Gilt Bebauungsabstand auch bei Strasse??

Diskutiere Gilt Bebauungsabstand auch bei Strasse?? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo wir wollen ein Häuschen bauen und haben gerade einen Plan von einem Grundstück vor uns liegen. Da wir wissen , dass man auf jeder Seite 3...

  1. Kapcal

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    Hallo wir wollen ein Häuschen bauen und
    haben gerade einen Plan von einem Grundstück vor uns liegen.
    Da wir wissen , dass man auf jeder Seite 3 m Abstand zum Nachbarn einhalten muß, frage ich
    mich wie dass ist wenn auf der Nordseite eine Strasse vorbei geht und somit ja kein Nachbar dort woht.
    Muß ich dann auch diese 3 Meter einhalten oder kann man den Abstand gar verkürzen??

    Gruß Markus
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 12.06.2008
    VolkerKugel (†)

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    Wenn der Ort "Wohnung" in Hessen liegt, dann kann die erforderliche Abstandsfläche bis zur Hälfte auf der öffentlichen Straße liegen.
     
  3. #3 Baufuchs, 12.06.2008
    Baufuchs

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    Ungenau

    Nicht die Abstandsfläche darf zur Hälfte auf der Strasse liegen, sondern nur bis zu deren Mitte.

    Im übrigen gilt noch:
    Sind im Bebauungsplan Baugrenzen eingetragen, so sind diese ebenfalls zu beachten.

    Beispiel:
    Würde eigentlich ein Grenzabstand von 3m ausreichen, im B-Plan ist aber eine Baugrenze bei 5m Abstand eingezeichnet, gelten die 5m aus dem B-Plan.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 12.06.2008
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    :biggthumpup: Das "auf" war zuviel :konfusius

    Geärgert hatte ich mich über den albernen Wohnort.
     
  5. #5 Thomas B, 12.06.2008
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    Ich korrigiere auch mal....

    Wenn BV in Bayern liegt, dann gilt auch nicht unbedingt 3 m! 3 m sind nur der auf jeden Fall immer und überall einzuhaltende Mindestabstand (außer bei öff. straße, siehe oben!). Ansonsten gilt: Als Abstand gilt die Höhe des Gebäudes! An zwei Außenseiten kann der Grenzabstand auf H/2 reduziert werden. Ist Dein Gebäude z.B. 5 m hoch=> H/2 = 2,75. Mindestens aber 3 m. Ist Dein Gebäude aber z.B. 7 m hoch=> H/2 = 3,50 m.

    Zur Berechnung von H bitte die Landesbauordnung heranziehen. Sonst schreibe ich mir hier die Finger wund...

    Gruß

    Thomas

    (aus Franken....ganz in der Nähe von Bayern)
     
  6. #6 Baufuchs, 12.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Soll

    er halt mal schreiben wo "Wohnung" liegt...:shades
     
  7. Kapcal

    Kapcal

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    Also das Haus soll in Bayern gebaut werden....
    es wäre eine öffentliche Seitenstrasse falls das was hilft,
    die 3 meter würde ich ja nur zur Strassengewanten Seite verkürzen wollen

    Gruß
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2008
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    Das wär ja zu schön.
    1/2 B der Strasse macht bei einer Hauptverkehrsstrasse mit Fuß- und Radweg schon mal 5 - 6 m.
    Da könnt ja jeder (folgte man dieser Logik) am Fußweg entlang bauen!!!!!!

    MfG
     
  9. #9 Baufuchs, 12.06.2008
    Baufuchs

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    Auch

    in Bayern: mind. 3m
     
  10. #10 Thomas B, 12.06.2008
    Thomas B

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    Schon verstanden: du willst näher an die Straße. Warum auch immer :think

    Aber -wie vorhin schon geschrieben- das heißt NICHT, daß für die anderen Gebäudeseiten jeweils 3 m genügen! Zudem sind natürlich noch andere Größen planungsrelevant: Bebauungsplan (sofern vorhanden), überbaubare Fläche (GRZ/ GFZ, wenn kein B-Plan, dann gilt zumeist das maß, das an dieser Stelle üblich ist => Bauamt fragen).

    Nee Ralf...hast schon recht! Also 3 m gelten natürlich immer! Überall! Wenn Du jetzt aber z.B. auf Grund Deiner Gebäudehöhe eine (rechnerische) Abstandsfläche von 3,75 m bräuchtest, dann dürfen die 75 cm, die über die 3,00 m hinausgehen bei öff. Flächen bis zu deren Mitte ragen. Bei einer 6 m breiten Straße könnte man hier also eine 6 m Abstandsfläche nachweisen: 3 m auf dem eigenen Grundstück + 3 m bis zur Straßenmitte.

    Es können aber natürlich auch Abstände von öff. Straßen mit geringerer Entfernung genehmigt werden (ist ja in Innenstädten eigentlich immer der Fall!). Dies müßte dann aber (weil abweichend von den öff. Bauvorschriften) explizit im B-Plan festgelegt sein.

    Gruß

    Thomas
     
Thema: Gilt Bebauungsabstand auch bei Strasse??
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