Bebauungsplan Eingeschossigkeit

Diskutiere Bebauungsplan Eingeschossigkeit im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Expertinnen und Experten, vor einiger Zeit habe ich hier schon mal eine ähnliche Frage gestellt allerdings nur mit "Mutmaßungen". Nu...

  1. Thea

    Thea

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    Hallo liebe Expertinnen und Experten,
    vor einiger Zeit habe ich hier schon mal eine ähnliche Frage gestellt allerdings nur mit "Mutmaßungen". Nu eine neue Frage mit mehr "Fakten"

    In unserem Baugebiet gilt eingeschossige Bauweise, es dürfen pro Grundstück nur 2 Wohneinheiten entstehen.
    Am Anfang fanden wir es merkwürdig dass viele Häuser 2 Vollgeschosse bekamen, mussten uns aber belehren lassen das das keine sind weil ja das untere Geschoss durch Garage und Abstellraum /Treppenhaus 1/3 grösser ist als das Obergeschoss. So weit so gut, so rechtmäßig.
    Nun gibt es aber immer mehr Häuser bei denen in den "Spitzböden" riesiege Veluxfenster eingebaut sind. Mal abgesehe davon dass die Dächer riesig sind. Na gut, kann ja jeder seinen Spitzboden beleuchten wie er will... Nun werden aber von einer Firma Häuser beworben die einen komplett ausgebauten Spitzboden haben. Zum Beispiel 4 Eigentumswohnungen in einem Doppelhaus.
    Jeweis mit Untergeschoss (85m2+Anbau"Studio"25m2) als abgeschlossene Wohnung und Obergeschoss mit 82m2+Terasse25m2+Ausbauetage 30m2 als Maisonettewohnung. Die "Ausbauetage ist im Grundriss als Dachgeschoss bezeichnet.
    Mit dem Ausbau 3. Stockwerkes ist laut Aussage eines befreundeten ehemaligen Bauamtsmitarbeiters die die Eingeschossigkeit auf jeden Fall nicht mehr gegeben. Stimmt das so? Wird hier vielleicht der Bebauungsplan "verletzt" oder werden die Käufer betrogen wei das Dachgeschoss nicht ausgebaut werden darf? Ansonsten frage ich mich langsam wann der Erste hier ein Hochhaus vielleicht in Pyramidenform errichtet wird bei dem auch noch eine Eingeschossigkeit nachgewiesen ist.

    Scheinbar interessiert die Stadt überhaupt nicht was hier wer wie macht. Ein Nachbar zwei Grundstücke weiter (Eckgrundstück) dazwischen 2 unbebaute Grundstücke. Er hat sein Haus einfach gedreht, so dass der Eingang zu unserer Straßenseite zeigt. Jetzt stehen fast nebeneinander 2 Häuser mit der gleichen Hausnummer. Die Post landet mal hier und mal da und Besucher (selbst welche vom Amt) landen beim häufig verkehrt. Das wird wohl auch erst dann interressieren wenn Rettungswagen beim falschen Haus landen.
    Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

    Naja, nu hab ich mich ein wenig "ausgekotzt" :mauer vielleicht bekomme ich auch noch hilfreiche Antworten? Dafür danke ich schonmal

    viele Grüße
     
  2. #2 Baufuchs, 21.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Stadt interessiert sich sehr wohl für das, was in Baugebieten so vor sich geht.

    Aber wenn die Bauten dem § 2 (4) der Niedersächsischen Baordnung entsprechen, werden die Häuser genehmigt.

    Übrigens:
    Sind Sie in Ihrem Baugebiet Blockwart oder so was ähnliches?
     
  3. Baumal

    Baumal

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  4. #4 VolkerKugel (†), 21.06.2008
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    ... gegen kreativen Umgang mit B-Plan und LBO einzuwenden :confused:
     
  5. Thea

    Thea

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  6. #6 Baufuchs, 21.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    die Nachbarn Ihre Bauten so wie in § 2 beschrieben gebaut haben, gibts nix zu meckern, die B-Plan Festsetzungen sind dann eingehalten.

    Damit müssen Sie wirklich leben.

    Woher wissen Sie eigentlich, dass der Nachbar mit Eckgrundstück anders gebaut hat, als beantragt?
    Woher wissen Sie, ob nicht die Stellung des Hauses auf dem Grundstück per Nachtrag zum Bauantrag genehmigt wurde?
    Die Sache mit der Hausnummer lässt nicht ja nun wirklich fix regeln, z.B. 22 / 22 a.
     
  7. Thea

    Thea

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    Hallo Baufuchs,
    ich bin eigentlich keine Meckermäkeltante. Wir haben dem Nachbarn die Erlaubnis zur Grenzbebauung (Garage) ohne Gegenleistung erteilt und haben auf eigene Kosten in Absprache mit anderen Nachbarn eine Entwässerung für unser Hanggrundstück beauftragt. Die Nachbarn haben nämlichentweder ihre Grundstücke aufgefüllt oder Staudämme gebaut so dass unser Garten einige Male abgesoffen ist. Auch da haben wir konstruktive Lösungen mit den Nachbarn gesucht - also nix mit Blockwart.
    Nun entstehen rund um uns allerdings immer höhere kreative
    B-Planauslegungshäuser. Und Eingeschossigkeit heisst ja wohl nicht dass man 1 Vollgeschoss+ 1. und 2. Obergeschoss bauen darf, oder?

    Dass das Haus nachträglich gedreht wurde weiss ich, weil ich nachdem wieder Mal die Post nicht ankam wütend bei der Stadt anrief und frage warum die 2x die gleiche Hausnummer vergeben haben. Da bekam ich die Auskunft dass das nicht sein könnte weil dier Eingang zur anderen Straße zeigen würde (so im Bauantrag) ansonsten hätten sie eine andere Nummerierung vorgenommen.
     
  8. Baumal

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    da würde ich auch gerne bauen wollen, bei ihnen in der nachbarschaft...:wow
     
  9. Thea

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    Zynismus?
     
  10. #10 Baufuchs, 22.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ihr Nachbar

    hätte gem. Bauordnung Niedersachsen seine Garage ohnehin auf die Grenze bauen dürfen.

    Was Sie unter 1-Geschossigkeit verstehen, ist offenbar etwas anderes, als die Bauordnung zulässt.

    "Wütend bei der Stadt angerufen"
    = Begeisterung und sofortige Hilfsbereitschaft beim Angerufenen, oder ?:)
     
  11. Thea

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    Bebauung auf beiden Grundstücksseiten = Ein Nachbar muss zustimmen. Wir mussten jedenfalls einen Antrag ans Bauamt unterschreiben dass nachträglich gebaut erden darf.

    Dann irre ich mich wegen der Eingeschossigkeit und deshalb habe ich auch hier gefragt. Ehemaliger Bauamtmitarbeiter hat halt gesagt dass wenn es ein Vollgeschoss gibt und das Dachgeschoss ausgebaut ist ein noch darüberliegendes ausgebautes (Wohnraum) Geschoss die Eingeschossigkeit aufhebt. Wenn das nicht so ist dann muss die Situation eben unter kreative Auslegung gepackt werden...

    Na, wie toll würdest du es finden wenn du ständig Ärger hättest weil Post nicht ankommt oder Pakete in fremden Garagen landen bzw. als unzustellbar (falscher Name) zurückgehen. Die Lösung mit a und b Nummerierung wird auch nicht funktionieren da noch 2 Grundstücke (noch unbebaut) und die Straße zu der das andere Haus gehört zwischen den Grundstücken liegen. Angerufen habe ich auch nur weil ich nicht wusste wer für das Hausnummerncaos verantwortlich ist. Bisher bin ich davon ausgegangen dass es ein Amtsfehler ist. Wie gesagt, solage es "nur" um Post und Pakete geht entsteht uns (oder dem Nachbarn) höchsten Materieller Schaden. Wenn der aber nen Rettungswagen wegschickt während hier jemand verblutet gehts da schon um mehr, oder?
    Mich hier als nörgelnde, spionierende Nachbarin hinzustellen finde ich ziemlich mies. Wir liegen mit niemandem im Streit und verstehen uns mit den Nachbarn gut.
     
  12. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Die Hausnummer ist doch deswegen identisch, weil die des fremden Gebäudes eigentlich zu einem anderen Straßennamen gehört.

    Sowas haben wir hier auch (allerdings Eingang erst nach langer Zeit bei Umbau nachträglich verlegt).

    Die Lösung ist doch ganz einfach:
    Da kommen eben keine reinen Hausnummern hin, sondern die (bei uns früher sowieso generell üblichen) Täfelchen, auf den dann steht "Dingsda-Straße XY".
    In Eurem Fall würde es wohl genügen, dies beim "gedrehten" Haus so zu machen.

    Redet doch mal in diesem Sinne mit jenen Leuten!
     
  13. #13 Zuviel Zeit, 22.06.2008
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    Solche Nachbarn können einem wirklich Spaß machen...

    sowas gabs bei meinen Eltern auch mal... plötzlich kam jemand der die Garage aufs genaueste begutachtete... nur weil es irgendjemandem nicht passte das meine Eltern als einzige die Garage vorne an der Straße hatten, während alle anderen die Garage hinter dem Haus hatten.
    Zudem war die Garage auch noch deutlich größer als eine normale Garage.

    Schade das man den Namen nie erfahren hat... bei meinen Eltern war das nämlich alles umsonst, es war selbstverständlich alles exakt so wie genehmigt.

    Ich finde es traurig das man hier jetzt versucht den Nachbarn Verletzungen des B-Plans anzuhängen, nur weil man selber nicht kreativ genug war bzw einen nicht ausreichend kreativen Architekten beauftragt hatte.

    Und was ausgebaute Dachgeschosse angeht sollte man doch einfach jeden in seinen eigenen 4 Wänden machen lasse was er möchte...es kann ihnen doch egal sein ob der Nachbar ein ausgebautes Dachgeschoss besitzt oder nur einen durch große Fenster belichteten Abstellraum im Spitzboden.
    Es sieht doch beides von Aussen gleich aus...

    Man sollte nicht unnötigerweise eine Nachbarschaft belasten... auch ihnen dürfte sonst irgendwann die Lust am Eigenheim entgehen wenn ihnen eine Nachbar mit immer neuen Vorwürfen das Leben schwer macht.

    Gruß
     
  14. jhd

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    Kerksiek?

    Wenn der Spitzboden abmessungstechnisch nicht so groß ist, dass dieser landesbaurechtlich als Wohnraum gilt, und somit die 1-geschossigkeit über 2/3-Regelung gewährleistet ist, dann denke ich ist es dem Bauamt egal wie schön der Spitzboden eingerichtet wird.

    J.
     
  15. #15 wasweissich, 22.06.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    beim flüchtigen lesen könnte man dein geschriebenes so deuten .

    wenns mit den nachbarn klappt , sollte eine lösung gefunden werden können ,siehe julius...........
    so teuer ist so ein schild nicht , und ausserdem , mit etwas fantasie , kann es auch noch was hübsches werden.........

    j.p.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2008
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    Also - mit den "3" Etagen geht das wie folgt:
    EG - klar
    OG im Dach - < 2/3 der Hausfläche darunter mit lichter Raumhöhe > 2,20 m, dann kein Vollgeschoß
    Spitzboden ausgebaut - Ent oder weder.
    Hat der Spitzboden die Qualität von Aufenthaltsräumen (div. Anforderungen an Grösse, Höhe und Erschliessung) und ist er ausgebaut, so wird das OG im Dach zu Vollgeschoß!!!
    Ist der Spitzboden baurechtlich als Aufenthaltsraum nicht zulässig, darf er nur als gut gedämmter und belichteter Trockenboden/Abstellraum genutzt werden.

    Wirbt also der BT mit Aufenthaltsräumen im Spitzboden ist entweder seine Planung baurechtswidrig oder seine Werbung (gelinde gesagt) irreführend, wobei ich mit 99,9 % an letzteres glauben würde.

    In Sachen Hausnummern einfach mal mit der zuständigen Feuerwache oder Rettungsleitstelle reden.
    Die sorgen, wenn sie Risiken sehen, in der Regel dafür, dass solche Probeme gelöst werden.

    MfG
     
  17. Thea

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    Hm, sich über eine Rechtlage zu informieren finde ich eine Sache, jemanden anzuschwärzen eine andere.
    Die Bauunternehmen die fertige Häuser verkaufen sind hier übrigens nicht zimperlich. Da wurde ein Haus verkauft in dessen "Garten" die Stadt zur Abschirmung das Recht eingetragen hat Sträucher zu pflanzen. Irgendwie hat der Käufer davon nichts mitbekommen. Er sitzt jetzt stinkewütend in seinem absoluten Minigarten (Terrasse+1-2 m Rasen). Wenn jetzt ein Unternehmen mit einem ausbaubaren Spitzboden ( 30 m2 normale Raumhöhe in einem Doppelhaus) wirbt darf ich das wohl komisch finden.
    Hätten wir einen anderen Grundriss gewollt, hätten wir entweder woanders gebaut oder uns auch nach einem anderen Architekten umgesehen. Unser Haus ist für uns optimal und barrierearm.


    @jhd, ja du hast recht und mir ist es prinzipiell auch egal. Seit die Bauämter aber garnichts mehr kontrollieren scheint die kreative Auslegung kaum noch Grenzen zu kennen.
    Im Fall der Nachbarn wollte ich auch erstmal nur die Rechtslage kennen. Weil die letztens jemanden weggschickt haben der etwas an uns liefern wollte anstatt den Lieferanten zu uns rüberzuschicken oder zu sagen die Straße wäre falsch. Ausserdem "fürchte" ich die Nachbarn werden sich sträuben weil die Hausnummer im Glas der Eingangstür eingraviert ist. Ob die Befürchtungen sich bewahrheiten werden wir selbstverständlich erst nach einem Gespräch wissen.
    Projeziert nicht soviel Erfahrungen mit euren Nachbarn auf mich. Mit den Deichbauern haben wir auch eine konstruktive Lösung gefunden obwohl wir einfach den Abriss der Deiche hätten verlangen können damit das Wasser von unserem Grundstück abfliesst.
     
  18. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    das mit den Hausnummern ist mir noch nicht ganz klar...
    Der Zugang zum Grundstück muss von der bestimmungsgemäßen Strasse aus erfolgen, der das Grundstück zugeteilt ist. Die Hausnummer muss von genau dieser Strasse aus gut lesbar am Haus montiert sein. Sollte der Hauseingang nicht von der Strasse aus zu sehen sein, muss die Hausnummer an der der Strasse zugewandten dem Hauseingang nächstliegenden Ecke montiert sein. Liegt das Gebäude mehr als 5 Meter hinter der Strassenbegrenzugslinie, ist die Hausnummer an der Strasse neben dem Zugung/ der Zufahrt anzubringen.
    Dadurch ist die Zuordnung eindeutig. Eventuell sollter der Nachbar/die Nachbarn, schon im eigenen Interesse, diese beherzigen.

    Grüße
    Klaus
     
  19. Thea

    Thea

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    Danke für die guten Erklärungen an KlausK und Ralf Dühlmeyer.
    Obergeschoss und Studiozimmer werden zusammen als Maisonettewohnung verkauft so dass wohl nur vorgegaukelt wird dass im Spitzboden noch zwei Zimmer ausgebaut werden können.


    Ich hab mal eine Zeichnung von dem Hausnummernproblem gemacht, hoffe das Hochladen hat funktioniert.

    [​IMG]
     
  20. #20 derengelfrank, 25.06.2008
    derengelfrank

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    irgendwie passt das

    und das

    nicht ganz zusammen.

    Gab es denn in der Zwischenzeit ein Gespräch mit den Nachbarn?
    Bei uns ist das mit den Hausnummern so geregelt, daß einzig weiße Schrift auf blauem Grund 'gültig ist' und die Hausnummer in der Straße angebracht werden MUSS, zu der sie auch gehört (ggf. mut Zusatz: "Eingang um die Ecke").

    Das ist bei euch übrigens nicht anders:
    http://www.wolfsburg.de/imperia/md/content/brgerdienste/ordnungsamt/26.pdf
    Siehe §9, Absatz 2. Die Nummer (auf der Tür) alleine reicht NICHT!
     
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