was denn nun vob oder lieber bgb

Diskutiere was denn nun vob oder lieber bgb im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo ich bin neu hier. wir möchten ein haus bauen. wir wissen genau, was wir wollen, waren auch schon bei verschiedenen hausbaufirmen und...

  1. #1 igraine22002, 23.06.2008
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    hallo

    ich bin neu hier. wir möchten ein haus bauen. wir wissen genau, was wir wollen, waren auch schon bei verschiedenen hausbaufirmen und haben uns preisangebot für ein und das selbe haus eingeholt. hierzu habe ich natürlich als laie viele fragen, die ich hier im forum in den verschiedenen rubriken stellen werde.also nicht komisch gucken, wenn ich hier jetzt viele frage stelle, habe wenig ahnung vom bau.


    es stellt sich mir die frage, ob unser bauleistungsvertrag nach vob oder bgb gemacht werden sollte. ich habe gegoogelt und auch hier nachgelesen, aber eine richtige antwort habe ich nicht gefunden. was ist denn nun besser für mich?


    danke für eure hilfe anni
     
  2. lawyer

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    Das ist eine super Frage, bei der Sie von 3 Bauleuten 5 verschiedene Antworten erhalten. Da Sie Auftraggeber und privater Bauherr sind, würde ich sagen: Finger weg von der VOB/B.

    Liste der Nachteile stelle ich zusammen, wenn gewünscht. Die wenigen Vorteile der VOB/B können durch individuelle Vereinbarung ebenso gut erreicht werden.

    MFG
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2008
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    @ lawyer
    Einen GROSSEN Haken hat der BGB.
    Bei Mängeln kann der Unternehmer leichter aussitzen als bei der VOB.

    MfG
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 23.06.2008
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    Ich frage mich ...

    ... warum alle Bauträger (zumindest die, die ich kenne) dann auf VOB-Verträgen bestehen :confused:

    Die Vereinbarung einer länger als 4jährigen Gewährleistungsfrist lässt die VOB ausdrücklich offen.

    Ein BGB-Vertrag hat den "Nachteil", dass alle am Bau Beteiligten damit nicht so richtig vertraut sind.

    @lawyer: was haste gegen die VOB B und C?
     
  5. futzi

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    Hallo,

    meiner Meinung nach bietet die VoB/B gerade für den Auftraggeber Vorteile. Allerdings nur, wenn man sie kennt und anwenden kann oder jemanden an der Seite hat, der das kann. Sonst würde ich eher davon abraten.

    Gruß futzi
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Richtig, eigentlich profitiert der AN durch Verträge nach BGB. Einiges ist das Jahr mehr an Gewährleistung. Dafür Zahlungen sofort fällig nach mangelfreier Leistungserbringung, keine förmliche Abnahme erforderlich ...
     
  7. #7 Volker E, 23.06.2008
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    Hallo,

    ich kann futzi nur zustimmen. Wenn man die VOB/B kennt und richtig anwendet, bietet sie für den Auftraggeber Vorteile. Die von Volker Kugel aufgeführten "Nachteile" gelten genau so auch für die VOB. Meine Erfahrung ist, daß die am Bau Beteiligten zwar oft die VOB vereinbaren wollen, aber tatsächlich gar nicht wissen, was da im einzelnen geregelt ist.

    Gruß

    Volker E
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 23.06.2008
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    Na ja, lieber Namensvetter ...

    ... da muss ich aber heftig widersprechen.
    Die Jungs kennen die VOB (und wenn´s ums Aufmaß geht besonders den Teil C) aber ganz genau :biggthumpup: .

    Wenn nicht, sind´s keine gescheiten Handwerker oder Architekten :o .
     
  9. #9 Olaf (†), 23.06.2008
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    Du...

    redest vom Verhältnis Bauträger/wissende Bauherr -> Handwerker, lieber Volker. Gefragt war aber das Verhältnis Endverbraucher -> Handwerker:konfusius
     
  10. Robby

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    Die VOB ist nichts anderes als eine "allgemeine Geschäftsbedingung. Diese ist im ganzen oder gar nicht zu vereinbaren.

    Viele denken sie wissen was da drinsteht und denken sie können Folgen, Vor- Nachteile abwägen. Dem ist in Wahrheit eher selten so.
     
  11. #11 Gast943916, 24.06.2008
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    meiner Meinung nach bietet die VoB/B gerade für den Auftraggeber Vorteile. Allerdings nur, wenn man sie kennt und anwenden kann

    und welcher Laie kennt schon das BGB???
     
  12. #12 Achim Kaiser, 24.06.2008
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    .....und mir ist das sowas von Piepenhagen :)

    Wenn ich schon zur Angebotsabgabe zu viele Vertragsbedingungen lesen muss, Klauseln mit Gürtel und Hosenträger, Angaben zur Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs und ähnliches gefordert wird ... dann läuft die Show ganz einfach ohne mich. Habe fertig noch bevor ich angefangen habe.

    Ich wickle ansonsten zwischenzeitlich 98,5 % meiner Aufträge auf Grundlage des BGB ab. Wenns jemand nach VOB haben will...auch grade egal.

    Wer zu viel Rechtsverdreher beim bauen braucht, baut mit den falschen Partnern.

    Gute Bau-Partner lassen sich auch nicht jeden Scheiss unter die Weste nageln....weder die Planer noch die Ausführenden.

    Also je nach Vertragswerk nicht wundern, wenn man da mal gegen die Wand läuft. Es gibt noch welche die vor der Leistungsbeschreibung auch die Vorbedingungen lesen ... steht da zu viel ... kannste denen in die Schuhe blasen.

    Neben ein paar Festlegungen zum Bau reichts vollkommen wenn da steht
    *Es gilt die VOB* mit 4 Worten alles gesagt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. Julius

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    Liebe igraine,

    es mag ja sein, daß Ihr genau wißt, was Ihr wollt.
    Nur - werdet Ihr das das auch vereinbaren (können) und dann letzendlich bekommen???

    In der Regel lautet die Antwort: Das ist sehr zu bezweifeln!

    Daher kann der einig sinnvolle Tipp an dieser Stelle nur lauten:
    Nehmt Euch eigenen (bezahlten!) Sachverstand mit ins Boot und laßt den Vertrag - VOR Unterschrift - technisch und rechtlich genau prüfen!!!

    Das dürfte die mit Abstand teuerste Entscheidung in Eurem Leben werden, aber Ihr geht offenbar heran, als ob es um den Kauf eines Kinderwagens ginge...
     
  14. #14 rudi1106, 24.06.2008
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    Ich kann lawyer nur zustimmen. Die VOB/B gehören einfach nicht in Verträge mit Verbrauchern. Das Risiko, dass man Rechte einfach aus Unkenntnis verliert, ist dort einfach zu groß. Abgesehen davon kenne ich auch kaum einen Vertrag, in dem die VOB wirksam vereinbart werden. Das mag auch für Bauherren vorteilhaft sein, ist aber sicher nicht Sinn der Geschichte.

    Beim BGB-Vertrag ist es allerdings natürlich so, dass die gesetzlichen Regelungen nur einen Teil des Vertrages ausmachen. Der Unternehmer präsentiert dazu ja noch ein paar Seiten AGB, die naturgemäß natürlich nicht gerade bauherrenfreundlich sind.

    Im aktuellen Finanztest-Heft ist übrigens gerade eine Liste mit Organisationen abgedruckt, die teilweise zu unglaublichen Preisen Bauverträge überprüfen.
     
  15. #15 Gast943916, 24.06.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Beim BGB-Vertrag ist es allerdings natürlich so, dass die gesetzlichen Regelungen nur einen Teil des Vertrages ausmachen. Der Unternehmer präsentiert dazu ja noch ein paar Seiten AGB, die naturgemäß natürlich nicht gerade bauherrenfreundlich sind.

    eben gerade darum die VOB.........
     
  16. #16 igraine22002, 25.06.2008
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    hallo

    danke für eure antworten.

    das heisst also, für mich als laie ist es besser den vertrag nach bgb abzuschliessen?

    oh mann ist das alles schwierig. nicht nur, daß man sich über die ganzen baubegriffe schlau machen muss, sondern auch über die rechtlichen dinge. im übrigen wird ein architekt aus unserem freundeskreis(ich studiere ingenieurswesen letztes semester und habe daher viele bauingenieure und architekten im freundeskreis) die bauabnahme usw mit uns zusammen machen. wir sehen als laien sonst bestimmt einige sachen nicht.wir bauen übrigens mit der firma team massivhaus. wir waren auf den baustellen und in den fertigen häusern und haben einfach frech an der tür geklingelt und gefragt wie zufrieden die waren mit der firma. die haben allein in dem baugebiet, indem wir bauen 80 häuser gebaut. die leute waren zufrieden, bis auf paar kleinigkeiten.das haben wir auch mit anderen firmen gemacht. ich denke, so kann man am besten die vorteile und nachteile eines bauträgers herausbekommen. an vielen neugebauten häusern stehen ja noch die schilder der bauträger, so ist es ein einfaches an den türen zu klingeln und die bauherren direkt über den bauträger auszufragen. denn diese ganzen baufirmen sind ja wie autoverkäufer, sie erzählen einem sonst was.
     
  17. lawyer

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    Wäre dann nicht eine baubegleitende Kontrolle besser? Bei der Abnahme sieht man nicht mehr alles.

    MFG
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Sorry - nix gegen Studenten und frisch diplomierte/gebecherte, aber zu einer Baubegleitung und Hilfe bei der Abnahme gehört eine gehörige Portion PRAXISwissen, dass (leider) an den Unis nicht vermittelt wird.

    Auch wenn´s im Geldbeutel weh tut, lieber einen Externen hinzu nehmen. Hat noch den "kleinen" Vorteil, dass der haftpflichtversichert ist (ähhh zumindest sein sollte).

    MfG
     
  19. #19 Tetris L, 03.07.2008
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    Wieso das? Ist es nicht möglich, die VOB/B als Vertragsbestandteil mit niedriger Priorität zu vereinbaren, der nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Vertragsdokumente mit höherer Priorität zu einem Punkt keine Aussage machen? Dann sagt man zu denjenigen Punkten, für die man VOB benutzen will, im Vertrag einfach nichts (oder man verweist explizit auf die VOB). Warum geht sowas nicht?
    :confused:
     
  20. Robby

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    weil das dann schon ein BGB Vertrag mit anderen "allgemeinen Vertragsbedingungen" wäre.

    Beispiel Gewährleistung, vereinbart VOB im Gesamten = 4 Jahre

    vereinbart 5 Jahre = BGB mit anderen "allgemeinen Geschäftsbedingungen"
     
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