Kiesel ums Haus? Aufschütten?

Diskutiere Kiesel ums Haus? Aufschütten? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; @cosima123: http://www.rb-architekten.de/05_pdf/LBO_Brandenburg.pdf §45 (4) beschreibt für mich eine Zisterne mit Überlauf in eine Versickerung....

  1. Dingo

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    @cosima123: http://www.rb-architekten.de/05_pdf/LBO_Brandenburg.pdf §45 (4) beschreibt für mich eine Zisterne mit Überlauf in eine Versickerung.

    Aber auch ohne selbige brauchts eine ordentlich geplante Versickerung fürs Regenwasser. Und dies ist mit Sicherheit nicht Planungselement " Außenanlagen" !!
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2008
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    Wieso sollte eine Zisterne In BRB verboten sein. Ich mein, da ist ja einiges anders als im Rest der Republik, aber so???
    Ggf. ist die Brauchwassernutzung unzulässig, aber als Gartenwasser hiesse das ja, nicht mal ne 100 l Tonne hinstellen zu dürfen.
    :mauer

    MfG
     
  3. #23 cosima123, 17.06.2008
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    zitat aus der leistungsbeschreibung:

    die dachentwässerung, zur oberflächlichen versickerung des regenwassers auf dem grundstück, wird komplett in titanzinkblech ausgeführt.

    ZV: tegalit, kastenrinne

    soll ich jetzt:D:D oder:fleen:fleen
     
  4. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das glaube ich auch nicht.
    Wahrscheinlioch Mißverständnis.
    Vielleicht war gemeint, daß NUR eine Zisterne ungenügend ist.
    Aber als Zwischenschritt zur Versickerung ist sie doch ideal!
     
  5. Baumal

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    oberflächenversickerung will auch geplant sein.
    titanzink hin oder her...
     
  6. #26 cosima123, 17.06.2008
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    @ralf: keine ahnung. soll aber tatsächlich so sein. den §§ hab ich jetzt auch nicht parat. es gibt aber so manche (verwaltungs)vorschrift, die nicht nachvollziehbar ist..

    unsere baugenehmigung werde ich mir morgen auch nochmal vornehmen, mal sehn, was da zum thema entwässerung drin steht. leider habe ich die jetzt und hier nicht zu hand.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2008
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    Weder noch.
    :mauer :mauer :mauer
    Was sagt der Anwalt doch gleich zum Mandanten, der erst jetzt die Fußangeln im Vertrag endeckt?

    :o
     
  8. #28 cosima123, 17.06.2008
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    ja, ja. spott und hohn. nur los ..:biggthumpup:

    also ich bin kein baurechtler.

    was ich nicht verstehe: wieso haben die mir/uns nicht einfach gesagt, dass eine richtige entwässerung NÖTIG ist, von mir aus nach vertragsabschluss, von mir aus auch zzgl aufpreis...

    da hat doch niemand was davon..

    also damals bei der baubesprechung hieß es wörtlich: "wollen sie ne zisterne? dann können sie mit dem wasser ihren garten bewässern." ich dachte: hier geht es jetzt nur um eine art wasserbehälter, um wasser aus der leitung zu sparen.

    an ENTwässerung hab ich null gedacht nach der frageart des archi...
    wie auch? ich selbst bin kein architekt. ich baue auch nicht zum xten mal...
     
  9. Baumal

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    weil die sich die entwässerung gespart haben und ihnen
    dafür ein besseres angebot (unterm vermeintlichem strich)
    gemacht haben, als ein mitbewerber...
     
  10. #30 cosima123, 17.06.2008
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    versiegelt flächen dürfen wir nicht laut bplan. oder meint die vorschrift mit dem stichwort "versiegelte fläche" das dach? denke nein.

    werde mich morgen nochmal schlau machen.

    ich verstehe euch richtig:

    1. zisterne mit ri-dingsbums ist die beste entwässerungslösung?=
    2. entwäserungplan = originärer bestandteil der hausplaung eines archi
     
  11. #31 cosima123, 17.06.2008
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    das ist klar. (und das wäre für mich auch nachvollziehbar und ok.. hauspreis ist immer ne verhandlungssache..)

    das meinte ich aber nicht!! ich versteh nicht, wieso sie mir das nicht wenigstens NACH vetragsabschluss gesagt haben...?? ich hätte aufpreis auch bezahlt! JETZT kommt es mich sicher viel teurer: extra-bagger usw.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2008
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    Weil bei vielen GU/GÜ das Denken GRUNDSÄTZLICH Aussenkante Aussenwand endet.
    Und die halt Schema F machen - vielleicht weniger, aber niemals mehr.

    Ist der Kunde was wert? - Nö!
     
  13. Dingo

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    Meine Laienmeinung: Versiegelte Flächen bezieht sich auf die Gestaltung von Terrassen, Gehwegen und Einfahrten. Es sind hier Materialien zu wählen, die eine Versickerung bereits auf der Fläche ermöglichen und so einen oberflächlichen Wasserabfluß vermeiden. Ggf. werden vom Bauamt auch Tipps herausgegeben, welche Materialien für die Gestaltung verwendet werden dürfen/müssen [Asphalt, Beton fällt hier wohl eher weg, Rasengittersteine, Drainpflaster, Kies, etc. sind dann wohl in engerer Auswahl]. Manchmal ist auch z.B. durch Bebauungsplan der %-flächenanteil versiegelte Fläche/Grundstücksfläche vorgegeben (im Forum schon oft erörtert, z. B. Forderung 2. Stellplatz vs. Flächenversiegelung).
     
  14. #34 wasweissich, 17.06.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    so leid es mir auch für dich tut , cosima , dein fall ist ein gutes beispiel fur bauwillige , das ein scheinbar günstiges angebot oft so günstig nicht ist , und das auch rechtsanwälte den hier sooooooooooooo oft erteilten rat wenigstens den vertrag und die baubeschreibung (welche vor der unterschrift ausgehändigt werden sollte ) von einem prüfen lassen sollten , der sie richtig lesen kann , befolgen sollten .

    einen galabauer in berlin kenne ich leider nicht .

    eine vorgeschriebene versickerung schliesst eine zisterne nicht aus .
    wenn sie wie in deinem fall vorgeschrieben ist , könnte dir die behörde weiterhelfen , und bei dem von dir beschriebenen sandboden sollte es unproblematisch sein........... (prüffähig muss aber wenigstens die planung sein)

    j.p.
     
  15. #35 Baumal, 17.06.2008
    Zuletzt bearbeitet: 17.06.2008
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    ... noch mal zum verständniß cosima,
    niederschlagswasser und versiegelte flächen
    sind zwei paar schuhe.

    zum niederschlagswasser gehört auch das wasser
    welches von den dachflächen (in ihrem fall mittels titanzink :D)
    abgeleitet wird..

    siehe punkt 2 in ihrem b-plan.
     
  16. #36 cosima123, 18.06.2008
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    unsere werte aus dem bodengutachten:

    bis 0,5 - 0,6 m Wald- Mutterboden
    bis 1,6 - 2,0 m Feinsand, fein- bis Mittelsand,
    schwach schluffig, schwach organ verunreinigt und
    Durchlässigk:5x 10 hoch -6 bis 5 x 10 hoch -5 m/s (mit schluff)
    5x 10 hoch -5 bis 5 x 10 hoch -5 m/s (ohne schluff)


    dann Geschiebelehm, k: 10 hoch -8 bis 10 hoch -7

    -> bis zu den endteufeln der aufschlüsse wurde kein grundwassser festgestellt.

    dachfläche : 126 qm


    kann ich aufgrund dieser werte (sand, sand, sand) davon ausgehen, dass

    das niederschlagswasser, welches auf das unversiegelte pflaster regnet, einfach so oberirdisch versickert und

    zumindest das dachwasser zur entwässerung aber eine rigole/mulde oder ähnliches braucht?:confused:


    noch ein problem: wir sind auch noch in wasserschutzzone III - wegen dieser problematik nochmal die frage zur zisterne:

    eine zisterne nur mit einfachem überlauf,
    ohne eine rigole,

    geht das technisch??

    gilt das als (im wasserschutzgeb. genehmfreie) einfache flächenversickerung??

    ich frage wegen § 4 Nr. 18, das wäre genehmigunspflichtig: http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15436.de

    danke euch im voraus!:winken
     
  17. Baumal

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    hallo cosima,

    ... der alte spruch: einen planer vor ort beauftragen. :)

    aber was sie interressieren dürfte:

    in BW sind zeichnungen zur entwässerung zwingender
    bestandteil des bauantrages. bei versickerung mit zugehöriger
    berechnung.

    in BB ist dies auch der fall:

    http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10019195/27314/

    demnach sollte doch eine berechnung und ein zeichnerisches
    konzept (das sie, das zeichnerische, eigentlich unterschrieben haben sollten)
    ihrer hausbaufirma vorliegen.
    fragen sie doch mal bei ihrer baugenehmigungsbehörde nach...
     
  18. #38 cosima123, 19.06.2008
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    @baumal: zu dem link (und allen anderen vorschriften, die sich mit versickerung in bbg beschäftigen), bin ich auch schon vorgedrungen, danke trotzdem für die hilfe! ich habe ihnen eben eine PM dazu geschickt :bounce:


    ich will und erwarte hier keine planung.

    dass es einer planung überhaupt bedarf, wusste ich bis gestern gar nicht! dass diese planung vermutl mein GU-archi hätte machen müssen, wusste ich auch nicht.

    ich hatte nur gehofft, die experten hier mit ihrer bauerfahrung könnten mir bzgl des daches

    überschlagsweise

    mal die richtung angeben,

    in die ich marschieren muss.

    ist es überhaupt machbar/denkbar/lege artis,

    bei ner dachfläche von 126 qm

    das abgehende wasser einfach so oberflächlich versickern zu lassen, direkt am abgang der regenrinne vor der hauswand?? :confused:die eine rinne findet ihr ende auf der noch zu pflasternden einfahrt bzw. dem hinteren teil des carportstellplatzes..:mauer:confused:

    ich hoffe auf keine berechnungen, nur auf eine richtung.:winken
     
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