Wie ist die rechtliche Lage ?

Diskutiere Wie ist die rechtliche Lage ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich möchte gerne vom Vorbesitzer errichtete verlängerte Garage, verbreitern. Meine Garage ist direkt am meinem Reihendhaus angebracht, daneben...

  1. #1 dstef68, 12.06.2008
    dstef68

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    Ich möchte gerne vom Vorbesitzer errichtete verlängerte Garage, verbreitern.
    Meine Garage ist direkt am meinem Reihendhaus angebracht, daneben bis zur Grenze von Nachbar "A" ist die errichtete Garage von Nachbar "C" in einer Länge von 6m.

    In der verlängerung von der Garage von Nachbar "C" fängt mein Grundstück an.
    Wenn ich nun meine Garage verbreitern möchte darf ich dann nur 3m anbauen da die Grenzbebauung nur 9m erlaubt und 6m vom Nachbarn dazu addiert werden ?

    z.B. kompl. Grenzlänge zum Nachbarn "A" ca. 30 m, davon besitzt der Nachbar "C" die ersten 11 m Garagenzufahrt + Garage) danach fangen meine restlichen 19 m an.
    Da ich keine Grenzbebauung zum Nachbarn "A" habe, könnte ich doch meine 9m in anspruch nehmen , oder nicht ?

    Ist ein wenig verzwickt aber mit viel Geduld hoffe ich bekommen wir das wohl hin.

    Gruß
    Günter
     
  2. sepp

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    ich versteh nur bahnhof.
    skizze vom grundstück und der bebauung zeichnen und hier einstellen.
     
  3. Julius

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    Ich kann es mir zumindest halbwegs vorstellen.

    Steht denn die Garage zu C auf Deinem Grund oder auf dem Grund von C?

    Wenn auf Grund des C, hast Du ja tatsächlich noch gar keine Grenzbebauung zu A.
    Die Frage dürfte eher sein, ob die geplante Verbreiterung noch als Garage gilt (wäre sie überhaupt mit KFZ zu befahren?), sonst greift zumindest das Garagenprivileg ja nicht.
    Und für untergeordnete sonstige Hütten dürfte es zu groß sein, oder?
     
  4. #4 dstef68, 13.06.2008
    dstef68

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    HALLO JULIUS,

    die garage von c steht auch auf grundstück c.
    Sogesehen habe ich noch keine Grenzbabauung da mein Grundstück zu Nachbar A, erst hinter der Garage von Nachbar C anfängt.
    Habe ein Grundstück zum Nachbar A mit Versatz.

    Habe schon versucht mal eine Grafik hier rein zustellen in .XLS Format geht aber nicht und wie das ummolden in eine ander Datei geht weiß ich nicht.

    Zählt die Garage von Nachbar C anschließend mit zur Berrechnung der Grenzbebauung ?

    Möchte anschl. meine Motorräder usw. dortrein stellen die bedürfen doch auch einer Garage.

    Gruß
    Günter.
     
  5. #5 Baufuchs, 13.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grenzbebauungslänge

    von 9m bezieht sich auf Ihre Garage auf "Ihrer Grenze".

    Die Länge der vom Nachbarn auf seinem Grundstück (die an seiner und Ihrer Grenze) errichtet ist, wird nicht hinzu gerechnet.
     
  6. #6 dstef68, 13.06.2008
    dstef68

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    Hallo Baufuchs,

    danke für die schnelle Antwort.

    Ich kann mich natürlich auch in die Lage von Nachbar A versetzen der sich nicht gerade die Aussicht zubauen lassen will, wenn z.B ein Grundstück an, sagen wir mal 4 Grundstücke angrenzt hat dann jeder der 4 Grundstückeigentümer das Recht auf 9 m Grenzbebauung ?

    Gruß
    Günter
     
  7. #7 Baufuchs, 13.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zum besseren

    Verständnis hier ein Auszug aus § 6 der BauONRW (aktuelle Fassung § 6)

    Jeder Grundstücksbesitzer darf auf seinen Grenzen so bauen, wie in obigem Textauszug beschrieben.

    Aber:
    In jedem Fall ist zu prüfen, ob die Garagen innerhalb der vom Bebauungsplan vorgeschriebenen Baugrenzen zu errichten sind.
    Diese Festsetzungen können Einfluss auf Stellung der Garage auf dem Grundstück haben und damit ggf. auch die mögl. Länge einschränken.
     
  8. Uli R.

    Uli R.

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    dann spart er sich den Zaun, hat auch was :biggthumpup:
     
  9. #9 dstef68, 17.06.2008
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    OK, das hätten wir geklärt, das eine Garage einer ZUfahrt bedarf und somit befahrbar sein muss.
    Was aber wenn an einer vorhandenen Garage die Breite verändert wird und diese nun an Nachbars Grenze rückt und hierdurch erstmalig eine Grenzbebauung stattfindet, kann man die als Garage noch bezeichnen oder deklariert man das angebaute Stück dann als Abstellfläche.


    MfG
    Günter
     
  10. Julius

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    Besser als Garage (genießt höhere Privilegierung).
     
  11. #11 Baufuchs, 17.06.2008
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    Baufuchs Gast

    In NRW

    ist das wurscht ob man es als Abstellraum oder als Garage bezeichnet.

    Einfach nochmal den in Beitrag #7 zitierten § 6 lesen.


    @dstf68:
    Wo wurde im etwas "mit Zufahrt geklärt"?
     
  12. #12 dstef68, 18.06.2008
    dstef68

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    Hallo Baufuchs,

    eine Garage bedarf einer eigenen Zufahrt sonst könnte man diese nicht als Garage deklarieren ( sowie ich gelesen habe ).
    Was aber wenn die angebaute hintere Garage verbreitert werden soll und diese verbreiterung aber nicht durch ein PKW befahren werden kann gibt das Schwierigkeiten beim Bauamt ?

    Reicht das befahren auch mit Fahrrad oder Mofa usw. ?

    Gruß
    Günter
     
  13. #13 derengelfrank, 18.06.2008
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    wie immer in solchen Fällen ist das Bauamt der richtige Anprechpartner.
    Wenn der Bebauungsplan keine Einschränkungen macht (z.B. max. m² der Garage oder max. Breite - ist bei uns so), dürfte einer Garagenverbreiterung m.E. nichts im Wege stehen.
    Ich würde beim Bauamt einfach mal anrufen, die schauen sich am Computer den Katasterplan an und können gleich sagen, ob das zulässig ist oder nicht.
     
  14. #14 Baufuchs, 18.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @dstef68

    Nach §6 BauONW ist es egal, ob das Bauwerk auf der Grenze eine Garage oder ein Abstellraum ist.

    Beides ist zulässig, wenn die in Beitrag #7 angeführten Voraussetzungen gegeben sind.

    Die Diskussion über Zufahrt ist müßig.

    Um festzustellen, ob der Bebauungsplan hinsichtlich der Stellung von Garagen Einschränkungen macht muss dieser eingesehen werden.

    In vielen Kommunen müssen Sie dazu nicht mal mehr aufs Bauamt, die B-Pläne sind oftmals im Internet einzusehen. Festsetzungen zu Garagen finden sich meist im Textteil.
     
  15. #15 dstef68, 18.06.2008
    dstef68

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    War heute beim Bauamt.
    Fakt ist, das ich auf insgesamt 9m eine Grenzbebauung durchführern darf , sei es als Abstellfläche oder Garage für die restlichen 2m bedarf es einer Angrenzerzustimmung.
    Es wird die Garage von Nachbar C in voller Länge mit einbezogen auch wenn mein Grundstück erst hinter Nachbar C´s Garage anfängt.

    Gruß
    Günter
     
  16. ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Versteh' ich's jetzt grade nicht oder widerspricht sich das nicht irgendwie?? :confused:
     
  17. #17 dstef68, 18.06.2008
    dstef68

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    Der Herr vom Bauamt hat mir das aus Sicht des Nachbarn geschildert der die Garage vor die Nase gesetzt bekommen würde.
    Es wird nicht gehen wenn vier angrenzende Grundstücke die an einem Grundstück "A"angrenzen jeder sich das Recht nimmt 9m Grenzbebauung durchzuführen. Dann wäre das Grundstück zu einer Seite dicht des Grundstücks "A".
    Spinnen wir mal weiter das die anderen Grundstückseiten auch noch jeweils mit 4 angrenzenden Grundstückenbelastet ist dann wäre er fast eingekesselt.

    Gruß
    Günter

    P.S.
    ich weiß jetzt nicht wie die Grundstückseigner der vier angrenzenden Grundstücke sich einigen würden. Nach dem Motto wer zuerst kommt, malt
    zuerst oder wie wird die max. Grenzbebauung dann aufgeteilt ?
     
  18. #18 Baufuchs, 18.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Zulässigkeit

    der 9m bebaubarer Grenzlänge ist nicht aus Sicht des Nachbarn zu sehen.

    Die Längenbegrenzung bezieht sich immer auf die eigene Grundstücksgrenze.

    Beispiel unten:
    Grundstücksbesitzer 2 und 3 bauen je eine Garage mit 9m Länge an Grundstücksgrenze zu Besitzer Grundstück 1.
    Der hat nun 18m Bebauung entlang seiner Grenze.
     
  19. #19 dstef68, 18.06.2008
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    Hallo Baufuchs,

    wo steht das geschrieben, damit ich das dem Herrn vom Bauamt vorlegen kann.

    Mir wäre es auch lieber wenn´s nach Ihrer Aussage geht.

    Gruß
    Günter
     
  20. #20 Baufuchs, 18.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie oft soll

    ich noch auf §6 (schon zitiert in Beitrag #7) verweisen?

    Da stehts, man muss es nur verstehen können.
     
Thema:

Wie ist die rechtliche Lage ?

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