Hangabstützung durch Betonpalisaden statt Mauer

Diskutiere Hangabstützung durch Betonpalisaden statt Mauer im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, weiss jemand den genauen bautechnischen Unterschied zwischen Betonpalisaden und einer gemauerten Mauer zur Abstützung eines...

  1. krusty

    krusty

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    Hallo,
    weiss jemand den genauen bautechnischen Unterschied zwischen Betonpalisaden und einer gemauerten Mauer zur Abstützung eines Höhenunterschiedes von 60cm zwischen zwei Reihenhausterrassen?
    Hintergrund:
    Zwischen den Terrassen war vom Erbauer der Reihenhäuser eine 60cm hohe, 3m lange Palisadenreihe zur Abstützung des Geländes errichtet worden. Mein Nachbar hat diese ohne mein Einverständnis entfernt und durch eine Mauer aus sog. Fundamentsteinen (hohle Betonsteine, die gemauert und dann mit Beton verfüllt werden. Nimmt man gerne als Fundament, daher ugs. Fundamentsteine, genaue Bez. weiss ich nicht) ersetzt. Der Richter, vor dem das Ganze mittlerweile verhandelt wird, sieht darin ein eher ästhetisches Problem und will auf dem Vergleichswege meinen Nachbarn dazu verpflichten, alle Folgeschäden zu tragen, die aus dieser Situation entstehen könnten. Einen Anspruch meinerseits auf Wiederherstellung der Betonpalisade lehnt er ab. Er sieht die Mauer mit der Betonpalisade als gleichwertig an.
    Ich sehe das anders. Die Palisade aus Sichtbeton ist wartungsfrei im Gegensatz zu einer Mauer, die verputzt und gestrichen werden muss. Auch muss die Betonplisade nicht unbedingt frosttief gründen, wohl aber die Mauer, was diese aber hier nicht tut.
    Hat jemand Argumentationshilfen Betonpalisade contra Mauer? Oder evtl. sogar Erfahrung in einem ähnlichen Fall? Urteile, Links?
    Für jede Form der Hilfe wäre ich dankbar.
    Gruß
    Franz
     
  2. bernix

    bernix

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    Hallo Franz

    die Palisaden steckten vermutlich ca ganausotief in der Erde (bzw teilweise im Magerbeton) wie sie oben herausschauen, wenn sie als Stützmauer eingesetzt werden. Zusammen mit dem Schotter darunter ergibt sich eine quasi frostfrei Gründung...
    Ähnliches gilt für die Mauer: Die braucht mE nicht ganz so tief zu reichen, weil das Eigengewicht und die Breite höher sind...
    -
    Bei einem Vergleich wäre ich vorsichtig: Einmal wegen der Gerichtskosten etc und wenn es zu einer Veränderung (zB Neigung) kommt ist der nächste Streit vorprogrammiert.
    -
    Hier würde mich beruhigen, wenn ein statischer Nachweis vorliegen würde, dass die Mauer angemessen ausgeführt wurde. sowie eine Verpflichtung, dass die Mauer in regelmässigen Abständen vom Nachbarn zu streichen (zB) ist.
    -
    Aus welchem Grund hat er die Mauer gebaut?
    gruss
     
  3. krusty

    krusty

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    Hallo bernix,

    danke für die Antwort.
    Er hat die Mauer gebaut, weil er die Betonpalisaden, die vorher dort standen, weggehauen hat. Dann hat er auf die neue Mauer eine weitere Mauer als Sichtschutz gestellt.
    Vorher standen dort die Betonpalisaden mit einer Holz-Sichtschutzwand darauf. Aber das hat ihm wohl nicht mehr gefallen und er hat es einfach alles weggemacht und eine Mauer gebaut.
    Ich muss das wohl auch nicht verstehen.

    Gruss
    Franz
     
  4. bernix

    bernix

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    Hallo Franz

    hier sollte besonders genau geprüft werden,ob die statischen Notwendigkeiten erfüllt werden..zB auch Sicherheit gegen Winddruck (ich nehm mal an das Mäuerchen ist so 2m hoch). Es ist ein Unterschied ob ein Holzsichtschutz (mit Ritzen) oder eine dichte Wand errichtet wird, bzw dem Nachbarn auf den Kopf fällt....
    gruss
     
Thema: Hangabstützung durch Betonpalisaden statt Mauer
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