Frage zu Schlitzen

Diskutiere Frage zu Schlitzen im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebes Forum, ich habe durch Zufall beim Durchschauen der Beiträge gelesen, dass man eine 11,5 er Porotonwand nicht schlitzen darf oder...

  1. KarinK

    KarinK

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    Hallo liebes Forum,

    ich habe durch Zufall beim Durchschauen der Beiträge gelesen, dass man eine 11,5 er Porotonwand nicht schlitzen darf oder sollte.

    Unser Elektriker hat unsere 11,5 er Wände (wir bauen unser altes Haus um) nicht nur kreuz und quer geschlitzt, sondern er hat zum Beispiel für eine Dreifachsteckdose ein Riesenloch, Tiefe ca. 6 cm, gemacht.
    Er bohrt immer mit diesem runden Bohraufsatz vor und nimmt dann so einen großen Bohrhammer, den er anscheinend nicht im Griff hat und haut dann damit riesige Löcher rings um die kreisrunde Vorbohrung. Wieso er dann überhaupt diesen runden Aufsatz nimmt kapier ich nicht. Foto wollte ich beifügen, das System lässt mich aber nicht. VBulletin:"Du hast die Nummer an erlaubten Dateien erreicht." Wenn mir das jemand ermöglichen kann, stelle ich die Fotos später noch ein.

    Doch nun, was tun? Ich bin ratlos. Darf man nun schlitzen oder nicht und wie kriege ich das wieder so zu, dass es o. k. ist? Ich wollte eigentlich einen guten Schallschutz zwischen den Kinderzimmern. Der Elektriker schmiert einfach überall seinen Gips rein und meint, dann wäre es gut.

    Den Kamin hat er auch geschlitzt. Er meint, so warm wird der nicht werden, dass es der Leitung schadet.

    Eigentlich habe ich im Forum folgendes gesucht: Muss der Elektriker einen Plan von seiner Installation machen, oder darf er sich die Leitungsführung vor Ort im Kopf überlegen. Ich habe jetzt mehrere Schlitze in 11,5 er Wänden, die ins Nirvana führen, also sinnlos sind, weil er sich erst nachdem er den Schlitz gemacht hatte überlegt hatte, dass er die Leitungen so nun doch gar nicht führen kann. Einen Plan, wo ich welche Steckdose usw. haben möchte habe ich gemacht. Aber wie die Leitungen geführt werden, müsste er sich doch mal endlich genau überlegen. Der schlitzt und schlitzt und überlegt hinterher.

    Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand raten kann.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Es grüßt
    Karin
     
  2. Julius

    Julius

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    Die arme Karin!
    Gibt es eigentlich überhaupt keine Berufsehre mehr?

    Hinweis:
    Das Kaminmauerwerk darf schon aufgrund nicht-elektrischer Umstände nicht geschlitzt werden.
    Am besten mal den Bezirksschornsteinfegermeister beiziehen, der wird dem depperten Eli schon Bescheid stoßen!
     
  3. Jonny

    Jonny

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    Hier mal nachlesen.
    oder per mail an info@farbtoaster.de

    Grüsse
    Jonny
     
  4. #4 Andreas77, 11.06.2008
    Andreas77

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    Eine 11,5 er Wand darf nur vertikal geschlitzt werden! Aber selbst da ist eine gewisse Tiefe und Breite der Schlitze nicht zu überschreiten!
     
  5. #5 Gast943916, 11.06.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Den Kamin hat er auch geschlitzt. Er meint, so warm wird der nicht werden, dass es der Leitung schadet.

    Ist der deppert?
     
  6. #6 derengelfrank, 11.06.2008
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    Ich vermute langsam, die einzigen Handwerker, die alles immer regelkonform durchführen, sind alle hier im Forum. Deswegen wird 'da draußen' auch so rumgepfuscht :)
    Im Ernst: solche Sachen sind eben nicht die Ausnahme, sondern normal. Und ich rede nicht von myHammer-AN, sondern von Innungsbetrieben. Es hängt einfach direkt an der ausführenden Person. Der eine macht's einfach irgendwie und will möglicht viele 'Einmalkunden' in kurzer Zeit abhaken, der andere mit 'Handwerkerehre' und Weiterempfehlung.
     
  7. cris12

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    Die von myhammer versuchen/können es wenigstens ordentlich zu machen.
    Aber das ist das allerletzte.
     
  8. KarinK

    KarinK

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    Vielen Dank schon mal für die Antworten bezüglich des Kamins. Ich hatte, als ich ihn da schlitzen sah Bedenken angemeldet. Er meinte jedoch, dass die Vorschrift, dass man den Kamin nicht schlitzen soll nur direkt neben den Ofenrohren gilt. Ich Depp hab´s geglaubt.
    Jetzt hat es mit den Fotos geklappt, Bilder anbei.
    Bild 1 zeigt einen Schlitz in der 11,5 er Wand, Bild 2 zeigt das Riesenloch für die Steckdosen in dieser Wand, Bild 3: mein Kamin, Bild4: ebenfalls eine 11,5 er Wand. Der Schlitz nach oben ist überflüssig, denn darüber ist keine Wand, wie der Elektriker hoffte. Schlitz nach rechts unten ist ebenfalls überflüssig, denn wir haben nur 7 cm Estrichaufbau, da kann man kein Leerrohr unterbringen.

    Wie macht man das nun alles wieder sinnvoll zu?

    Viele Grüße
    Karin[​IMG][​IMG]
    [​IMG][​IMG]
     
  9. fuchsi

    fuchsi

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    Zum Kamin sage ich mal gar nichts, weil da stellts mir die Haare auf.

    Aber zeig Deinem Eli mal folgendes PDF Schlitze und Aussparungen

    Das erklärt wirklich alles ziemlich genau.
     
  10. cris12

    cris12

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    Da hat der ELi mal wirklich die Megaa-Karte gezogen.

    Falls der Eli nicht einsichtig ist such dir am bestene einen Sachverständigen der HwK der die Sache in die Hand nimmt.
     
  11. KarinK

    KarinK

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    Vielen Dank fuchsi für den link zu "Schlitze und Aussparungen". Das wird mir weiterhelfen. Ich habe es erst mal überflogen, da brauche ich eine ruhige Stunde, um das zu lesen und zu kapieren.
    Ich überlege dauernd, was ich jetzt machen soll. Die 11,5 er Wände sind von beiden Seiten so geschlitzt. Habe ich jetzt etwa ein statisches Problem? Das löst mir dann aber der Elektriker doch eher nicht. Brauche ich einen Gutachter, oder gar Statiker, sagt der mir dann, wie das repariert werden kann?
    Ich weiß jetzt, dass der Elektriker einiges so nicht gedurft hätte, aber wie jetzt weiter? Wie repariert man so etwas? Darf das am Ende der Elektriker reparieren? Ich weiß, hier dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden, aber vielleicht doch so viel, gehört das zu den Aufgaben des Elektrikers, die Schlitze wieder fachgerecht zu verschließen, muss ich ihn hier am Ende noch zum Nachbessern auffordern? Dann gipst der mir alles nur zu.
    Ich bin für jeden Tipp, wie ihr an die Sache rangehen würdet dankbar.
    Karin
     
  12. #12 Bauwahn, 11.06.2008
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    Man muss auch zwischen tragenden und nicht tragenden Wänden unterscheiden. Die genannten Werte gelten erst mal nur für tragende Wände (Und da sind mit geeigneter Schlitzfräse 10 mm mehr erlaubt, nicht aber bei 11,5).

    Aber das was man hier sieht ist krass.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 11.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Die ganze Nummer mit den Schlitzvorschriften gilt nur für TRAGENDE Wände. Sind diese NICHT tragend, darf geschlitzt werden.
    Also erstmal unterscheiden, welche Wand was ist.
    2) Stromer und Sanilöter machen so etwas tagtäglich Hunderte Male in ganz D. Das machts nicht besser oder auch nur gut. Aber DESWEGEN ist nocht kein Haus eingestürzt - es wirkt die Intellenz der Materialien, die manchmal höher als die ihrer Bearbeiter ist.
    3) Statisch wirksam lassen sich diese Schlitze - wenn überhaupt - nur mit Quellmörtel schliessen. Kann nicht jeder und ist sauteuer (OK - das wäre die Nummer des Eli)
    4) Wer die Schlitze zumacht, ist Sache der Beauftragung/Vereinbarung!

    Eine tragende 11,5er Wand, die beidseitig so wie auf den Bildern malträtiert wurde, sollte mit Quellmörtel wieder voll tragfähig gemacht werden.

    Bei allem anderen sollte über "Kirche im Dorf lassen" nachgedacht werden, da das Kind nun mal Brunnen liegt.

    Für das weitere Bauen würde ich aber ein sehr ernstes Gespräch mit dem Chef in Erwägung ziehen. Stellt der sich hin und wiederholt der solche Sätze wie mit dem Schornstein oder war das gar Chefe :yikes, würde ich mir Gedanken über seine Qualitätsauffassung auch im Hinblick auf seine eigentliche Leistung machen.

    MfG
     
  14. #14 MichaelG, 11.06.2008
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    Häää?

    Seit wann das?

    Das Thema hatten wir schon paarmal. Natürlich stürzt das Haus nicht ein, aber...


    MfG Michael
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 11.06.2008
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    Wo stehts?
    DIN 1053 - 1 Tabelle 10
    Was steht ÜBER Tabelle 10?
    Ohne Nachweis zulässige Schlitze und Aussparungen in tragenden Wänden.
    Seit wann?
    Keine Ahnung, wann diese Tabelle erstmals veröffentlicht wurde
     
  16. fuchsi

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    wobei es aber noch ein bisschen mehr als nur die DIN 1053 zu beachten gibt.

    Es gibt auch Schall, Wärme- und Brandschutztechnische Dinge zu beachten.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 11.06.2008
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    Unskyld - wir reden hier ein einem EFH
    Wärmeschutz bei Innenwänden? Naja - wenn ne Kühlzelle im Haus ist, OK, aber sonst?

    MfG
     
  18. #18 MichaelG, 11.06.2008
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  19. Jonny

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    Aufregen?
    Schon lange nicht mehr. :sleeping

    Den kamin würd ich nochmal zur Diskussion stellen und mit ein bisschen Hirnschmalz kann man auch Schlitze nur auf einer Wandseite planen.

    Grüsse
    Jonny
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 11.06.2008
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    Schönes Merkblatt, Michael, aber wo steht da drin was zu Schlipsen ääääähhh Schlitzen :smoke.
    War ich bli(o)nd

    MfG
     
Thema: Frage zu Schlitzen
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