Wie ist die rechtliche Lage ?

Diskutiere Wie ist die rechtliche Lage ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ist es mit dem §6 LBO-NRW Abs. 11 damit getan ? Gruß Günter

  1. #21 dstef68, 18.06.2008
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    Ist es mit dem §6 LBO-NRW Abs. 11 damit getan ?

    Gruß
    Günter
     
  2. #22 dstef68, 18.06.2008
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    Ich les mir das nochmal durch ( nehme es mit) und gehe nochmal zum Amt.

    Gruß
    Günter
     
  3. #23 dstef68, 23.06.2008
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    Hallo Baufuchs,

    war nochmal beim Bauamt und habe die Sachlage nochmal klären wollen.
    Aber auch hier wieder nur 9m Gesamtlänge und zwar mit der Garagenlänge von Nachbar C.

    Bleiben mir noch 2m für die ich eine Angrenzereinwilligung von Nachbar A benötige.

    Wird er mir mit Sicherheit aber nicht geben, wegen der Aussicht was keine ist.
    Vom Bauamt würden weder Baulasten oder Sonstiges auf Ihn zukommen.
    Hab ich alles schon geklärt gehabt.
    Selbst eine Abweichung von §6(Abstandflächen von 3m)würde das Bauamt genehmigen .
    Aber nein , ohne Einwilligung geht´s nicht und jetzt einfach schwarz bauen , mach ich nicht dann wäre sowieso das Bauamt da.

    Gruß
    Günter
     
  4. #24 Baufuchs, 23.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie es

    aussieht, wird es Zeit, dass Sie einen Fachmann mit zum Bauamt nehmen, der mit dem Sachbearbeiter auf gleicher Augenhöhe reden kann.:konfusius
     
  5. #25 dstef68, 23.06.2008
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    Der Herr vom Bauamt geht aus der Sicht von Nachbar A aus der sich einerseits von Nachbar C mir 6m Garage und dann noch zusätzlich den 5m Anbau von mir
    dulden muss.
    Aber habe dem Herrn auch gesagt das die Garage von Nachbar C ein separates Grundstück sei.

    Gruß
    Günter

    P.S.
    Wie sieht den so ein Fachmann aus, vielleicht einen Architekt ?
     
  6. Julius

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  7. #27 dstef68, 21.10.2008
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    Vielen Dank an alle die mir geholfen haben die Rechtslage zu erklären, vor allem BauFuchs.
    Nun kommt es noch auf die Beschreibung des Bauvorhabens an.
    Gibt es Unterschiede bei der Beschreibung des Antrags ?

    Gibt man an "Anbau eines Absrellraums " wobei dann was mit 7,5m² Bodenfläche einzuhalten wäre oder einfach " Verbreiterung der vorhandenen Garage wonach keine Flächenangabe notwendig wäre ?

    Möchte halt nicht das mir der Nachbar oder das BA mir nen Strick dreht und ich mit meinem Vorhaben kastriert werde.

    MfG
    Günter
     
  8. #28 Baufuchs, 21.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wo sind

    denn die 7,5m² her? Das ist alte (überholte) Bauordnung NRW. Diese Beschränkung gibts nicht mehr.

    Den Bauantrag (auch wenns Freistelunsgverfahren sein sollte) muss doch ohnehin ein Bauvorlageberechtigter unterzeichnen. Der weiss, was er schreiben muss.
    Z.B. "Erweiterung/Vergrößerung der bestehenden Garage"
     
  9. #29 dstef68, 16.10.2009
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    Hallo miteinander,

    auf ein neues oder vielmehr jetzt ist der Stress da mit dem Nachbarn.
    Baugenehmigung wurde mir erteilt und somit wollte ich dieses WE mit dem Anbau anfangen.
    Dem Nachbarn habe ich dies vor ein paar Tagen mitgeteilt und prompt legt er Einspruch gegen die Baugenehmigung ein. Weil, im hinteren Bereich meines Gartens ein Gartenhäuschen seit 8 Jahren auf einer 8 cm dicken Betondecke steht was seines erachtens mit zur länge der Grenzbebauungslänge hinzugezogen werden muss, da das Häuschen innerhalb der 3m Abstandsfläche steht.
    Kann man das umgehen wenn ich die Betondecke wegmache und durch Punkt oder streifenfundamente ersetze?
    Oder steht die Betondecke erst garnicht zur diskusion ?

    Gruß
    Günter
     
  10. Julius

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    Warum weiß das Dein Planfertiger nicht zu beantworten?
     
  11. lulu66

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    Das Häuschen ist ein Bauwerk in Grenznähe und dürfte damit zur Grenzbebauung zählen. Dabei ist Wurscht, obs ein Fundament hat oder nicht.

    Aber Baufuchs hats in Beitrag #7 bereits zitiert: Die 9 Meter Grenzbebauung gelten doch nur JE Grundstücksgrenze (wobei egal ist, ob durchgehend oder unterbrochen), in Summe über alle Grenzen dürfen insgesamt 15 Meter Grenzbebauung erstellt werden.

    Wie kann man diesen Sachverhalt missinterpretieren? Oder ist dein Häuschen mehr als 6 Meter lang?
     
  12. #32 dstef68, 17.10.2009
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    Hallo lulu66,

    danke für die schnelle Antwort.
    Wird, wenn ich das Gartenhaus versetze, außerhalb der 3m Abstandsfläche zum Nachbarn dieses dann nicht mehr in die Berechnung der Grenzbebauungslänge hinzugezogen.

    Gruß
    Günter
     
  13. #33 Shai Hulud, 17.10.2009
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    So langsam wird mir klar, welches Problem die Mitarbeiter vom Bauamt haben.
     
  14. #34 ManfredH, 17.10.2009
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    ManfredH Gast

    Wenn das Gebäude die erforderliche Abstandsfläche zu Grenze einhält, dann ist es keine Grenzbebauung.
    Klingt komisch, ist aber so :D
     
  15. lulu66

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    @Shai: Ich auch ;)

    @dstef: Also ist dein Gartenhaus an der Grenzseite mehr als 6 Meter lang oder steht es an der gleichen Grenze zum Nachbarn?
     
  16. #36 dstef68, 17.10.2009
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    Hallo lulu66,

    mein Gartenhaus liegt nur innerhalb der abstandsfläche und ist nur 2,5 x 3 m wobei die kürzere seite zum nachbarn hin zeigt. Das engste Maß ist 2m und das
    weiteste 3m, es ist also etwas schräg gestellt.
    Somit wird das Gartenhaus weil innerhalb der Abstandfläche verbaut es mit in das der Grenzbebauungslänge mit einbezogen.

    Habe bei dem Projekt 13,5 m Gbl und nun kommt das Gartenhaus mit ca. 2,5m hinzu.
    Ergo insgesamt ca. 1m zuviel.
    Gruß
    Günter
     
  17. #37 dstef68, 18.10.2009
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    ja, ja. Es können nicht alle Dipl. Ing. sein.:respekt
     
  18. #38 blacksektor, 24.10.2009
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    Es kommt doch erstmal auf die jeweilige Bauordnung deines Bundeslandes an.

    Wo ist das Bauvorhaben genau.

    Von Bundesland zu Bundesland kann das durchaus abweichen. In der Musterbauordnung ist es in § 6 geregelt.
     
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Wie ist die rechtliche Lage ?

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