Bauherr will tiefe Verfugung

Diskutiere Bauherr will tiefe Verfugung im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Kollegen, ich habe hier einen Bauherrn der sich nicht mit DIN und guten Worten davon abbringen lassen will sein Verblendmauerwerk "tief"...

  1. #1 toschten, 04.11.2003
    toschten

    toschten Gast

    Hallo Kollegen,

    ich habe hier einen Bauherrn der sich nicht mit DIN und guten Worten davon abbringen lassen will sein Verblendmauerwerk "tief" zu verfugen. Er denkt wohl an knapp einen cm von Vorderkante Stein. Da wir ja der böse BU sind, der nur an sein Geld will, glaubt er uns erstmal aus Prinzip nicht. Hat jemand einen Tipp für schöne Schadensbilder oder Gutachterberichte die belegen, dass es schon Sinn macht wenn der Schlagregen nicht in der Fuge gesammelt werden soll.

    Schöne Grüße, Torsten.
     
  2. JDB

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  3. TAMKAT

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    Ich beginne mal mit einem Zitat.

    Die Vorschrift kommt nicht von ungefähr, bei 1 cm tiefen erhöht sich die Wandoberfläche erheblich. Das bedeutet die Wand kann noch schneller Feuchtigkeit/Regen aufnehmen, was sehr zum Nachteil ist. Es sieht beschissen aus, weil sich mit der zeit in den Fugen schmutz sammelt.

    Es gibt solche Bauherren die lassen sich für kein Geld und gute Worte überreden. Was sie sich einmal in den Kopf gesetzt haben, davon lassen sie nicht mehr ab.

    In solchen Fällen halte ich es immer so, das ich ein Schreiben aufsetze, in dem steht, das der BU jegliche Gewährleistung für die Verblendung ablehnt. Das der BU den Bauherren darauf hingewiesen hat, das diese art der Ferfugung gegen die DIN verstößt, und erhebliche Schäden verursachen kann.

    In den meisten Fällen wird dann doch normal verfugt. Wenn nicht, hat der Bauherr den Schwarzen Peter.

    TAMKAT
     
  4. #4 toschten, 05.11.2003
    toschten

    toschten Gast

    @ TAMKAT
    solche Freistellung von Gewährleistungsansprüchen funktioniert nicht immer. Ein ganz schlauer Bauherr ist tatsächlich vor Gericht erfolgreich gewesen und hat trotz seiner Unterschrift auf so einem Brief Gewährleistungsansprüche zuerkannt bekommen.

    Ein anderer Aspekt: Die ganze Nachbarschaft wird sich an den BU erinnern der so einen Murks abgeliefert hat, dass der Murks auf Bauherrenwunsch gebaut wurde weiss dann keiner mehr.
     
  5. #5 Torsten Stodenb, 06.11.2003
    Torsten Stodenb

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    Ich würde es nicht machen, wenn sich der Bauherr nicht raten lässt. Es fällt auf Dich zurück.

    Gruss

    Toschten Studenberj
     
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