingen eigentlich in jedem bundesland gleich behandelt,
    oder ist das in jedem bundesland unterschiedlich?
    (wir kommen übrigens aus sachsen, falls das eine rolle spielt.)

    ich freue mich über jede hilfreiche antwort,
    vielen dank schonmal.
    vg.
     
  2. #2 derengelfrank, 10.06.2008
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    ihr könnt entweder direkt an die Grenze bauen (mittere Wandhöhe 3m) oder mit 3 Meter Abstand.
    Aber warum steht die Wand des Nachbargebäudes auf euer Grundstück?
    Ist das die übriggebliebene Grenzwand der abgerissenen Scheune?
     
  3. #3 masinchen, 10.06.2008
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    ...danke schonmal für die schnelle antwort.

    genau so ist es, die jetzt noch auf unserem grundstück stehende wand ist die jetzige außenwand des nachbargebäudes.
    unser grundstück und das nachbargrundstück war früher mal ein flurstück, das später geteilt wurde, so dass die scheune auf dem einen flurstück stand und das wohngebäude auf dem anderen flurstück.

    eigenartigerweise sagte unsere planerin, dass wir einen mittleren abstand von 6m zum nachbarn einhalten müssen.
    kann das vielleicht in den einzelnen bundesländern unterschiedlich sein?

    danke nochmal,
    vg.
     
  4. #4 rudi1106, 11.06.2008
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    Haben Sie dort evtl. eine Baulast eingetragen?
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 11.06.2008
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    Wieso eigentlich ...

    ... klärt die Planerin das nicht mit dem Bauamt?

    Das ist doch ihr Job :confused:
     
  6. #6 Baufuchs, 11.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @volker

    Guck mal auf Masinchens Beruf, dann hast Du die Planerin.:konfusius
     
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