Bauunterlagen, Baulast

Diskutiere Bauunterlagen, Baulast im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin zusammen, wir haben uns im Jahr 2004 eine DHH bauen lassen. Der GÜ hat uns nun endlich nach langem hin und her und unter Androhung...

  1. #1 marc4mac, 19.06.2008
    marc4mac

    marc4mac

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sysadmin
    Ort:
    Rheine
    Moin zusammen,
    wir haben uns im Jahr 2004 eine DHH bauen lassen. Der GÜ hat uns nun endlich nach langem hin und her und unter Androhung rechtlicher Schritte unsererseits die "Anträge und Genehmigungen" zukommen lassen. Der Bau war schon genehmigt und wir sind in ein bestehendes Freistellungsverfahren eingetreten. Deswegen haben keine Erschliessungsanträge o.Ä. unterschrieben.

    So, nun meine Fragen:
    1. ich vermisse z.B. den ENEV-Nachweis, die Energiebedarfsberechnung und Statik. Detaillierte Baupläne kann ich auch nicht mein Eigen nennen, ich habe nur Baupläne im M1:100. Habe ich auf diese Unterlagen einen Anspruch?

    2. Es hat sich herausgestellt das uns der GÜ eine Baulast hinterlassen hat. Unser DDH-Nachbar nutzt unseren Kanalanschluss und teilweise gehen seine Abwässer durch unseren Schacht. Auf jeden Fall hat die Ausführung der Haus- und Grundstücksentwässerung nicht viel mit dem Antrag gemeinsam. Vor allem aber wurden wir darüber nicht informiert und werden jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt. Schliesslich handelt es sich dabei ja um eine Baulast, ob nun mit oder ohne Wertminderung. Der Stadt ist es scheinbar egal und es wurde auch schon alles abgenommen. Müssen wir das so hinnehmen oder haben wir eine rechtliche Handhabe? In der Baubeschreibung steht von der Baulast auf jeden Fall nichts.


    Danke und Gruß
    Marcus
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das reine Vorhandensein der nachbarlichen Leitung ist erstmal keine Baulast.
    Besteht denn wirklich eine solche (amtliche Eintragung im Baulastenverzeichnis) oder gibt es eine Grunddienstbarkeit (Grundbuchauszug)?
    Sind es eigene Grundstücke oder nur Sondernutzungsrechte auf gemeinsamem Grund?
     
  3. #3 marc4mac, 19.06.2008
    marc4mac

    marc4mac

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sysadmin
    Ort:
    Rheine
    Lt. Bauamt der Stadt handelt es sich sehrwohl um eine Baulast und sollte nach Möglichkeit auch als solche eingetragen werden. Ob allerdings die Arbeit erst durch einen Eintrag zur Baulast wird weiss ich nicht. Einen Anspruch auf Eintragung erhebt die Stadt auf jeden Fall nicht. Wir tendieren allerdings auch dazu es dabei zu belassen. Leider spekuliert der GÜ darauf und ich möchte Ihn nur ungerne so ziehen lassen :deal Aber er ist kein Kleiner hier im Ort und hat überall seine Fühler... Beides sind eigene einzelne Grundstücke.
     
  4. JoSeb

    JoSeb

    Dabei seit:
    11.01.2007
    Beiträge:
    130
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Ist aber ein privatrechtlich nicht rechtmäiger Zustand und kann nur durch eine eingetragene Grunddienstbarkeit geheilt werden. Da eine Baulast bereits besteht, gehe ich davon aus, dass dies von öffentlich-rechtlicher Seite vom Bauamt in der Genehmigungsphase gefordert wurde, weil Erschliessung nicht gesichert!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Lese ich anders.
    Leitung liegt, ist aber weder privatrechtlich noch per Baulast abgesichert.

    Jede Menge Sch....ade

    Verstopft Ihre Leitung, weil die Hygieneartikel von Nachbars Teenies nicht mit der Abwasseranlagen kompatibel sind - wer zahlt??? SIE!!!!
    Ist an Nachbars Leitung ein Schaden, wessen Vorgarten wird zerlegt? IHRER!!!!
    Geht von Ihrem Anschluß eine Verschmutzung des öffentlichen Kanals aus, wer zahlt? SIE!!!!
    tbc

    Und das alles nur, weil der BT sich die Kosten für einen zweiten Schacht in die Tasche gesteckt hat.

    Die Leitung ist nict abgesichert, also Entfernung von Ihrem Grundstück fordern. Der Nachbar soll sich selber anschliessen.
    Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten dürften wohl zu Lasten des BT gehen.

    Aber die ganze Nummer bitte zusammen mit einem Baurechts-RA durchziehen.

    Zum Thema BT und dessen Fingern.
    Wenn interessiert, wo der überall drin und dran rum grabbelt.

    Was soll der denn machen?

    MfG
     
  6. #6 marc4mac, 20.06.2008
    marc4mac

    marc4mac

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sysadmin
    Ort:
    Rheine
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    eine Entfernung der Leitung haben wir schon gefordert, jedoch zeigt der GU keinerlei Reaktion. Wir sind ja schon froh das uns das Planungsbüro (auf Anweisung des GU) die Kopien der Anträge überlassen hat. Anhand derer ist uns ja auch aufgefallen dass Genehmigung und Ausführung von einander abweichen (siehe "meine Fotos").
    Das Problem des Nachbarn ist allerdings dass er, im Gegensatz zu uns, die Anträge unterzeichnet hat. :eek: Die Unterlagen wurden Ihm bei Vertragsabschluss zur Unterschrift vorgelegt mit dem Hinweis "Hier, hier und hier bitte unterschreiben" ohne Ihn auf die Baulast aufmerksam zu machen. Das Bauamt überprüft hier nicht ob eine Grunddienstbarkeit oder Baulast eingetragen ist. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren die Grundstücke Eigentum der Stadt.

    Diese Kosten hat er ja noch nicht einmal gespart, denn der 2te Schacht wurde ja gesetzt und lt. Bauamt besteht sogar ein Kanalanschluss.. :mauer
    Nachbar und GU, bzw. deren RA hatten derweil schon Diskussionen, u.a. auch wegen des Kanalanschlusses. Der RA des GU argumentiert dass die Ausführung hier "ortsüblich" ist und der RA des Nachbarn hat eingelenkt weil die Anträge vom Nachbarn unterschrieben wurden. Auf Anfrage sagten mir die Herrschaften vom Bauamt jedoch dass man es so lösen könne, es allerdings nicht ortsüblich ist. Und dem Bauamt ist es egal.
    Vielen Dank, ich werde mich mal auf die Suche nach einem, nicht vorbelasteten geeigneten RA für Baurecht begeben.

    Gruß
    Marcus
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vielleicht sollte der RA auch den D+H vom Amt mal Feuer unterm A.... machen.
    Durch Ihre Hinweise wissen die von einer abweichend von der Genehmigung errichteten Abwasseranlage. Das müsste die an sich schon bewegen.
    Bewegt es sie nicht, wäre das ggf. eine Verletzung von Amtspflichten -> Dienstaufsichtsbeschwerde!

    Dann mögen die D+H mal überlegen, was weniger Arbeit macht.
    Beschwere abwehren oder BT bewegen.

    MfG
     
  8. #8 marc4mac, 20.06.2008
    marc4mac

    marc4mac

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sysadmin
    Ort:
    Rheine
    D+H vom Amt? Der Begriff ist mir nicht geläufig, sorry... [​IMG]

    Das meinte ich mit "Finger überall". Aussage vom Bauamt war "...tja, sie legen sich mit einem der grössten Bauunternehmer hier an..."
    Genau wie die Dichtigkeitsprüfung, ein Protokoll existiert, aber unsere Grundstücksentwässerung wurde nicht abgedrückt.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ah ja. eswegen also das Beharrungsvermögen der D+H;).
    Die haben Schiss!!
    Was juckt Sie, wie groß der ist. Das kann auch ein Vorteil für Sie sein. Denn wenn sich rumspricht.....

    MfG
     
  10. #10 marc4mac, 25.06.2008
    marc4mac

    marc4mac

    Dabei seit:
    28.12.2007
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sysadmin
    Ort:
    Rheine
    :28: Jut, da werde ich dann mal einen Anwalt einschalten, der Anschluss ist auf jeden Fall ein gemeinsamer Anschluss, soviel habe ich schon vom Amt rausbekommen.
    Können Sie noch was zu den fehlenden Unterlagen sagen? Was gehört denn im Normalfall in die Hand des Eigentümers?

    Danke und Gruß
    Marcus
     
Thema:

Bauunterlagen, Baulast

Die Seite wird geladen...

Bauunterlagen, Baulast - Ähnliche Themen

  1. Anbau nicht in Bauunterlagen verzeichnet

    Anbau nicht in Bauunterlagen verzeichnet: Guten Tag, Ich habe einen Kaufvertrag unterschrieben und nun fiel mir auf, dass im Vertrag darauf hingewiesen wird, dass der Wintergarten und ein...
  2. Energieausweis- Keine Bauunterlagen zum Haus von 1880

    Energieausweis- Keine Bauunterlagen zum Haus von 1880: Hallo liebes Forum, ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe, dass ich hier vielleicht noch ein paar Ansatzpunkte erhalte. Mein Elternhaus soll...
  3. Traglast aus Bauunterlagen lesen Stahlbetondecke Haus Bj 1955

    Traglast aus Bauunterlagen lesen Stahlbetondecke Haus Bj 1955: Ich saniere gerade einen Altbau und habe zwei Statiker konsultiert, die mir sagen sollten, welche Traglast die Stahlbetondecken zwischen Keller/EG...
  4. Welche Bauunterlagen muß Hausverwaltung vorliegen? Einsicht möglich als Eigentümer?

    Welche Bauunterlagen muß Hausverwaltung vorliegen? Einsicht möglich als Eigentümer?: Guten Tag. Mich würde interessieren, welche Bauunterlagen unsere Hausverwaltung vorliegen haben muß. Und welche Unterlagen ich als Eigentümer...
  5. Haus kaufen ? betrifft Herausgabe Bauunterlagen

    Haus kaufen ? betrifft Herausgabe Bauunterlagen: Guten Tag, Leider weiss ich nicht ob diese Rubrik für meine Frage richtig ist. Wir suchen schon zwei Jahre umd haben einen Tip bekommen und...