Kanalbau Kostenbeteiligung

Diskutiere Kanalbau Kostenbeteiligung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Vor 20 Jahren haben wir von unserem neu erbauten Haus durch unser Grundstück einen 50m langen Abwasser- und Regenwasserkanal bauen lassen. Kosten...

  1. mare

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    Vor 20 Jahren haben wir von unserem neu erbauten Haus durch unser Grundstück einen 50m langen Abwasser- und Regenwasserkanal bauen lassen. Kosten dafür damals etwa 10.000 DM. Die Hälfte, also etwa 25m dieses Kanals, führt am Grundstück unseres Nachbarn vorbei. Genau hier möchte jetzt unser Nachbar an unseren Kanal. Vom Bauamt liegt die Genehmigung vor. Wir müssen noch zustimmen und sagen, was wir als Entschädigung verlangen.
    Was können wir verlangen? Die Einsparung des Nachbarn, wenn er unseren Kanal mitbenutzt, statt einen neuen 25m langen Kanal zu bauen, spielt hier eine Rolle. Unsere Kosten vor 20 Jahren sicher auch.
    Was kostet ein 25m Kanal heute unter einem nicht asphaltiertem Weg?
    Wie viel können wir als Entschädigung verlangen?
     
  2. ISYBAU

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    Wichtig die Genehmigung der Entwässerungseingabe durch den Entwässerungsbetrieb. Die Baugenehmigung umfasst das i.d.R. nicht.

    Bei einer gemeinsamen Nutzung sollte man sich auch über die ggf. gemeinsame Instandhaltung Gedanken machen. Ansonsten ist eine Kostenbeteiligung durch die genannten damaligen Herstellungskosten bereits gut eingrenzbar.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 21.06.2008
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    ... die Hälfte der Euch damals entstandenen Kosten, also 2.500 €
    + die Wiederherstellung Eures Grundstücks nach Abschluss der Arbeiten.

    Muss da nicht aber auch ein Übergabeschacht gesetzt werden
    und muss da nicht auch eine Baulast eingetragen werden?
     
  4. ISYBAU

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    Die Hälfte der Herstellungskosten der gemeinsam genutzen Kanallänge würde ich vorschlagen, 2.500 DM. Aber nur, wenn die Leitung auch mangelfrei ist.
     
  5. mare

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    Die Genehmigung durch den Entwässerungsbetrieb liegt vor.
    Die Leitung ist Mangelfrei.
    Vielen Dank für die Antwort.
     
  6. mare

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    Wo wird die Eintragung der Baulast vorgenommen? Im Grundbuch?
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 22.06.2008
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    Nein ...

    ... im Baulastenverzeichnis beim Bauamt.
     
  8. mare

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  9. #9 dzeeden, 24.06.2008
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    Ich denke, dass man das so pauschal nicht sagen kann. Der Kanal war bei uns gar nicht so teuer. Dann kommt aber noch der Übergabeschacht dazu und vor allem der Anschluss in der Strasse.
    Die Frage ist vor allem auch, wie tief der Kanal wird. Bei uns mussten wir in der Strasse etwa 3,5 m tief ausschachten. Da musste dann abgestützt werden, ....

    Unser Nachbar hat sich übrigens nicht am Neubau unserers Kanals beteilgen wollen, obwohl er in zwei Jahren nachweisen muss, dass sein Kanal noch dicht ist. Es ist aber schon bekannt, dass sein Kanal marode und baufällig ist. Wenn der an unseren Kanal will, dann kann er einfach mal unsere Kosten komplett tragen oder für das doppelte einen eigenen neuen Kanal ausgeben, weil er dann unseren neuen Weg (Leitungs- und Wegerecht) aufreissen und wiederherstellen darf.
    Es ist also nicht immer so einfach. Kommt auf den Nachbarn und die Gegebenheiten an.
     
  10. #10 shneapfla, 24.06.2008
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    Wobei man halt immer auch berücksichtigen sollte, daß man es mit dem Nachbarn (im Normalfall) noch ein paar Jahrzehnte aushalten muß und der Spruch "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" nicht zu Unrecht existiert...;)
     
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