Drainage / Drain von 1979

Diskutiere Drainage / Drain von 1979 im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Sehr geehrtes Forum-Team, ich habe einige Fragen an Sie, weil diese im Forum nicht beantwortet werden. Ich habe 1979 in Hanglage (sehr...

  1. #1 kraroma, 20.06.2008
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    Sehr geehrtes Forum-Team,

    ich habe einige Fragen an Sie, weil diese im Forum nicht beantwortet werden.

    Ich habe 1979 in Hanglage (sehr fettiger Lehmboden, er ist in ca. 40 cm Tiefe taubenblau) ein Klinkerhaus erstellen lassen. Da ich
    in diesem großen Baugebiet das 3. Haus war und bei starken Niederschlag ordentlich Oberflächenwasser in mein Grundstück
    kam, wurde der Kellerbereich aussen mit schwarzer Isolierung
    angestrichen und davor braune Noppenbahnen gestellt. dann folgte die gelbe Ringleitung und eine Kiesabdeckung. Auf Grund
    des hohen Wasseranteils beschloss der Bauleiter, die Kiesabdeckung bis 50 cm unter der Erdoberfläche aufzufüllen (26 To.). Darauf folgte dann eine Schicht Lehmboden und ca. 25 cm Torfschicht für die Rhododendren + Azaleen. Um das Oberflächenwasser vor der Grenze abzufangen, wurde die Erdoberfläche zum Oberlieger um ca. 15 cm erhöht und teilweise,dort wo starke Wassermassen auftraten, Stellriemen gesetzt. Das Wasser, was sich jetzt vor der Grenze sammelte, wurde über eine "Mulde" in einen Kontrollschacht eingeleitet.
    Wasserprobleme hatten wir seither nicht mehr.
    2002 wurde auf dem Obliegergrundstück ein Haus mit 3 Eigentumswohnungen gebaut. Ohne Genehmigung wurde hinter meiner Grenze 90 cm aufgeschüttet, sodass die Sohle die gleiche Höhe wie mein Grundstck hat, mit dem Ergebnis, dass jetzt Oberflächenwasser, Erdreich(jetzt weniger), Sickerwasser und Bergdruck vorliegt. Mittlerweile sind Schäden von über 30'000 €
    mit steigender Tendenz entstanden.
    Jetzt war der vom Gericht bestellte Gutachter da, und er stellte aus dem hohlen Bauch durch Augenscheinnahme (geprüft wurde nichts), dass die Schäden durch meine verstopfte und nicht sachgemässe Drainage entstanden ist.
    Jetzt zu meinen Fragen:

    1.) Nach welcher Vorschrift bzw. DIN-Norm wurde 1979 gebaut?
    DIN 4095 bzw. DIN 18195-4 ?
    2.) Wie hoch mußte mind. die Kiesabdeckung über dem gelben
    Rohr sein ?
    3.) Welche Körnung war als Kies vorgeschrieben, 16/32 ?
    4.) Gab es damals schon eine Vorschrift, dass gegen das Erdreich zuerst eine Drän-Flies nötig war, bevor der Kies eingefüllt wurde ? Die fehlt nämlich bei mir und deshalb sei der Kies versandet mit den Jahren (fast 30 Jahre). Aber die Schäden sind erst lansam erwachsen, seit hinter uns gebaut wurde.
    Für Ihre Bemühungen danke ich im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    kraroma
     
  2. ISYBAU

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    Nachdem hier bereits ein Gerichtsgutachten vorliegt und die Beantwortung der Fragen möglicherweise in den Prozess eingebrachte werden ist das Forum wohl auch nicht dafür geeignet. Allgemeine Antworten helfen hier wohl auch wenig weiter und fundierte Anworten wird man nicht aus der hohlen Hand schütteln.

    Damit Sie hier zu Ihrem Recht kommen, empfiehlt es sich, dass Sie mit Ihrem Anwalt unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen die richtigen Fragen in einen Beweissbeschluss bringen!

    Wie Sie schildern, ist das Problem der Oberflächenabfluss von Nachbarsgrund auf Ihren.
    Unklar ist aber, wie und welche Schäden wo auftreten.

    Auch damals musste eine Drainage funktionieren - hierzu der Hinweis auf die Filterregel nach Terzagi. http://bauwiki.tugraz.at/bin/view/Baulexikon/TerZaghi
     
  3. #3 Manfred Abt, 24.06.2008
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    Herrn Thoma ist uneingeschränkt zuzustimmen, aus dem Forum können sich für Sie keine verwertbaren Erkenntnisse erzielen lassen. Da ist Sachkunde vor Ort gefragt, um Ihren RA und die Gutachter mit den richtigen Infos, der richtigen Munition zu versorgen.

    Tendenziell habe ich den Eindruck, dass auch Kommunikationsprobleme bzw. Über-/Unterbewertung von Details eine Rolle spielen können.
     
  4. #4 kraroma, 27.06.2008
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    Sehr geehrter Herr Thoma
    Sehr geehrter Herr Abt

    besten Dank für Ihre Antworten.
    Hier geht es mir ausschliesslich um die Beantwortung der Fragen 1bis 4. Ich muss doch wissen, wovon ich spreche,um dem Gutachter Proli zu bieten. Folglich muss ich doch wissen, was 1979
    Fakt war. Sonst kann es doch nicht funktionieren. Aus dem hohlen Bauch heraus, hat bei Gericht kein Bestand.
    Können Sie mir nicht sagen, nach welchen Vorschriften 1979 eine
    Drainage verlegt wurde?
    Besten Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    Freundliche Grüße aus dem schönen, sonnigen Südschwarzwald
    kraroma
     
  5. ISYBAU

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    Sehr geehrter Herr Kraroma,

    die Frage nach der damaligen Norm ist recht leicht beantwortet.
    Damals wie heute gilt die DIN 4095, jedoch damals in der Fassung von 1973.
    Wenn Sie sich selbst kundig machen möchten, empfehle ich Ihnen das Buch von Wilfried Muth, Schäden an Dränanlagen (Band 17, Fraunhofer IRB Verlag)

    Sie werden Ihre Gründe haben, die Drainage zu fokusieren.

    Viele Grüße aus Würzburg
    Robert Thoma
     
  6. #6 kraroma, 28.06.2008
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    Sehr geehrter Herr Thoma,

    besten Dank für Ihre Hilfe.
    Es ist so, wie Sie schreiben. Ich fokusiere es dehalb, weil der Gutachter einfach behauptet, die Drainage sei nicht fachmännisch ausgeführt worden. Deshalb sei der Rollkies
    mit der Zeit versandet, die Drainage zu und das Wasser
    kann nicht mehr ablaufen und deshalb der Schimmelbefall
    an den kellerwänden mit zunehmender Tendenz.
    Da keine Untersuchung stattfand, bin ich der Meinung, dass diese Äusserung des Gutachters äusserst problematisch ist.
    Deshalb werde ich mir diese Norm,sofern ich sie über Google finde, ansehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Markow
     
  7. #7 kraroma, 28.06.2008
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    Sehr geehrter Herr Thoma,
    könnten Sie mir bitte die DIN 4095, Ausgabe 1973-12
    bitte mailen,aber nur wie der Aufbau seinerzeit gültig war.
    Besten Dank !!
    e_mail: rolfMarkow@web.de

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Markow
     
  8. Robby

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    Es ist mehr als zu bezweifeln durch angelesenes Wissen dem Gerichts SV Paroli bieten zu können.
     
  9. Julius

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    Ich frag mich nur, wieso in der alten Norm stehen mag, wie in in Deinem Einzelfall damals ausgeführt wurde...
     
  10. Robby

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    Wenn ich den Beitrag mal so ganz lese geht es sich nicht um die erstellte Dränanlage sondern ob durch die neue Nachbarbebauung diese wirkungslos geworden ist?
     
  11. #11 kraroma, 30.06.2008
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    Durch Aufschüttung des Oberliegers (Hanglage) habe ich als Unterlieger seit 7 Jahren Oberflächenwasser,Sickerwasser und Pressung. Das Wasser sammelt sich im Weg und versickert im Moorbeet.
    Unter dem Moorbeet ist Rollkies 16/32. Innerhalb von 4 Jahren ist das Moorbeet um 15 cm abgesackt. Sie können sicher erraten, wo die Erde hingeschwemmt ist. Da es ein sehr großes Moorbeet ist (ca. 45 m2), verstehe ich nicht, weshalb der Gutachter darauf nicht eingegangen ist. Bilder
    vor und nach der Auffüllung mit neuer Torferde lagen vor, wurden aber überhaupt nicht beachtet. Für ihn stand fest,
    meine Drainage sei über die jetzt 30 Jahre verstopft. Da wir hier sehr fetten Lehmboden haben, ab 40 cm Tiefe ist er taubenblau, und ich vorher, d.h. bevor über uns gebaut wurde, gab es kein eindringendes Wasser, da mein Grundstückniveau ca. 15 cm Höher lag, als das obere Grundstück. Wenn ich jetzt aus dem DIN 4095 in der Fassung von 1973 den Aufbau ersehe, weiss ich,ob meine Drainage sachgemäss ausgeführt wurde. Dann kann ich dem Gutachter den "Wind aus den Segeln"nehmen, vielleicht!!
     
  12. Julius

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    Könnte es sein, daß dem Gutzachter einfach die falschen Fragen gestellt worden sind...?
     
  13. ISYBAU

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    oh ja ...

    ...
     
  14. #14 buddelchen333, 01.07.2008
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    hier gehts um soviel geld ... Sie müssen einen fähigen Privatgutachter haben, der das Gutachten des GerichtsSV im Verfahren auseinandernimmt ... wenn das versäumt wird, dann bleiben Sie nicht nur auf den Prozeßkosten sitzen, sondern dann wird es auch ganz schwer das ganze überhaupt nochmal aufzurollen...dann kann man nämlich nur noch wegen Verfahrenfehler in die nächste Instanz gehen....
     
  15. #15 kraroma, 01.07.2008
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    Aber wo finde ich einen qualifizierten Gutachter für Grundbau ?
    Wenn ich die Qualitätsanforderungen für einen vom Gericht zugelassenen Gutachter/Sachverständiger lese, dann müssten das ALLE hochqualifizierte und mit der Materie mehr als sehr gut ausgewiesene Gutachter sein.
    Nach meinen bisherigen Erfahrungen, insgesamt hatte ich
    bisher 7 Gutachter zu verschiedenen Pfuscharbeiten. Allesamt waren Nieten auf gut deutsch gesagt. Es gibt eben keinen TÜV für diese Gutachter. Und die Anforderungen, die das Gericht vorschreibt sind wahrscheinlich erkauft, anders ist es nicht zu erklären.
     
  16. #16 Jürgen Jung, 01.07.2008
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    sicherlich gibt es auch unter den SV Nieten, Pauschalierungen sind allerdings sehr böse und Ihre Unterstellung ist unterste Schublade

    Ich mache Sie als Schiffsbauingenieur auch nicht für den Untergang der Estonia verantwortlich

    Wenn die falschen Fragen im Beweisverfahren gestellt werden, dann hat vor Festlegung dieser Fragen ein Anwalt anscheinend gute Arbeit geleistet und ein Anwalt schlechte
     
  17. Robby

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    Sehe ich ebenso...

    Anforderung: " Dem Wissen eines Mesiters oder Ing. überragendes Fachwissen"

    In unserem Kammerbezirk sind Ablehnungs / Durchfallquoten in dem Gewerk von 90% keine Seltenheit

    Welche Art SV waren das denn?
     
  18. ISYBAU

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    Also nur weil man kein Recht bekommt, üble Unterstellungen zu veröffentlichen finde ich daneben. Gehen Sie zu Ihrer IHK oder HWK und lassen sich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Gewerk empfehlen.

    Und die bereits mehrfach angesprochenen "richtigen Fragen" für den Beweisbeschluss waren wohl zu vorsichtig und zurückhaltend angebracht. Das hat etwas mit der Qualität Ihres Anwaltes zu tun. Mehr werde ich hier nicht mehr beitragen.
     
  19. #19 kraroma, 02.07.2008
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    Zitat von ISYBAU
    ... empfiehlt es sich, dass Sie ... die richtigen Fragen in einen Beweissbeschluss bringen!...

    Es ist möglich, aber ich kenne mich dazu wenig aus.

    Dem Gutachter (Dipl. Ing.) wurden folgende Punkte vom Gericht angetragen:
    1. Sind die vom Kläger behaupteten Schäden auf verstärkten Wasserzufluss infolge der Aufschüttung auf den Grundstücken der Beklagten zurückzuführen ?
    2. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um künftig die durch die Aufschüttung verursachten Pressungen sowie den Abfluss des Hangwassers zu vermeiden ?
    3. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen ?
    4. Verbleibt nach Ausführung der baulichen Maßnahmen die Gefahr weiterer Schäden des klägerischen Grundstücks u. Gebäudes durch Pressung und Hangwasser ?

    Kann man solche Fragen überhaupt ohne Untersuchung
    feststellen ? Ich denke nicht.

    Da der Gutachter ja behauptet, die Schäden sind durch meine verstopfte Drainage über die 30 Jahre entstanden und jetzt erst- nachdem das oberliegende Grundstück bebaut wurde - ausgetreten, braucht er vielleicht keine Untersuchung zu machen. Wie sehen Sie die Angelegenheit?

    Freundliche Grüße aus dem Südschwarzwald
    R. Markow
     
  20. #20 kraroma, 03.07.2008
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    Isybau:Also nur weil man kein Recht bekommt, üble Unterstellungen zu veröffentlichen ...................

    Die Leistungen dieser SV - die mir vom Gericht aufgezwungen wurden - waren wirklich vollkommen unqualifiziert. Was Recht ist, muß auch gesagt werden.
    Als "üble Unterstellung" das hinzustellen,ist dann auch pauschalisiert. Oder fühlt sich da Jemand "auf den Schlips getreten"?
     
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