Prüfingenieur: Darf ein Mitarbeiter des Prüfingenieurs die Bewehrung eines EFH abnehm

Diskutiere Prüfingenieur: Darf ein Mitarbeiter des Prüfingenieurs die Bewehrung eines EFH abnehm im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich habe folgende Frage bezügl. der Abnahme einer Bewehrung. Also der Erstkontakt zu einem Prüfingenieur war okay. Später...

  1. Onkyo

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    Hallo Leute,

    ich habe folgende Frage bezügl. der Abnahme einer Bewehrung.

    Also der Erstkontakt zu einem Prüfingenieur war okay.
    Später stellte sich herraus dass er nur für den "echten" arbeitet. Hat also selbst keine Zulassung.
    Die Bewehrung wurde von dem "Nichtechten" :lock abgenommen und er hat unterschrieben, ... die Rechnung kommt aber von einer ganz anderen Stelle. Also von dem zugelassenen.
    Ist das überhaupt zulässig oder muss ich mein Geld zurückverlangen? Also der unechte ist wohl ein Mitarbeiter.
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Mal langsam

    was heißt echt und unecht,

    Dr. Oetker ist dann auch nur echt, wenn Herr Oetker selbst die Backmischung angerührt hat und kein Mitarbeiter des Unternehmens?

    Der Prüfingenieur ist eigenverantwortlich und namentlich tätig. Er kann Mitarbeiter beschäftigen, angestellte und freie Mitarbeiter.
    Letzteres ändert sich derzeit je nach Bundesland.

    Der Prüfingenieur "nimmt keine Bewehrung ab". Dass ist Aufgabe des Bauleiters oder Tragwerksplaners. Der Prüfingenieur überwacht neben den am Bau tätigen - Kontrollfunktion.
    Dass sich das manchmal anders einbürgert ist eine andere Sache.
     
  3. SvenW

    SvenW

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    Der "Echte" steht für allen Murks den sein Vertreter macht gerade. Er hat die Rechnung geschrieben, also ist er der Verantwortliche. Ob der Mitarbeiter die nötigen Qualifikationen hat oder nicht ist sein Problem nicht deines. Der Mitarbeiter arbeite im Auftrag des "Echten" und somit hat alles seine Berechtigung und du keine Handhabe dein Geld zurückzufordern.

    Theoretisch darf auch keine Krankenschwester eine Spritze setzen sondern nur die Ärzte, aber in der Realität machen das die Schwestern und der Arzt steht dafür gerade (wobei die Schwestern meist viel mehr Erfahrung haben als der Arzt und man somit meist besser fährt).
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    je nach bundesland nimmt der PI bewehrung ab - oder lässt von seinen
    leuten abnehmen.. passt also.
     
  5. #5 Carden. Mark, 18.06.2008
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  6. #6 Bauwahn, 19.06.2008
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    Wobei ich mir schon die Frage stelle, ob der Cheffe nicht wenigstens unterschreiben müsste.
     
  7. Baumal

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    .. warum sollte cheffe etwas unterschreiben was er nicht
    selbst bearbeitet hat?

    verantwortung für die arbeit seiner mitarbeiter trägt er sowieso...
     
  8. R.B.

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    Häh? Wieso denn das? Ich unterschreibe nur was ich auch persönlich bearbeitet oder zumindest gelesen habe. Bei uns werden Prüfberichte von 2 Personen unterzeichnet, einmal von demjenigen der die Prüfung durchgeführt hat, und einmal von einer 2. Person die den Bericht kontrolliert hat.
    ICH unterschreibe nur, wenn ich die Prüfung persönlich durchgeführt habe, oder zumindest den Bericht kontrolliert habe.

    Ich frage mich, ob ein Herr Ackermann auch jeden Zettel bei der Deutschen Bank persönlich unterschreibt...:biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Bauwahn, 20.06.2008
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    Hätt' ja sein können. Bei Baugenehmigungen gibt es z.B. hier im Landkreis auch nur einen "Stempelaugust" der unterschreiben darf. Die Mitarbeiter im LRA, die die Prüfung durchführen dürfen es nicht.
    Wenn es hier anders ist, ist ja auch gut. Mich nervt es auch, dass beim Baukredit alles 2 Unterschriften (von meiner Frau und mir) braucht. Geradestehen müssten eh beide, auch wenn's nur einer unterschreibt.
     
  10. #10 Bauwahn, 20.06.2008
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    Ralf: Schau mal, wer in den meisten Firmen die CE-Compliant-Sheets unterschreibt.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 20.06.2008
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    Brauchts das wirklich ?
    Ich glaube nicht :).

    Bei mir gilt in solchen Fällen die Ansage ...sollte sie sich zu dem Zeitpunkt der Bank auf weniger als nen Kilometer nähern gibts reichlichst Ärger.

    Bislang hat bei mir *immer* (m) eine Unterschrift gereicht.
    Wenn die Mal nicht mehr reicht, dann wurde mir bestimmt ein Pfleger gesetzt ;-)

    Gruß
    Achim
     
  12. R.B.

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    Wenn die Firma ISO hat, dann müssten an sich 2 unterschreiben. Im Falle der Konformitätserklärungen wird aber gerne auf den QS Verantwortlichen ausgewichen. Auch das ist machbar wenn er von der Firmenleitung mit den entsprechenden Befugnissen augestattet wurde.

    Tja, und bei manchen Firmen unterschreibt die Großmutter des Geschäftsinhabers, oder der Stammtischkollege oder...
    Dann gibt´s von mir nur ein :mauer denn genau betrachtet geht mich das nichts an.

    Ich kannte mal eine Spedition, da waren die Fahrzeuge auf den Opa der Firma angemeldet. Damals gab´s bei einem Verstoß die Hälfte der Punkte für den Fahrer, die andere Hälfte für den Halter....und der Opa hatte keinen Führerschein.
    Ob das heute noch möglich ist? Keine Ahnung.

    Gruß
    Ralf
     
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