Es geht schon los ....

Diskutiere Es geht schon los .... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; bestätig wird nur, daß du hier ziemlichen unsinn von dir gibst. Merke, die HOAI ist Architektenbegünstigend! wen soll sie sonst begünstigen? den...

  1. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    bestätig wird nur, daß du hier ziemlichen unsinn von dir gibst.
    wen soll sie sonst begünstigen? den maurer?
    die hoai ist nur preisrecht und hat mit den leistungen erstmal garnix zu tun.
    super tip!
    du hast von planen und bauen weniger ahnung als mein hund
    auch hier wieder ein beweis deiner kompetenz..
    15% nebenkosten sind die regel bei einer kostenschätzung.
    (man kanns auch aufbröseln)
    egal ob mit gu oder architekt, außer du kaufst eine fertige hütte.
     
  2. #22 Thomas B, 28.06.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ein Kanller, unser ecco....ehrlich.

    So viel Schwachsinn auf so wenig raum....:respekt

    ...daß nicht jeder Bau.-Ing. oder Archi oder Bautechniker automatisch der Spitzenbauleiter ist....von mir aus...ist eben so. Aber ohne Fachwissen (mal von Googlke abgesehen...:mauer ) einen Bau leiten zu wollen (und dies besser als ein Fachmann)...sach mal wer gibt denn solche Tips??? Wenn ich einen solchen Mist verzapfen würde, also einen Laien den Tip geben würde: Mach's selber, kannste besser als der Fachmann...mein lieber Schieber.

    Klar...wie soll auch der Archi/ BU/ Bau.-Ing. so etwas so genau wissen??? Da ist es schon besser der Google-Unterstütze- Baulaie rückt an und erklärt wie es geht.

    Mann oh Mann....so viel gequirlte Sch****.....

    Thomas
     
  3. #23 VolkerKugel (†), 28.06.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Lasst´s gut sein Jungs ...

    der hat halt was gegen uns. Und :cool: ?
     
  4. #24 Thomas B, 29.06.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...dagegen habe ich ja nix! Wenn er mit einem Archi schlechte Erfahrung gemacht hat, kann man darüber auch berichten. Warum auch nicht!

    Aber diese Tips....wenn ein BH sich diese zu Herzen nimmet und "selber die Bauleitung macht" oder meint er müsse wissen wo und ob überhaupt Unterzüge anzuordnen sind, da dies nunmal Architekten und Ingenieure geistig überfordert, dann muß man dem entgegentreten.

    Nicht aus verletztem Stolz, sondern weil dies eben Ratschläge sind, die einem Anderen angedient werden.

    Thomas
     
  5. Jassy

    Jassy

    Dabei seit:
    11.05.2008
    Beiträge:
    408
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Sauerland
    ..nochmal zurück zum Fragesteller (Mir ;-):

    Sind in den 15% denn die Bauleitung o.ä. enthalten? Hörte sich in den Gesprächen bis jetzt immer so an.... denn nur so finde ich den Batzen Geld gerechtfertigt...

    Danke & Gruß!
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Woher sollen wir das wissen ?
    Es gibt keine %-Sätze in der HOAI.
    Nur Honorarzonen und Honorare in Abhängigkeit von der (Netto)Bausumme.
    Von X % der Bausumme (Netto/Brutto???) auf den Leistungsumfang schliessen zu wollen ist so, als wolle man an Hand der PS-Zahl eines Motors auf das Fahrzeug(Typ/Marke) Rückschlüsse ziehen.
    Unmöglich.

    Zum X-ten Male. Mit dem Architekten einen SCHRIFTLICHEN Vertrag machen und an Hand der aktuellen Kostenermittlung hierfür das Honorar ermitteln lassen!!!!
    ACHTUNG:
    Dieser Betrag ist nicht verbindlich (ausser er wird pauschaliert)

    MfG
     
  7. #27 cosima123, 30.06.2008
    cosima123

    cosima123

    Dabei seit:
    19.02.2008
    Beiträge:
    298
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwältin
    Ort:
    Berlin
    @jassy


    wenn sie gar keinen vertrag mit ihm wollen, dann sollten sie jetzt auch keinen (schriftlichen) mit ihm abschließen.

    so, wie sie das hier schildern (sie fragten ihn nach schriftl vertrag, es folgte bisher nichts.. usw), sollte es reichen, ihm schlicht bescheid zu geben, dass er den auftrag nicht bekommt. fairerweise: so schnell wie möglich. damit der (arme ) kerl nicht auch noch die änderungswünsche bearbeiten muss für lau. fertig.

    alles vor dem schriftl vertrag läuft hier wohl eindeutig unter dem stichwort akquise bzw vertragsanbahnung: denn hier waren sich die beiden parteien offensichtlich bewusst, dass eine tatsächliche einigung bzgl

    - der höhe der geldleistung
    - des umfanges der archi-leistung

    - inkl. schriftl. fixierung

    noch aussteht.

    sie haben ihn deutlich nach einem vertrag gefragt, es war also beiden seiten klar, dass der noch aussteht.

    wenn er ihnen also

    - noch keinen schriftl. vertrag vorgelegt hat,

    wenn sie sich noch nicht einmal

    - über die konkrete summe ( = gegenleistung)

    (alternativ: über die ganz genauen bedingungen, wie die konkrete summe sich später zusammensetzt)

    geeinigt haben,

    und auch nicht

    - über den konkreten archi-leistungsumfang ( = leistung),

    dann gibt es noch GAR KEINEN VERTRAG

    mangels einigung der parteien über die essantialia negotiii (= mindestinhalt einer vertragl. einigung über: parteien, leistung, gegenleistung). :bounce:


    bedenken sie aber: beim bau mir einem schlüsselfertig-bau-anbieter stehen ihre sämtl. kosten nach vertragsabschluss auch nicht unbedingt fest. in der regel steigen die kosten um 10- 20 % der hausbausumme. stichworte: aussenanlagen, bemusterung (bäder etc), nebenkosten :konfusius

    und was ist ihnen lieber? ein archi, der flott irgendwas raushaut oder ein archi, der sich zeit lässt und sich mühe gibt?:lock
     
  8. #28 cosima123, 30.06.2008
    cosima123

    cosima123

    Dabei seit:
    19.02.2008
    Beiträge:
    298
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwältin
    Ort:
    Berlin
    das kommt nur darauf an, was sie mit ihm vereinbaren/aushandeln. der rahmen ist die HOAI.:sleeping
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ohoh, liebe Cosima. Nicht so wild mit jungen Pferden.
    Wir kennen NUR Jassy´s Sicht der Dinge.
    Wenn Jassy jetzt Ihrem Rat folgt, und der Architekt doch eine Beauftragung nachweisen kann, dann wird es ganz eng im Geldbeutel von Jassy.
    Und auf den Architekten schimpfen wird sie/er auch noch, weil der dann sein Honorar einklagt.

    SOWAS sollte nur mit fachlicher Unterstützung (Baurechts-RA) durchgeführt werden.

    MfG
     
  10. ecco

    ecco

    Dabei seit:
    11.02.2005
    Beiträge:
    280
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    A
    Ort:
    Sachsen
    Benutzertitelzusatz:
    Geldeintreiber
    @sepp & Thomas B

    :motzBitte erst richtig lesen und dann erst loshauen:motz.

    ... oder WAU,WAU -> getroffene Hunde bellen :angel:

    Ich sprach nur davon, NEBEN der Archileistung selbst mitzudenken, zu überwachen! Jeder Vertragspartner macht nur das was er muss. Die Erwartungshaltung des Bauherrn deckt sich nur manchmal nicht mit der Vertragsgestaltung nach HOAI. Genau in diesem Punkt liegt die Basis für spätere Irrtümer und Streitpunkte. Das vom TE erwartete Komfortpaket erhält er m.E. nach HOAI nicht! Dennoch würde ich den Vertrag + Zusätze ( z.B. Baukostenfixierung/ Vertragsstrafen etc. ) nach HOAI ( als Vertragsbasis ) abschließen.

    @ Volker Kugel
    Im Gegenteil: Hab selbst mit Archi gebaut. Wirds auch wieder tun. Jedoch würde ich heute die von mir geschilderten Punkte beachten.

    ecco
     
  11. ecco

    ecco

    Dabei seit:
    11.02.2005
    Beiträge:
    280
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    A
    Ort:
    Sachsen
    Benutzertitelzusatz:
    Geldeintreiber
    UNTERSCHREIB!!!
     
  12. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    wird nicht gelingen, da die arch.-haftpflicht solche verträge nicht abdeckt (stand.mäßig die meisten wenigstens nicht) und jeder blöd wäre solch ein risiko einzugehen. wir machen die preise nicht!
     
  13. ecco

    ecco

    Dabei seit:
    11.02.2005
    Beiträge:
    280
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    A
    Ort:
    Sachsen
    Benutzertitelzusatz:
    Geldeintreiber
    Genau das sollte zur AufklärungsPFLICHT des Architekten gegenüber dem ( potenziellen ) Bauherren gehören.

    Nein, ihr macht natürlich die Preise nicht, nur einige Berufskollegen schnappen sich mit günstigen Schätzungen die Kunden und danach ufern die Preise bis hin zur Nachfinanzierung aus ( selbst erfahren -> Kosten Mauerwerk außen in Schätzung nach Gliederung DIN 276 vergessen:eek:). Für solche Praktiken sollte auch ein Architekt haftbar gemacht werden können.

    ... und über Unterlassungen ( Bauüberwachung, Detailplanung, Pflicht zur Führung eines Bautagebuches ) brauchen wir hier gar nicht zu sprechen... Da bekommt der Bauherr den Architekten selbst mit einem Fachanwalt nicht "dran".

    ... Dies und Anderes empfinde ICH - bezgl. Thematik HOAI - als architektenbegünstigend.

    Nochmals und hier wiederhole ich mich gern:

    Der TE sollte mit seinem Architekten einen HOAIvertrag mit Zusätzen - der von fachanwaltlicher Seite geprüft wurde - schriftlich abschließen.

    Alles andere ist m.E. von Anfang an Murks

    ecco
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Au Mann
    1) Noch nie einen Fehler gemacht. Dann sofort in Rom bewerben. Da gibts einen Job für fehlerfreie
    2) Die Haftpflicht deckt solche Fehler mit gutem Grund nicht ab - die Versuchung (Ich vergess das mal, bezahlt meine Vers.) wäre zu groß.
    3) Nicht erbrachte Teilleistungen müssen nicht vergütet werden.
    4) Haftung und Fehler haben nix mit HOAI zu tun.

    Sorry - es ist sicher bitter, wenn der Kollege Bauteile vergisst. Aber ich weiß nicht mal, ob der Prozess bei einer Kostenfixierung gewonnen werden könnte, da ja z.B. der Bauherr bei Durchsicht der Kosten das auch nicht gemerkt hat.
    Jaja - ich weiß, die Krähe blablabla.

    MfG
     
  15. ecco

    ecco

    Dabei seit:
    11.02.2005
    Beiträge:
    280
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    A
    Ort:
    Sachsen
    Benutzertitelzusatz:
    Geldeintreiber
    Ich hör jetzt hier auf. Der TE sollte nun wissen oder wissen wollen;) was zu tun ist...

    ecco
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja wie denn??? Soll er dem Bauherren das vergessene Mauerwerk bezahlen = schenken????
    Hätte er gleich richtig gerechnet, wären dem Bauerren die gleichen Kosten entstanden.
    ***********
    Immer nur rumkotzen - und schwammig jaulen. Aber keine ehrlichen Vorschläge.

    MfG
     
  17. #37 HolgerS, 01.07.2008
    HolgerS

    HolgerS

    Dabei seit:
    03.11.2007
    Beiträge:
    64
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwicklungsingenieur
    Ort:
    Vechelde
    Hallo

    Stimmt, aber der Bauherr hätte dann die Chance gehabt, woanders zu sparen. Was ist wenn er sich die Mehrkosten nur sehr schwer leisten kann? Was ist mit Schadenersatz wegen Mehrfinanzierungskosten?
    Der Bauherr bekommt mehr Wert, als er dachte (=aus der Berechnung entnehmen konnte), aber unter Umständen hätte er anders gebaut, wenn er die dann höhere Bausumme gesehen hätte.

    Sorry, aber wenn das als schlechtes Beispiel Schule macht, dann ist auch hier die Gefahr, dass ein schlechter Vertreter deines Standes sich Kunden lockt, indem er einfach Sachen "vergisst" und sagt, dass die anderen zu teuer sind....die Quote für Bauherren, die 20+x seitige Berechnungen nicht überblicken können ist wahrscheinlich verlockend hoch.

    Nicht nett formuliert....was hältst du denn von meiner Argumentation - auch nur rumge....t?

    Holger
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Stimmt, aber deutlich.
    Ecco hat hier einen Stil angefangen, der so deutliche Worte erforderte - imho
    Deine Argumente - s.u.


    Ecco schrieb von vergessenem Aussenmauerwerk. Da das MW der erste Posten ist, der ausgeschrieben und vergeben wird, hätte das noch vor dem ersten Spatenstich auffallen müssen.
    Denn der Architekt hätte ja die Kosten gegenüber stellen müssen (Berechnung/LV). Oder ecco danach fragen müssen (wie liegen wir denn).
    Da ich nicht davon ausgehe, der Architekt hätte dort aktiv betrogen (Wir liegen suuuuuuuper), ist ausser ein bissel Zeitverzögerung nichts passiert.
    Und alle Einsparpotentiale lagen noch frei.

    Deswegen auch meine deutliche Worte.

    Ähhhh - das ist (leider) schon lange die Regel.
    Viele BT und GÜ (hier anwesende natürlich ausgenommen) "vergessen" Qualität bei der Kalkulation und der Ausführung.
    Und der Architekt bekommt zu hören Meyer+Müller-Schulze Bau können das aber für 50.000 weniger. :yikes
    Ne, können die nicht. Sie haben nur Leistungen und Qualität für 50.000 weggelassen.

    Und viele BU (hier anwesende natürlich ausgenommen) "vergessen" auch jede Menge in Angeboten.

    Was das Vergessen keineswegs sanktionieren soll. Es soll nur klarmachen, dass das, was hier (hoffentlich) als Fehler passiert ist, an anderer Stelle leider oft die Regel ist.

    MfG
     
  19. #39 BauherrHilflos, 01.07.2008
    BauherrHilflos

    BauherrHilflos

    Dabei seit:
    15.06.2007
    Beiträge:
    971
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Euskirchen
    Danke Ralf! Was Du zu "Vielen" BT / GU / BU schreibst bezeichne ich als Krähen und schwarze Schafe. Aber dazu gehören auch einige Gü´s und Architekten (hier anwesende natürlich ausgenommen) ;)
     
  20. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    hauptsache, architekten vergessen das nicht .. und bauherren auch nicht ;)
     
Thema:

Es geht schon los ....

Die Seite wird geladen...

Es geht schon los .... - Ähnliche Themen

  1. Dosieranlage geht nicht?

    Dosieranlage geht nicht?: Hallo hab ein 30 jahre altes haus mit verzinkten rohren. Vor 2 jahren wurde eine enthärtung und dosieranlage eingebaut. Die anlage hat sich leider...
  2. Dachrinne geht in neu gedämmte Fassade

    Dachrinne geht in neu gedämmte Fassade: Hallo zusammen, ich bin neu und etwas ratlos, da ich in meinem näheren Umfeld kein Fachmann/keine Fachfrau habe, der/die mich beraten könnte....
  3. Warnung für pauline10: Geht das schon wieder los

    Warnung für pauline10: Geht das schon wieder los: Beitrag: Schaukelhaken in Betondecken Benutzer: pauline10 Regelverstoß: Geht das schon wieder los Verwarnpunkte: 0 Interne Notizen:...
  4. jetzt geht das hier schon öffentlich los!

    jetzt geht das hier schon öffentlich los!: S*V*G halt eben. http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=101834&postcount=12
  5. geht schon den ganzen Tag

    geht schon den ganzen Tag: so seit er seine Bilder eingestellt hat ... von Dortmund sind 35km zu dem Typen ... ich denk mir meinen Teil ... und sie rutsch bei mir immer...