Malerarbeiten

Diskutiere Malerarbeiten im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe ein Angebot eines Malers zum Grundieren, Tapezieren und Streichen angenommen. Nun kam das Problem, das der Putz noch an diversen...

  1. alfsen

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    Hallo,
    ich habe ein Angebot eines Malers zum Grundieren, Tapezieren und Streichen angenommen. Nun kam das Problem, das der Putz noch an diversen Stellen leicht gespachtelt und verschliffen werden musste.
    Ist in der DIN oder VOB geregelt, wieviel Fläche ein Maler zum nachspachteln einkalkuliert haben muß ???? Ich habe gehört, das 5% im Angebot eingerechnet sein müssen. Stimmt das ?????
    Danke für schnelle Info´s
    alfsen
     
  2. Baumal

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    ... wo liegt das problem?
    es wird gemeinsam eine vor ort besichtigung gemacht,
    ein nachtragsangebot gestellt, gegebenenfalls noch den putzer
    bei den ohren beigezogen...
     
  3. alfsen

    alfsen

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    Problem ist, Putzer sagen es ist Tapezierfertig, Maler sagt kann es so nicht tapezieren. Wer muß nun die Kosten tragen??
    Gruß alfsen
     
  4. Baumal

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    putzer + maler in den betreffenden raum einladen
    und die kosten aushandeln lassen..
     
  5. Baumal

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    ... wenn sie dann beide gestritten haben, erzählt
    ihnen danach jeder seine geschichte vom pferd.
     
  6. #6 dquadrat, 24.06.2008
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    kleine unebenheiten beispachteln sind in höhe von 5 oder 10%, genau hab ichs grad nicht im kopf, im malerpreis mit drin.

    aber so pauschal kann man das trotzdem nicht sagen. je nach dem was wo in welchen lichtverhältnissen tapeziert wird, sollte die oberfläche schon putzerfertig so in ordnung sein, daß der maler ohne großen aufwand arbeiten kann.

    mir wollte ein bauleiter mal das spachteln der lunker in nur gestrichenen betonwänden aufdrücken, weil die lunker ja ansich kleiner als die 5 oder 10% von der gesamtfläche sind :D.
    aus maximal 5% wären in diesem fall mal eben schnell 100% geworden.

    ein ähnliches problem könnte auch bei dir vorliegen. daß kleine unebenheiten z.B. großflächig ausgezogen werden müssen und plötzlich mal eben schnell 30% der fläche gespachtelt werden muß.

    ohne das problem gesehen zu haben und zu wissen was genau gemacht werden soll ist eine aussage demzufolge ziemlich schwierig.
     
  7. #7 Gast943916, 24.06.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    in der DIN 18 366 Tapezierarbeiten heisst es unter Punkt 3 Ausführung:

    3.1.3 einzelne, kleinere schadhafte Stellen im Untergrund sind auszubessern, Maßnahmen die darüber hinausgehen, sind besondere Leistungen

    jetzt muss man nur klären, was sind einzelne, kleinere schadhafte Stellen???
    Das kann hier keiner sagen, weil es keiner gesehen hat.
    Da hilft nur beide Parteien ran holen und aushandeln wer was macht.
     
  8. Peeder

    Peeder

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    und immer wieder die gleiche Leier.

    Der Putzer ( analog Trockenbau ) liefert eine Oberfläche ab, die nach Qualitätsstufen von Q 1 - Q 4 reichen.

    Tapezierfertig, ist Q 2 . Die nächste Stufe wäre Q 2 mit erhöhten anforderungen ( nach DIN Anforderungen an die Oberflächengüte )

    Der Maler kommt damit nicht klar, selbst wenn es im Toleranzrahmen liegt.

    Und wenn die Oberfläche tatsächlich Q 2 entspricht, und der Maler holt seinen Halostrahler raus, um mir zu Zeigen, wie greuselich die Wand ist , dann ist der Zeitpunkt gekommen, den Maler in den Farbeimer zu ... ( ihr wisst schon )
    Vorher festlegen, welche Oberfläche, nicht hinterher dem Putzer oder Trockenbauer eins auswischen wollen.

    Und warum schaut sich der Maler das Vorgewerk vor Abgabe eines Angebotes nicht an ?

    Lichtverhältnisse, na, Pie mal Daumen , Schlaglicht, was stellen sich die Laien den so vor !
    Tapezierfertig, kann auch auf nee Bedong ( ich habe gelernt ) Wand sein.

    Um Wände zu vergolden bedarf es nicht einen Maler, der vorhandene Oberflächengüten und Toleranzen nach DIN nicht akzepiert, nur weil er es selber nicht gemacht hat.

    Klar, bei 6,50 incl doppelten Anstrich, da müssen Nachträge her !!!


    Peeder

    Absichtlich auf Smilis verzichtet
     
  9. Baumal

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    vielleicht darf man auch mal erfahren um welchen
    (nach-) betrag es sich handelt?
     
  10. #10 dquadrat, 25.06.2008
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    weil das haus zum zeitpunkt der angebotsabgabe oft noch nicht steht :D

    mal abgesehen davon weiß der maler ja nicht was im vergabetext vom trockenbauer drin steht und sollte sich zumindest drauf verlassen können, daß er eine tapezierfertige oberfläche bekommt wenn diese im vergabetext des malers als untergrund angegeben ist.

    wenn der putzer/trockenbauer aber nach Q2 gearbeitet hat ist doch alles ok. bei problemen würde ich als maler den bauherren bzw. bauleiter entscheiden lassen ob er mir einen nachtrag zahlt und ich mir die oberfläche so überarbeite daß ich es vertreten kann oder nicht. wenn nicht, dann kurz bedenken anmelden und gut ist. eigentlich sollte es keinen grund geben daß sich maler und putzer/trockenbauer wegen sowas in die wolle kriegen...
     
  11. #11 Hundertwasser, 25.06.2008
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    Die in der Leistung des Malers beinhalteten Spachtelarbeiten im Sinne der VOB DIN 18363 analog zu 4.1.6 sind imho nur Arbeiten kleineren Umfanges bei Beschädigungen:

    "Ausbessern von einzelnen kleinen Schäden in der Altbeschichtung und im Untergrund"

    Soweit die VOB. Das Gleiche gilt nach meinem Verständnis auch für neue Untergründe oder vielmehr da ganz besonderst. Es kann deshalb keine Rede davon sein, das der MAler einen nicht tapezierfähigen Untergrund auf Vordermann bringt. Kleine Beschädigungen sind für mich z.B. Nagellöcher o.ä bei denene man den Verursacher nicht dingfest machen kann.

    Wenn der Putz nicht die geforderten Eigenschaften besitzt dann muss in Gottes Namen der Putzer nochmal ran. Der muss ja schließlich auch eine Mangelfreie Leistung herstellen.

    Die Vorleistung muss ich mir vor Angebotsabgabe nicht ansehen. Da habe ich erstens noch kein Vertragsverhältnis mit dem Bauherrn. Und zweitens erfolgt ja zwischendrin eine Abnahme der Putzflächen durch den Bauherrn.
     
  12. #12 Gast943916, 26.06.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Zitat:

    Die Vorleistung muss ich mir vor Angebotsabgabe nicht ansehen.

    ist zwar richtig, aber in vielen Fällen sehr hilfreich
     
  13. Peeder

    Peeder

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    OK, Hütte steht noch nicht, Trockenbauer weiss man nicht, also sollte im Angebot stehen, welche Anforderungen an die Oberfläche gestellt wird, um zu Tapezieren.
    Findet der Maler diese Oberfläche nicht vor, dann wie Baumal
    Peeder
     
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