Bebauung auf Anpflanzungsstreifen ?

Diskutiere Bebauung auf Anpflanzungsstreifen ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen! Ich habe mir ein Grundstück gekauft, welches ich jetzt gerne bebauen würde. Das Grundstück hat eine Größe von 910qm und liegt...

  1. #1 pennywise, 24.06.2008
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    Hallo zusammen!

    Ich habe mir ein Grundstück gekauft, welches ich jetzt gerne bebauen
    würde. Das Grundstück hat eine Größe von 910qm und liegt an einem Bach.
    An der Grenze zum Bach muss/darf ich laut Bebauungsplan 4m freihalten und dann noch 5m keine Bebauung errichten (§9 Abs. 1 Nr 25a BBauG).

    Ich dachte erst das es mit dem Haus, Carport etc keine Probleme gibt die auf dem Grundstück anzuordnen. Da war ich aber zu blauäugig. :-(

    Daher wollte ich mal wissen, ob ihr wisst ob es da evtl. Ausnahmegenehmigungen
    etc. gibt, so dass ich da vielleicht etwas auf Anpflanzstreifen bauen darf.

    Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank

    Gruß
    Pennywise
     
  2. Julius

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    Ein Bauhaus dürfte gehen.
    Deswegen heißt er ja Anpflanzstreifen... :angel:
     
  3. Julius

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    Baumhaus... :fleen
     
  4. #4 pennywise, 24.06.2008
    pennywise

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    Ja nee iss klar.
    Ich dachte da mehr an ein Gartenhaus oder ein Carport....
    (nicht komplett auf den Streifen, sondern nur ein oder zwei Meter, die reichen)
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    ich denke eine Standartausnahmegenehmigung gibt es nicht - musst du mit deiner entsprechenden Behörde klären (Bauvoranfrage oder so ähnlich). Da müssten aber unsere Architekten fitt sein.
     
  6. #6 Der Bauberater, 24.06.2008
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    Wie groß, breit ... ist denn der Bach?
    Wenn es ein Gewässer 1. 2. oder 3. Ordnung ist, dann hat das Gewässer normalerweise einen "Gewässerrandstreifen", der frei zu halten ist um das Gewässer zu pflegen.
    Klären Sie das mit Ihrer unteren Wasserbehörde, normalerweise Umweltamt, ab ob die da irgendwie, und wenn es nur alle fünf oder acht Jahre ist, an das Ufer und Wasser ran müssen.
    Wenn die nix dagegen haben, dann eine Befreiung bzw. per Bauantrag das Nebengebäude beantragen.
    Gruß
    Peter
     
  7. Baumal

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    es gibt die möglichkeit sich von festsetzungen des b-plans
    befreien zu lassen.

    die befreiung muß mit nachbarlichen interessen, öffentlichen
    belangen vereinbar sein.

    da gehts dann los.... genehmigt ihnen das amt die überschreitung
    der baugrenze um 2,0m , steht der mit dem nachbargrundstück
    gewehr bei fuß auf dem amt und fordert eine überschreitung von 2,50m usw...

    und der bebauungsplan ist irgendwann für die katz...

    eine einfache begründung, das wunschhaus passt nicht auf das
    grundstück reicht in der regel nicht.
     
  8. #8 pennywise, 24.06.2008
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    vielen Dank schon einmal für die Antworten.
    Der Bach ist ca 2,5 m breit. Ich werde mal versuchen beim Umweltamt etwas zu erreichen. Vielleicht nehme ich ja ein kleines Geschenk mit.:)

    Euch noch einen schönen Tag.
    Gruß
    Pennywise
     
  9. #9 Bauwahn, 24.06.2008
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    muss aber "klein" bleiben

    sonst wird's zur Bestechung
     
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