Eigenheimzulage Kinderzuwachs

Diskutiere Eigenheimzulage Kinderzuwachs im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben unseren Hausbau im Dezember 2006 abgeschlossen und nundie Eigenheimzulage beantragt. Heute kam der Bescheid. Bezhalz...

  1. #1 Bauen2005, 27.06.2008
    Bauen2005

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    Hallo,
    wir haben unseren Hausbau im Dezember 2006 abgeschlossen und nundie Eigenheimzulage beantragt.

    Heute kam der Bescheid.

    Bezhalz werden rückwirkend ab 2006 2050euro für insgesamt 8 Jahre.

    Es ist aber so das wir in 3/2008 noch ein 2 Kind bekommen haben.
    Ich habe gedacht das wenn man noch ein Kind während des Bezugszeitraumes bekommt die Kinderzulage dann auch für die Restlaufzeit für das zweite Kind bekommt.

    Das Finanzamt rechnet das zweite Kind wo in 2008 geboren ist aber nicht an.

    Gibt es irgendeine Passage in der geschrieben steht das die EHZ auch für das zweite Kind fällig wird damit ich dies dem Finanzamt sagen kann

    Ich habe es damals auch mal im Internet gelesen das für das zweite Kind EHZ bezhalt wird

    Hier meine Fragen:

    Was ist richtig? EHZ nur für ein Kind oder auch für das zweite Kind ab 2008
    Paragraf oder ähnliches wo man es nachlesen kann?

    Bitte um Rückantwort

    MFg

    OLi
     
  2. #2 schorsch1974, 27.06.2008
    schorsch1974

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    Stichtag ist der 01.03. eines jeden Jahres.
    Ich bekommt die EHU fürs 2te Kind also erst 2009.
     
  3. #3 Niederbayer, 27.06.2008
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    Ich denke das FA hat schon recht. Die Eigenheimzulage wurde schon am 1.1.06 gestrichen. D. h. alle bis dahin geborenen Kinder werden miteingerechnet.
     
  4. #4 matze29, 27.06.2008
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  5. #5 matze29, 27.06.2008
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    Ach ja, ganz vergessen

    Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs :o

    und hier nochmal den maßgebenden Text (muss man nicht alles lesen).

    ...

    Das bedeutet: Diejenigen, die Wohneigentum bereits vor dem 31. Dezember 2005 geschaffen oder erworben bzw. bis zu diesem Datum einen Bauantrag gestellt oder einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, erhalten die Förderung für den festgesetzten Zeitraum, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sind. Für alle nach dem 1. Januar 2006 gestellten Bauanträge bzw. abgeschlossenen Kaufverträge gibt es diese Förderung nicht mehr. Eigenheimzulagebezieher, deren Eigentum schon vor dem 1. Januar 2006 gefördert wurde, erhalten für Kinder, die ab dem 1. Januar 2006 geboren sind oder werden, weiterhin die Kinderzulage bis zum Ende des Förderungszeitraums.
    Es ist vorgesehen, die Bildung von Wohneigentum für Familien zur Eigennutzung ab 2008 im Rahmen der Riester-Rente stärker zu fördern.
     
  6. Blacky

    Blacky

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    Von mir auch noch einen herzlichen Glückwunsch zum Familienzuwachs!

    Es stimmt, natürlich habt ihr auch Anspruch auf die Kinderzulage für das zweite Kind.

    Jetzt einfach gegen den Bescheid über die Festsetzung der Eigenheimzulage ab 2006 Einspruch einlegen und um Berücksichtigung der Kinderzulage für das "neue" Kind bitte. Dazu bitte eine einfache Kopie der Geburtsturkunde beifügen.

    Vorher bitte aber mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

    Ich habe den Verdacht, dass ihr jetzt den Bescheid für Eigenheimzulage ab 2006 erhalten habt und in Kürze ein zweiter Bescheid über Eigenheimzulage ab 2008 unter Berücksichtigung des zweiten Kindes von Amts wegen nachfolgt, sofern das zweite Kind im Eigenheimzulagenantrag schon aufgeführt wurde.

    Zumindest in Berliner Finanzämtern ist es leider technisch nicht möglich, später (nach Anspruchsbeginn) geborene Kinder gleich im ersten Bescheid zu berücksichtigen.
     
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