Raumhoch gefliest - auch Schrägen?

Diskutiere Raumhoch gefliest - auch Schrägen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Habe mal eine Frage: In unserer Leistungsbeschreibung steht, dass das Bad im OG "raumhoch" gefliest wird. Nun haben wir eine "lange" Wand, die...

  1. #1 BauHERRIN, 19.06.2008
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    Habe mal eine Frage: In unserer Leistungsbeschreibung steht, dass das Bad im OG "raumhoch" gefliest wird. Nun haben wir eine "lange" Wand, die größtenteils aus Schräge besteht - und der GÜ behauptet, Schrägen würden nicht gefliest.

    Wie ist das rechtlich geregelt? Bezieht sich "raumhoch" nur auf "gerade" Wände, oder sind auch Schrägen mit einbegriffen?

    Alex
     
  2. shenja

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    hallo,
    so genau weiß ich das jetzt auch nicht, aber unser fliesenleger hat uns damals davon abgeraten die schrägen zu fließen, da die fliesen bei setzungen wieder abfallen können.
    unsere leistungsbeschreibung sah damals aber keine fliesen in den schrägen vor.

    gruss shenja
     
  3. #3 Niederbayer, 19.06.2008
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    Meines Wissen ist es kein Problem Dachschrägen zu fliesen.

    Dennoch würde ich es aufgrund der Optik sein lassen. Ich würde nicht mal alle Wände in den Bädern und WC's bis nach oben fliesen. Nur da wo es sein muss.
     
  4. Peeder

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    womit meiner Meinung nach der GÜ recht hat, die Schrägen gehören zur Decke .

    Peeder
     
  5. #5 BauHERRIN, 21.06.2008
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    ...danke für Eure Antworten.

    Zum Thema Optik: Wir haben große weiße Fliesen für die Wände (30 x 60 cm), die fast fugenfrei verlegt werden. Dadurch unterscheidet sich die Optik gar nicht so sehr von "nur gestrichen".

    Auch wenn viele das anders sehen: Ich bin ein Freund von raumhoch gefliesen Bädern :lock

    Unsere Badewanne steht direkt unter der Schräge - wenn die nicht gefliest wird, besteht jedesmal, wenn ich mir mit der Handbrause die Haare wasche, die Gefahr, dass ich die nicht geflieste Wand "mitdusche" - das finde ich weniger ideal....

    Mal sehen, ob sich Kompromisse finden lassen. Runterfallen dürften die Fliesen meines Erachtens jedoch nicht, wenn ein Fachmann sie verlegt... :confused:
     
  6. #6 FlorianB, 23.06.2008
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    Hallo,

    also ich war schon in mehreren Häusern in denen die Schrägen Wände im Bad gefliest worden sind. Scheint zumindest technisch möglich zu sein. Meine Eltern wohnen seit 8 jahren in einen solchen Haus und da halten die Fliesen auch noch.

    War allerdings seinerzeit auch ein richtig guter Fliesenleger....
     
  7. #7 Tom1099, 23.06.2008
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    Wortwörtlich genommen ist die Dachschräge ein Teil der Decke (bzw.des Daches) und nicht der Wand.
     
  8. Julius

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    Also, Herrin Alex,
    ich faß mal zusammen.

    Man muß die Sachlage getrennt betrachten:
    1) technisch machbar - ja (sofern Untergrund fachgrecht verarbeitet)
    2) sinnvoll - kann sein, je nach Nutzung (Anordnung der Wanne etc.)
    3) im Preis mit drin bei "raumhoch gefliest" - nei

    Fazit: Wenn gewünscht, gegen Aufpreis in Auftrag geben!

    Noch was unklar?
     
  9. Peeder

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    dazu zählt auch die Unterkonstruktion -- erhöhtes Gewicht der Decke --Achsabstände der UK --

    Darf es ein paar Kilo mehr sein ? :biggthumpup:

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  10. #10 rudi1106, 24.06.2008
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    So klar würde ich das nicht sehen, dass Fliesen an der Schräge nicht im Preis enthalten sind. Hier ist nicht entscheidend, ob Fachleute Schrägen als Decke sehen, sondern wie die Vertragsparteien dies sehen. Wenn der Aufbau des Bades bei Vertragsschluss so geplant war, dass Fliesen an der Schräge evtl. sogar technisch notwendig sind, ist dies auch geschuldet.

    Etwas off topic, aber irgendwie muss ich ständig an Mario Barth und diese "nur Haare"-Geschichte denken... ;-)
     
  11. Julius

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    Zumindest die eine Vertragspartei sieht dies ja nun offenbar eindeutig anders!
    Dann nenne doch bitte einen praktikablen Weg für den AG, das Gegenteil zu beweisen...
     
  12. #12 rudi1106, 25.06.2008
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    Kann ich so pauschal natürlich nicht sagen. Da müsste man sämtliche Vertragsunterlagen etc. kennen. Aus irgendeinem Grund sind ja die Bauherren der Meinung, dass auch die Schrägen gefliest werden müssen. Und wenn der AN dies wusste oder diese Ansicht verursacht hat, geht das zu seinen Lasten.
     
  13. #13 Baufuchs, 25.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Üblich

    in Baubeschreibungen ist die Trennung nach "Wandfliesen" und "Bodenfliesen".

    Wände sind Bauteile, welche Räume seitlich umschliessen.
    Decken sind Bauteile, welche Räume nach oben abschliessen.
    Im Dachgeschoss sind konstruktionsbedingt Teile dieser Decken schräg.

    Da wird es für den, der plötzlich Deckenteile zu Wänden machen will nicht ganz leicht mit der Argumentation "habe ich aber so gesehen"....

    Aber Juristen kriegen das schon hin.:)
    (Zumindest in der Erstberatung, wenn es darum geht ein Mandat zu bekommen.)
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2008
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    Ja - Nicht kommunizierte Erwartung.
    Wie war das doch in Mark´s Signatur? Enttäuschung ist die Folge falscher Erwartungen - oder so ähnlich.

    Fliesen 30/60 sind in der Regel ab 12 mm dick und brauchen ein rect dickes Kleberbett.
    Die kann ich nicht "mal eben" unter eine 08/15 Dachschrägenverkleidung kleben.
    Mal ganz davon ab, dass das für den Fliesör ne Menge Aufwand ist, weil die schweren Biester doch immer dem Ruf der Schwerkraft folgen wollen.
     
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