Bauleiter....

Diskutiere Bauleiter.... im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Endlich ist der Ursprung des Begriffs geklärt

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Endlich ist der Ursprung des Begriffs geklärt
     
  2. bernix

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    n´Abend Ralf

    vielleicht gehts anderen auch so: Ich kann nicht erkennen was über dem Pfeil ist...
    gruss
     
  3. bernix

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    oder doch? Stehen die beiden Kleinen auf einer LEiter?
     
  4. Yilmaz

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    Es ist ein Bauleiter :)
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Einfach mal aufs Bild klicken, dann wirds grösser.
    "Bauleitung" durch Nachbarskinder. Denen steht der Erdberg im Wege, also haben die sich - gar nicht dumm - Papas Leiter an den Zaun gestellt, um beobachten zu können.

    Der Spruch gestern, als wohl jemand die Kinder rief:
    Ich hätt mich wegschmeissen können.

    MfG
     
  6. Julius

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    Auf dem Bau ist es ja auch interessant. Kann ich verstehen. :)
     
  7. R.B.

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    Was wollt Ihr denn? Hier im Forum wird doch immer eine Bauüberwachung angemahnt. :biggthumpup:

    Ich kann mich noch daran erinnern, daß mein Großer als er etwa 5 Jahr alt war, einen ganzen Tag am Fenster saß und zugeschaut hat, wie draussen die Straße gemacht wurde. Für´s Mittagessen hatte er keine Zeit, denn dazu hätten wir unser Mittagessen zeitlich mit den Bauarbeiten synchronisieren müssen.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 MartinB, 25.07.2008
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    Guten Morgen zusammen,
    ich hab da eine Frage zum Bauleiter?
    Muss der in Bauträgerverträgen, z.B.: in NRW, benannt werden?
     
  9. jhd

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    Generell sollte man den Bauleiter streichen, dann ergeben sich diese Probleme zwangsläufig nicht mehr.
    Zudem führte die Benennung des Bauleiters in der Vergangenheit zunehmend zu Problemen bezüglich gleichlautender Begrifflichkeiten.
    So ist z. B. die Bauleiter eben jene Leiter auf der Baustelle um Höhenunterschiede zu überbrücken.
    Die Umbenennung in Halbleiter war geplant, jedoch mit einem schweren Aufschrei in der Elektronikbranche verbunden.
    Adäquate Begrifflichkeiten sind meines Erachtens Vollpfosten und Halbaffe, diese scheinen jedoch seitens der Namensträger nicht auf Gegenliebe zu stoßen.

    Hochachtungs voll
     
  10. #10 MartinB, 25.07.2008
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    Hab ich VERSTANDEN. Hilft mir aber nicht weiter und muß das Problem lösen.

    Was für Pflichten und Rechte hat denn ein Bauleiter?
    (wer bis jetzt: das auch immer Macht,
    sich Erlaubt
    und auch so Handelt
    und als Bauleiter für das Bauamt, angesehen wird ?)

    Verantwortlich ist doch immer der BAUHERR oder ?
     
  11. #11 Stefan61, 25.07.2008
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    Nach meinem Sprachverständnis ist Bauleiter derjenige, der auf der Baustelle gegenüber den Handwerkern weisungsbefugt ist. Das kann ein Architekt oder Bauingenieur sein oder auch der Bauherr.

    Wer im Einzelfall Bauleiter ist, ergibt sich aus den Verträgen. Schwierig wird's, wenn jemand auf der Baustelle Weisungen erteilt, der dazu nicht befugt war. Dann sind wir schnell beim Thema "vollmachtsloser Vertreter".
     
  12. #12 Shai Hulud, 25.07.2008
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    Bauleiter regelmäßig einer Sicht- und Funktionsprüfung unterziehen und Kontrollblatt führen. Vor Anwendung ebenfalls vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen, bei Mängeln sofort außer Betrieb nehmen. Sie dürfen nur von von Fachpersonal (z.B. Hersteller) oder autorisierten Firmen instandgesetzt werden.
     
  13. #13 MartinB, 25.07.2008
    MartinB

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    In den GalaBaublättern habe ich gelesen, dass es gesetzlich VORGESCHRIEBEN ist, das er in den Bauverträgen Namentlich ausgewiesen ist.
    Stimmt das ?
     
  14. #14 wasweissich, 25.07.2008
    wasweissich

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    galabauer brauchen in den seltensten fällen bauleiter , weil in der regel alles ebenerdig erledigt wird .
    und zum bäumeschneiden nehmen wir eigentlich immer einen steiger , und der heisst in der regel ruthmann.........
     
  15. jhd

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    So - Ihr lest die Gala. :shades
     
  16. #16 MartinB, 26.07.2008
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    Ich habe einen Namensfetter der wie folgt geschrieben (nicht in PB) hat:

    Bei jeder noch so kleinen Baustelle muss die Art der Ausführung der Baumaßnahme angeordnet und die unterschiedlichen Tätigkeiten müssen koordiniert und überwacht werden. Der Bauherr hat häufig ein Architektur- und/oder Ingenieurbüro mit der Objektüberwachung beauftragt, im Bauunternehmen übernimmt der Bauleiter diese Aufgabe. Auch wenn das Tätigkeitsfeld des Bauleiters des Bauherrn etwas anders ist als das des Bauleiters im Bauunternehmen, sollten beide bestrebt sein, ein Bauvorhaben in möglichst kurzer Zeit im Rahmen der geplanten Kosten mangelfrei herzustellen.

    Soweit die Theorie. Wie ist es in der Praxis ?
     
  17. jhd

    jhd

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    :o Ich habe keinen Namensvetter.
     
  18. #18 wasweissich, 26.07.2008
    wasweissich

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  19. #19 wasweissich, 26.07.2008
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  20. Lukas

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